Rentenerhöhung – was bedeutet das für die Steuererklärung?

Mit einer Rentenerhöhung werden die Bezüge angehoben. Doch das bringt auch einen Nachteil mit sich. Was Rentner für die Steuererklärung wissen müssen.

Rentenerhöhung 2018

21 Millionen Rentner können sich zum ersten Juli 2018 über eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Die gesetzlichen Renten steigen im Westen um 3,22 Prozent und im Osten um 3,37 Prozent. Damit steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 31,03 Euro auf 32,03 Euro (West) bzw. von 29,69 Euro auf 30,69 Euro (Ost).

Die jährliche Rentenanpassung wird von drei Faktoren bestimmt:

  • Lohnentwicklung: Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 2,93 Prozent in den alten Ländern und 3,06 Prozent in den neuen Ländern.
  • Nachhaltigkeitsfaktor: Berücksichtigt wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,29 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus.
  • Altersvorsorgefaktor: Berücksichtigt wird die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung 2017 jedoch nicht verändert hat und die sog. „Riester-Treppe“ bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt sich der Faktor Altersvorsorge in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Rentenplus erst später auf dem Konto

Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch. Doch das Geld kommt nicht bei allen zum gleichen Zeitpunkt an: Wer ab April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Rentenplus erst mit vier Wochen Verspätung. Denn die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den laufenden Monat überwiesen. Somit wird Ihre Rente – also auch die erhöhte Rente – erst Ende Juli auf dem Konto sein.

Hingegen wird für Rentner, die bis März 2004 in Ruhestand gingen, die Rente im Voraus für den folgenden Monat bezahlt. Das heißt: Die Rente für Juli erhalten Sie bereits Ende Juni – und damit auch schon das Rentenplus für Juli.

Rentenwerte Ost und West werden weiter angeglichen

Ab Juli 2018 beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. Damit verbessert sich die Ausgangslage für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West. Ab Juli 2018 wird der aktuelle Rentenwert (Ost) in sieben Schritten um jährlich 0,7 Prozentpunkte angehoben.

Ab dem 1. Juli 2024 wird in ganz Deutschland ein einheitlicher gesamtdeutscher aktueller Rentenwert gelten. Ab dem Jahr 2025 werden einheitliche gesamtdeutsche Rechengrößen (Durchschnittsentgelt, Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze) gelten. Auch die Werte in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Alterssicherung der Landwirte sollen vereinheitlicht werden. Die Rentenanpassung wird ab 2024 und die Fortschreibung der Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze werden vom Jahr 2025 an auf der Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung erfolgen.

Achtung! Mit Erhöhung geht die Steuerpflicht einher

Mit einer Rentenerhöhung kommt auch die Schattenseite der deutschen Besteuerung zutage. Denn viele Rentner rutschen durch das Plus auf dem Konto direkt in die Steuerpflicht. Schuld daran ist die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung. Hierbei steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente von Jahr zu Jahr, bis im Jahre 2040 die komplette Rentenzahlung der Steuer unterliegt.

Maßgeblich für die Steuerpflicht ist der Grundfreibetrag. Erhalten Sie als Rentner und der Ehepartner weder Werkspension, Beamtenpension und noch lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn aus aktiver Nebenbeschäftigung? Dann müssen Sie eine Steuererklärung für Rentner nur abgegeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den steuerfreien Grundfreibetrag überschreitet.

Dieser beträgt bei Alleinstehenden/bei Einzelveranlagung bzw. für Verheiratete/bei Zusammenveranlagung:

  • 2018: 9.000 Euro bzw. 18.000 Euro
  • 2017: 8.820 Euro bzw. 17.640 Euro