Studium

  • Hallo


    unsere Tochter studiert außerhalb, so das eine kleine Wohnung
    angemietet werden mußte, was mit nicht unerheblichen Mitteln von
    uns finanziert wird. Kann dies in der Steuererklärüng geltend gemacht werden, und ist es von belang, ob sie mit Hauptwohnsitz oder nebenwohnssitz dort gemeldet ist?
    Können Studiengebühren, Studienmaterial sowie Heimfahrtkosten geltend
    gemacht werden, wenn ja wie.


    vielen Dank
    der Frank

  • Grundsätzlich sind Aufwendungen für ein Kind durch die Gewährung des Kindergeldes abgedeckt nach gesetzlicher Fiktion.


    Die entstandenen Kosten Ihrer Tochter müssen aber berücksichtigt werden, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes ermittelt werden.


    Ebenso kann Ihre Tochter selber eine Steuererklärung erstellen müssen, dann können dort ebenfalls die Kosten angesetzt werden.


    Derzeit strittig, ob in einem solchen Fall eventuell Werbungskosten des Kindes vorliegen (anhängiges Verfahren).

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "Frank2709"

    unsere Tochter studiert außerhalb, so das eine kleine Wohnung angemietet werden mußte, was mit nicht unerheblichen Mitteln von uns finanziert wird. Kann dies in der Steuererklärüng geltend gemacht werden, und ist es von belang, ob sie mit Hauptwohnsitz oder nebenwohnssitz dort gemeldet ist?


    Es gibt dafür zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag, wenn eine auswärtige Unterbringung wie im Falle Deiner Tochter vorliegt.
    Haupt- oder Nebenwohnsitz ist meines Wissens nach egal. Kann nur vorkommen, daß die Stadt, in der Deiner Tochter wohnt, eine zweitwohnsitzsteuer erhebt, um die Leute zu zwingen, dort den Hauptwohnsitz anzumelden (hat finanzielle Auswirkungen für die Kommnune).

    Zitat

    Können Studiengebühren, Studienmaterial sowie Heimfahrtkosten geltend gemacht werden, wenn ja wie.


    Nein.


    Gruß
    Dirk