Gutschrift vom Lieferanten verbuchen

  • Hallo zusammen!


    Leider habe ich kein zufriedenstellendes Ergebnis über die Suche gefunden.
    Ich habe wegen eines Umtausches eine Gutschrift über einen bereits bezahlten und verbuchten Artikel bekommen.
    Wie verbuche ich diese Gutschrift nun?


    Aus dem Bauch heraus würde ich sagen eien negative Einnahme.
    Liege ich da richtig?


    Vielen Dank für die Info!


    Ciao
    Jörg

  • Hallo Sabine!


    Vielen Dank für die Antwort!
    Ich denke, diese Art von Buchungen gehören (so glaube ich) in die Kategorie "doppelte Buchführung" und die unterstützt MB 2007 ja nicht.


    Mir geht es mehr oder weniger nur darum, dass ich bzw. MB2007 die EÜR richtig ausfüllt und die Umsatzsteuer richtig verbucht.


    Ciao
    Jörg

  • Moin Jörg!


    Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Buchungsweise in MB2007 und Rechnungsbuch 2007 identisch ist. Und in letzterem kann man eine Ausgabe auf diese Art rückgängig machen. Das geht natürlich nur, wenn Du auch das Geld dafür wiederbekommst.
    Wenn Du jetzt nur die Gutschrift hast und diese beim nächsten Einkauf verrechnen willst, dann musst Du mit einer Splitbuchung arbeiten.
    Der Buchungssatz sieht dann so aus:


    Per Sachkonto (neue Rechnung) an Sachkonto (Gutschrift)
    Bezahlkonto.


    So habe ich es einmal bei einer Gutschrift gemacht.


    LG Sabine

  • Hallo Sabine!


    nee, Rechnungsbuch 2007 und MB2007 scheinen grundverschieden zu sein. Diese Art von Buchung wie Du sie mir beschreibst, ist sicherlich richtig, aber ich kann sie auf diese Art und weise nicht durchführen.
    Jedenfalls weiss ich nicht wie.


    Ich habe eine Ersatzteil gekauft und wie folgt gebucht:
    Ausgabe - Konto 4855 - GWG bis 410€


    Das Teil war falsch. Ich habe über diese Summe eine Gutschrift bekommen die ich bar ausgezahlt bekommen habe.


    Nun habe ich ja über das Konto die Auszahlung und stehe nun vor dem Problem die Gutschriftssumme bar in die Kasse zu buchen.


    Wenn ich das als Einnahme buche, welches Konto muss ich nehmen damit ich die Vorsteuer (die ja bei der Ausgabe in der UmSt.-Voranmeldung abgezogen habe) sozusagen wieder "neutraliere"


    Hat denn keiner der Forenmitgleider bisher eine Gutschrift bzw. Rückzahlung von einem seiner Lieferanten erhalten und diese Verbuchen müssen???


    Ciao
    Jörg

  • Entweder Du buchst es auf das gleiche Konto (als Minusbetrag, keinen Schimmer, ob das geht) oder Du nimmst das Konto, daß Du nehmen würdest, wenn Du das Teil selbst verkaufen würdest und entsprechende Erlöse hättest.


    Bei MB ratsam: Danach Kontrolle in der EÜR.

  • Du buchst die Bar"einnahme" auf Kasse und als Gegenkonto GWG - also das Konto, auf das Du das Ersatzteil beim Kauf gebucht hast. Steuersatz beachten.

    "Na und? Irgendwas funktioniert immer!"

  • Moin Jörg!


    Ich würde es genauso wie Herzwild machen. Das bedeutet im Prinzip, dass Du den ursprünglichen Buchungssatz ( per GWG an Kasse) einfach umdrehst, also per Kasse an GWG.


    Selbst, wenn Du das Ersatzteil per Bank bezahlt hast, ändert sich an der Art und Weise der Buchung nichts. Bei der Kasse ist der Betrag eingegangen und das Ersatzteil wurde zurückgegeben. Was die Steuer anbelangt, so musst Du das entsprechende VSt-Konto belasten, da die ja dann reduziert wird.


    LG Sabine

  • Wenn Du also beim Kauf des Teils "Vorsteuer 19% gewählt hast, musst Du jetzt "Umsatzsteuer 19%" wählen. Dann müsste eigentlich alles ausgeglichen sein.


    Grüße,


    Volkmar


    PS: Man kann auf allen Konten von MB sowohl positive, als auch negative Beträge buchen. So kann man Buchungen z.B. stornieren. Es ist egal, ob Du zuerst "Einnahme" oder "Ausgabe" gewählt hast, es stehen Dir immer alle Konten zur Verfügung.

  • Meiner unwesentlichen Meinung nach müßte es aber trotzdem wieder aus der Vorsteuer raus, wenn es richtig gebucht wird.

    "Na und? Irgendwas funktioniert immer!"

  • Zitat von "vauha"

    Wenn Du also beim Kauf des Teils "Vorsteuer 19% gewählt hast, musst Du jetzt "Umsatzsteuer 19%" wählen. Dann müsste eigentlich alles ausgeglichen sein.


    Grüße,


    Volkmar


    Moin Volkmar!
    Also, irgendwie hab ich das in der Schule damals anders gelernt. Wieso geht es denn nicht, im VSt-Konto Habenbuchungen zu machen???


    LG Sabine

  • herzwild: Ja, aber nur bei einer Stornierung (ebenfalls meiner unwesentlichen Meinung nach). Eine Gutschrift ist ja keine Stornierung.
    Ist aber letztlich egal, da es auf die Gesamtsummen keinen Einfluss hat.


    Grüße,


    Volkmar


    PS: Es geht auch ganz radikal: Einfach die Buchung für den Kauf des falschen Ersatzteils löschen. Das geht natürlich nur, wenn noch keine USt.-VA abgegeben wurde.


    PPS: @squaw: Über den normalen Weg kann man die Vor- bzw. Umsatzsteuerkonten in MB m.E. nicht direkt bebuchen. Man kann bei den Buchungen von ein- und ausgehenden Beträgen nur angeben, ob mit VSt. oder USt. oder nix gebucht werden soll.
    Es gibt aber die Möglichkeit, manuelle Buchungen vorzunehmen, also richtig mit Soll und Haben. Aber der Sinn und Zweck von MB ist ja gerade, dass man das Soll- und Habendenken nicht braucht.

  • Hallo!


    So langsm kommt ja doch fahrt auf ... :lol: :lol:


    Volkmar

    Zitat

    PS: Man kann auf allen Konten von MB sowohl positive, als auch negative Beträge buchen. So kann man Buchungen z.B. stornieren. Es ist egal, ob Du zuerst "Einnahme" oder "Ausgabe" gewählt hast, es stehen Dir immer alle Konten zur Verfügung.


    Das hatte ich ja vor. GWG als positiv, sprich Einnahme buchen.
    Bekomme ich aber nicht gebacken. Wie kann ich das Auswählen?


    So ganz langsam erwärme ich mich auch für die Radikalmethode.
    Beamtenolypiade mit der ersten Rechnung/Gutschrift.
    Knicken - Lochen - Abheften ... :)



    Ciao
    Jörg

  • Zitat

    Es geht auch ganz radikal: Einfach die Buchung für den Kauf des falschen Ersatzteils löschen. Das geht natürlich nur, wenn noch keine USt.-VA abgegeben wurde.

    Auch wenn, wäre das nicht schlimm: für solche Fälle gibt es bei der VA die Option einer berichtigten Abgabe.

  • Hallo Jörg,


    sorry, ich habe gerade bemerkt, dass ich die Möglichkeiten von MB mal wieder überschätzt habe... :oops:


    Du kannst zwar Folgendes machen: "Neue Einnahme" --> Kategorie: "Weitere..." --> Art: "Ausgabe" --> "4855 GWG ..."


    Da man eine Ausgabenkategorie gewählt hat, lässt MB es nur zu, einen Vorsteuersatz auszuwählen. Man kann also, entgegen meiner Behauptung oben, keinen Umsatzsteuersatz auswählen.


    Es kommt dann eine Warnmeldung, dass man eine Einnahme einer Ausgabenkategorie zugeordnet hat. Wenn man das mit "OK" quittiert, wird's trotzdem so gebucht.


    Das Ergebnis scheint laut Buchungsjournal und Kontenübersicht insgesamt sogar richtig zu sein. Sogar die Vorsteuer ist korrekt verbucht worden: Nicht im "Soll", wie es normalerweise bei einer Ausgabe der Fall wäre, sondern im "Haben".


    Die Verbuchung Deiner Gutschrift müsste so eigentlich funktionieren.


    Versuch's mal!


    Herzwild und squaw865 lagen also richtig. (wobei ich dickköpfig darauf beharre, dass das nur an den technischen Beschränkungen von MB liegt :wink: )


    Grüße,


    Volkmar

  • Moin zusammen!


    Volkmar, ich denke, dass MB hier richtig verfährt und es keine technischen Beschränkungen diesbezüglich gibt.


    Wenn man für eine Sache eine Gutschrift erhält, dann muss man logischerweise wieder das Konto "belasten", welches man zuerst bebucht hat. Nur wird hier ja der Buchungssatz umgedreht. Der Saldo des Kontos ändert sich und somit auch Dein Aufwand. Genauso ist es mit der Vorsteuer. Sie reduziert sich ja, wenn Du einen geringeren Aufwand hast.
    Du könntest jetzt natürlich sagen: "Okay, ich habe eine Einnahme (Gutschrift), also muss ich Umsatzsteuer buchen." An den Summen in der Voranmeldung ändert sich ja nichts, rein rechnerisch betrachtet.
    Nur ist eine Gutschrift im Prinzip wie ein Storno zu betrachten. Wenn dem nicht so wäre, dann müsstest Du diese Einnahme (Gutschrift) ja auch als Erlös in Klasse 8 buchen. Aber das tust Du in diesem Fall hier ja nicht. Du belastest das Originalkonto in Klasse 4. Und da das ein Aufwandskonto ist, kann hier auch nur VSt. geltend gemacht werden.


    LG Sabine

  • Hallo zusammen!


    Volkmar
    Der Tipp hat funktioniert! Vielen Dank für Deine Bemühungen!
    Solltest Du evtl. in die "Wie buche ich was" schreiben.


    Sabine
    Vielen Dank für Deine Ausführungen.
    Leider bin ich (noch) absoluter Laie was die ganze Sache hier angeht und verstehe nur die Hälfte, aber irgendwann kommt ja vielleicht der "Aha-Effekt"


    @Admins
    Ist das nicht auch ein Punkt für die FAQ?
    Dass man auch bei Einnahmen Konten von der Ausgabenseite nehmen kann?


    Allen zusammen nochmal vielen Dank für Lösung meines Problems!


    Ciao
    Jörg

  • Hallo
    Ich habe dazu noch einmal eine Frage. Ich habe von meinem Händler eine Gutschrift bekommen. (Papierform) Guthaben (Geldwert) bleibt beim Händler. Ich habe also keine Zahlungen erhalten. Nun habe ich wieder neues Material bestellt. Habe auch eine Rechnung dafür erhalten. Nun muss ich ja den Rechnungswert nicht begleichen, sondern mit der Gutschrift verrechnen.
    Aber wie bringe ich das MB2008 bei. Ich habe zwar eine Gutschrift in Papierform, aber es ist kein Geld über Konto oder Kasse geflossen. Wo genau erstelle ich die Einnahme der Gutschrift. Dann überweise ich meinem Händler ja nur den Betrag der Verrechnung.
    Benutzt man dafür in MB2008 das Verechnungskonto?
    Gruß an alle

    • Offizieller Beitrag

    Lieber rkleinert, korrekterweise ist Dein Lieferant an der Reihe, die Rechnung zu ändern. Wenn er Dir etwas gut schreibt, muß er das in seiner Rechnung zum Ausdruck bringen.
    Der "Papierbeleg" ist für Dich nichts wert als ein freundlich gekundetes Entgegenkommen ohne jeden Buchungswert.
    Mache ihm klar, daß Du die Rechnung nicht akzeptierst, da sie die Gutschrift nicht berücksichtigt.
    Dein Entgegenkommen kann höchstens so weit gehen, daß spätestens in der nächsten Rechnung der Betrag der Gutschrift abgezogen sein muß. Wie es jetzt aussieht, hast du einen Teilbetrag offen und er bei seiner Buchung einen Teilbetrag ständig offen.
    So habe ich es ja auch lernen müssen, meinen Kd gegenüber einen Artikel für Gutschriften etc anlegen zu müssen in MB, um ihnen die Gutschrift de facto zuteil kommen zu lassen.
    Gruß Samm