Umsatzsteuervoranmeldung

  • Hallo zusammen,


    wollte gerade meine Umsatzsteuervoranmeldung fürs 2.Quartal per Elster gegschicken. Jetzt habe ich aber festgestellt. das die MwSt. die ich bezahlt habe nicht gegengerechnet wird. Im 1. Quartal hat das aautomatisch funktioniert.
    Hat mir jemand einen Tip? was mache ich falsch?


    Danke und Grüße flar2

  • das die MwSt. die ich bezahlt

    Meinst Du die Vorsteuer bei den Ausgaben?
    ...oder etwa die Umsatzsteuervorauszahlung für das I. Quartal?


    Bitte etwas genauer erläutern. Der Begriff MwSt ist in diesem Zusammenhang für mich leider zu ungenau.

  • Hallo,


    ich habe fesgestellt, dass bei solchen erworbenen Posten keine Vorsteuer unter "anrechenbare Vorsteuer" ausgewiesen wird, die als Anlagegut definiert wurden.
    In meiner EÜR werden also nun unter Einnahme / Umsatzsatzsteuer die Posten aufgeführt, die als Anlagegut definiert wurden, dahinter dann als Negativbetrag die Vorsteuer aus deren Kauf. Der Endbetrag unter Einnahme / Umsatzsteuer stimmt somit.


    ABER:
    Laut Protokoll wird per ELSTER die Umsatzsteuer inklusive der als Anlagegut definierten Posten ausgewiesen!
    Unter "Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern..." sind diese USt-Ausgaben also nicht enthalten.



    Das scheint doch ein Bug zu sein, oder?


    Gruß
    Jürgen

  • Danke, ich dachte, dies hier wäre der offizielle Support von Buhl-Data...

    Nein, hier ist "nur" das Anwenderforum, das aber mindestens so gut ist, wie der Support. Nicht immer, aber immer öfters. :phat:

  • Das scheint doch ein Bug zu sein, oder?


    Ja, aber nicht im Programm, sondern beim Anwender.
    Du hast ein Problem mit dem Verständnis für richtiges Buchen, kann aber auch sein, daß du dich nicht ausgedrückt hast.
    Schilder dein Problem noch einmal genau.
    MfG Günter

  • Ja, es stimmt, ich habe leider keine Ahnung von Buchführung...
    ich dachte ja, die Software "Mein Büro" unterstützt den Laien in dieser Hinsicht.


    Vom Support habe ich übrigens folgende Antwort erhalten (falls jemand ein ähnliches Problem hat):

    Zitat

    Die zum Anlagenerwerb gehörige Vorsteuer erfassen Sie bitte manuell als Ausgabe auf das entsprechende Vorsteuerkonto.


    Steht Ihnen das Konto in der Kategorieauswahl nicht zur Verfügung, gehen Sie wie folgt vor. Wählen Sie im Programm "Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Steuer-Einstellungen". Hier aktivieren Sie unter "Art der steuerlichen Verbuchung" die Option "Variante3" und bestätigen Ihre Auswahl. Im Anschluss wählen "Stammdaten > Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten" und wählen das relevante Konto per Doppelklick aus. Setzen Sie hier unter "Anzeige bei Verbuchungsart 3" die Option "Kontenliste Standard" und bestätigen Sie Ihre Auswahl.
    Im Anschluss steht Ihnen das benötigte Konto in der Kategorieauswahl zur Verfügung.

    Ich muss zugeben, alleine die Anzahl der "Vorsteuer"-Konten unter "Kontenplan bearbeiten" hat mich ziemlich erschlagen.
    Gehe ich recht in der Annahme, dass das übliche Konto für das geschilderte Problem die Nr. 1556 (Nachträglich abziehbare Vorsteuer) ist?
    Es geht um ein in Deutschland gekauftes, bewegliches Anlagegut (eine Kamera).
    Ich würde dann also manuell über "Kasse" über dieses Konto eine Ausgabe über die Höhe der Vorsteuer buchen, richtig?


    Noch abschließend die Frage:
    Warum kann das Programm eigentlich nicht automatisch auch beim Einkauf von Anlagegütern die Vorsteuer herausrechnen und geltend machen?


    Danke für jede Antwort.

  • Noch abschließend die Frage:
    Warum kann das Programm eigentlich nicht automatisch auch beim Einkauf von Anlagegütern die Vorsteuer herausrechnen und geltend machen?

    Das tut MB doch, wenn Du das Anlagengut über den Zuordnungs-Assistenten und der Buchungskategorie "Einkauf von Anlagengut" buchst.
    Lies einfach einmal die Schritt-für-Schritt-Anleitung Abschreibungen korrekt durchführen durch. Dort wird alles recht gut erläutert.


    Weiterhin wurde das Thema schon häufig oft im Forum behandelt. Mit Hilfe der Foren-Suche und den Stichwörtern: Abschreibung, Sammelpool, GWG bis 150 € wirst Du zig Beiträge finden. Allerdings solltest du dir nur Beiträge nach dem 01.01.2008 anzeigen lassen, da sich zu diesem Stichtag die Abschreibungsregeln geändert haben.