EÜR und Art der Buchung

  • Hallo,




    ich habe ein CAD-Softwareprogramm erworben, welches über 5000€ kostet. In der Wiso EÜR wollte ich dieses über das Sachkonto 27 (im SKR03), Abschreibung über Nutzungsdauer, als Ausgabe eintragen. Dies ist jedoch nicht möglich, da das Sachkonto 27 schließlich im Bereich "Anlage- und Kapitalkonten" geführt wird und deshalb unter der Maske für Ausgaben nicht verfügbar ist. Wenn ich allerdings statt "Ausgabe" hier "Freie Buchung" wähle, funktioniert es zwar - jedoch werden die Einträge dann auch nicht in der EÜR bei den Ausgaben geführt. Wird das Programm jetzt dennoch wie eine Abschreibung behandelt?

  • Du musst erst einmal den Unterschied zwischen Anlagekonten und Afa-Konten lernen.
    Vorher nutzt alles erklären nichts.
    MfG Günter


    Ich weiß nicht, wo du buchen willst.... :?: ...ich nehme mal an in der EÜR
    Bitte alles unter Anlagevermögen buchen.
    Dort kannst du sowohl den Kauf buchen und auch die jährliche Afa verbuchen.
    Komfortabler geht es einfach nicht.

  • Einen Fehler ( ob meiner oder vom Programm) kann ich immer noch nicht korrigieren-


    wenn ich die EÜR jetzt in die Steuererklärung (Anlage EÜR) importiere, werden auch die ausgewiesenen Vorsteuerbeträge, die ich über die Umsatzsteuererklärung ja sowieso zurück bekomme, auch von dem zu besteuerbaren Einkommen abgesetzt. Das würde ja dazu führen, dass ich doppelt Nutznießer bin- was nicht sein kann...Wo ist der Fehler?

  • Ja, bin ich- ich mache von der Kleinunternhemerregelung keinen Gebrauch, da ich hohe Investitionen habe. Hoffe, das hilft zur Klärung :)


    Mir ist klar, dass ja normalerweise aufgrund der monatlichen Rückerstattung der Vorsteuer am Ende des Jahres die Situation nicht aufkommen kann, dass die gezahlte Vorsteuer zu erhöhten Ausgaben führt - da man sie ja monatlich als Einnahmen wieder zurückerhalten hat. Jedoch ist das bei mir nicht der Fall, da ich die Vorsteuern auf die "vorweggenommenen Betriebsausgaben" noch nicht zurückerhalten habe! Auf diese Weise führen die noch nicht zurück erhaltenen Vorsteuern bei mir zu höheren Ausgaben in 2009 und das Programm setzt deshalb die Summe von meinen zu versteuernden Einnahmen ab. Gleichzeitig jedoch melde ich über die Umsatzsteuererklärung die Vorsteuern auch an, um sie zurück zu bekommen...Und so bekomme ich mehr Geld, als ich sollte- was ja nicht passieren sollte....

  • würde mich über eine kurze Hilfe zu meinem letzten Posting freuen - es ist die einzige Unklarheit, die ich noch habe.


    ...dazu brauchst du nur mal das Formular EÜR und die Anleitung genau zu studieren, und verschiedene Buchungen auszuprobieren.
    Auswirkungen wie du sie schilderst, würde es nur geben, wenn du nicht mehrwertsteuerpflichtig bist. Die hohe Vorsteuer-Erstattung musst du natürlich berücksichtigen.


    Ich würde auf jeden Fall, den gesamten Fall von einem Steuerberater prüfen lassen, weil ich mir nicht sicher bin, daß du alles richtig machst oder gemacht hast.


    MfG Günter

  • Der Punkt ist doch, ich habe die Vorsteuer vom Finanzamt NOCH nicht ertstatten bekommen und kann deshalb Nichts als Einnahmen verbuchen. Auf diese Weise kommt es in meinem Fall nicht wie sonst üblich zur Null-Rechnung (Zahlung <> Erstattung). Sollte ich etwa schon vorab die noch nicht erfolgte Rückerstattung der Vorsteuer in der Anlage EÜR als Einnahme verbuchen, damit Alles wieder aufgeht?


    Es gilt doch Folgendes:


    "regelmäßig wiederkehrende Einnahmen - § 11 Abs. 1 S. 2 EStG:


    Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die auf einem Dauerschuldverhältnis beruhen (z.B. Mietvertrag) und kurze Zeit vor oder nach Beendigung des Kalenderjahres zufließen gelten in dem Jahr als zugeflossen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Unter einer kurzen Zeit wird dabei ein Zeitraum von 10 Tagen angesehen, vgl. H 11 "Allgemeines - Zufluss von Einnahmen" EStH. Somit fällt die Dezembermiete, die am 10. Januar des Folgejahres gezahlt wird noch in das alte Jahr, während die im voraus am 22.12. gezahlte Januarmiete in das Folgejahr gehört."



    Jedoch sind die 10 Tage ja schon längst vergangen...

  • damit Alles wieder aufgeht?


    ...genau das klärt ein Steuerberater ab.
    Normalerweise ist bei einem Mehrwertsteuerpflichtigen die MwSt. ergebnisneutral, aber eben nur bei einer richtigen FIBU. Eine EÜR ist immer nur eine Behelfsbuchführung, mit der man eben nicht alles machen kann.
    Aber wenn du das Formular EÜR und seine Zuordnungen richtig kennen würdest, müsste das auch zu klären sein. Aber nicht aus der Ferne von hier.


    Schau mal nach, was bei dir in den Zeilen 12 und 13 bzw. 52 und 53 steht?


    MfG Günter


    NACHTRAG
    Man sollte immer auf einen absoluten Fachmann hören :!:
    Zu dem ganzen Thema, auch in Bezug auf Gründung usw. hat dir Miwe4 schon geraten, für 2009 und 2010 getrennte Erklärungen abzugeben, und auch einen Steuerberater aufzusuchen. Wenn Du allein weitermachst und Fehler machst, das könnte teurer werden.

  • Den Rat bezüglich des Steuerberaters habe ich angenommen und werde auch eine heranziehen. Mich interessieren die Sachen aber trotzdem - damit ich nicht wieder über's Ohr gehaun werde, wie mir das schon einmal vor einpaar Jahren mit eine Steuerberater passiert ist. Näheres dazu möchte ich auch gar nicht erzählen.


    Zum Thema, ich habe jetzt nochmal angerufen: Beim Finanzamt wurde mir nun gesagt, dass die Situation völlig normal sei, denn ich würde die Vorsteuer, die ich als Betriebsausgaben 2009 geltend mache, dann 2010 nach der Erstattung als Einnahmen verbuchen und so würde sich die Lage nachträglich wieder ausgleichen.

  • Zum Thema, ich habe jetzt nochmal angerufen: Beim Finanzamt wurde mir nun gesagt, dass die Situation völlig normal sei, denn ich würde die Vorsteuer, die ich als Betriebsausgaben 009 geltend mache, dann 2010 als Einnahmen verbuchen und so würd esich die Lage nachträglich wieder ausgleichen.


    ...alles richtig, aber das ist nicht optimal, in 09 kein Umsatz, nur Verlust, dafür in 10 einen höheren Gewinn, und deshalb der Steuerberater.
    MfG Günter

    ZUR INFO
    Doch auch bei der vereinfachten Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) hat die Umsatzsteuer Einfluss auf Gewinn und Verlust: Denn die "vereinnahmte" Umsatzsteuer stellt eine Betriebseinnahme dar, die gezahlte Vorsteuer eine Ausgabe. Wie bei der EÜR üblich kommt es dabei grundsätzlich auf den Zahlungszeitpunkt an, das heißt: Wenn Sie eine Rechnung im Dezember 2007 geschrieben haben, der Kunde aber erst im Januar 2008 bezahlt, dann handelt es sich sowohl beim Umsatzerlös als auch bei der darauf anfallenden Umsatzsteuer um Einnahmen des neuen Jahres.
    Anders sieht die Sache bei den Umsatzsteuervorauszahlungen ans Finanzamt aus: Wenn Sie dieser Tage die Vorauszahlungen für Dezember 2007 oder das letzte Vierteljahr 2007 ans Finanzamt überweisen, dann dürfen Sie diese Ausgaben unter Umständen noch in die EÜR für 2007 buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Zum Thema, ich habe jetzt nochmal angerufen: Beim Finanzamt wurde mir nun gesagt, dass die Situation völlig normal sei, denn ich würde die Vorsteuer, die ich als Betriebsausgaben 2009 geltend mache, dann 2010 nach der Erstattung als Einnahmen verbuchen und so würde sich die Lage nachträglich wieder ausgleichen.

    Ja.Und genau deswegen ist es auch so wichtig, alles richtig im zugehörigen Jahr zu verbuchen und nicht irgendeinen MischMasch zu machen. Aber das habe ich ja schon in dem anderen Post versucht Dir zu erklären.


    Und ich kann g.horn nur Recht geben. Du bekommst es offensichtlich alleine nicht hin. Ich möchte nicht wissen, welche Probleme Du gar nicht erkennst, weil Sie Dir das Programm nicht als offensichtlich falsch um die Ohren haut.