Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen - gesetzl. Grundlage?

  • mArk78: warum sollte es bei mir anders sein?!? Vielleicht ist es Dir ja aufgefallen, aber mein Sachverhalt ist ein anderer. In meinem "Hotel" gibt es nun mal das Angebot von 3 Mahlzeiten am Tag , und nun komme ich auf den springenden Punkt


    @günther: ist es nun mal aufgrund meiner Tätigkeit so, dass ich in der Regel mindestens eine dieser Mahlzeiten, das ist aber durch meine Tätigkeit von Tag zu Tag verschieden welche, nicht einnehmen kann und mich dann "auswärts" verpflegen muss...


    Petz: vielen Dank für Deinen Link, das ist doch die Form von Unterstützung welche ich hier ursprünglich gesucht habe...

    • Offizieller Beitrag

    mArk78: warum sollte es bei mir anders sein?!? Vielleicht ist es Dir ja aufgefallen, aber mein Sachverhalt ist ein anderer. In meinem "Hotel" gibt es nun mal das Angebot von 3 Mahlzeiten am Tag , und nun komme ich auf den springenden Punkt

    Aber wenn Du diese Vergütungen von der Truppe bekommst für Auswärtsverpflegungen, warum willst Du dann VMA in der Steuererklärung geltend machen!?


    Btw: Vergiss nicht, dass ich schrieb, ich war 2000 - 2002 unterwegs. Das Bundesreisekostengesetz wurde 2005 reformiert...

  • @günther: ist es nun mal aufgrund meiner Tätigkeit so, dass ich in der Regel mindestens eine dieser Mahlzeiten, das ist aber durch meine Tätigkeit von Tag zu Tag verschieden welche, nicht einnehmen kann und mich dann "auswärts" verpflegen muss...


    ...und dann gehst du eben ins Restaurant zum Essen :?:
    Irgendwie fühl ich mich vereimert. Ihr bekommt doch Verpflegung mit auf euren Außeneinsätzen, oder werdet von der Feldküche angefahren.
    Die Bundeswehr ist sogar verpflichtet, in solchen Fällen eure Verpflegung sicherzustellen.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie fühl ich mich vereimert. Ihr bekommt doch Verpflegung mit auf euren Außeneinsätzen, oder werdet von der Feldküche angefahren.


    Deshalb sind Auslandseinsätze so gefährlich? ;)


    Die Bundeswehr ist sogar verpflichtet, in solchen Fällen eure Verpflegung sicherzustellen.


    Schon mal etwas vom Unterschied zwischen Theorie und Praxis gehört? Sollte man zumindest mal in Erwägung ziehen und nicht auf einzelnen Formulierungen rumreiten.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Ein gewisser Aufwand entsteht, wenn man so will, kraft Gesetzes.


    Allerdings hat er doch tatsächlich Erstattungen erhalten, die eben teilweise auch gegenzurechnen sind. Und da greifen dann eben die Regelungen für "Truppenübungen".


    Allerdiungs sollte er auch bei seinen weiteren Werbungskosten aufpassen. Denn die stehen teilweise auch in Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften (u.a. Auslandsverwendungszuschlag Stufe 4: 66,47 € täglich). Diese WK sind dann auch nur im Verhältnis steuerfreier/steuerpflichtiger Arbeitslohn als Werbungskosten abziehbar. Da gibt es auch noch irgendeine Verfügung zu.

  • ....entschuldigt....über diese Diskusion kann ich nur lachen und möchte hier auch nicht weiter darauf eingehen. Schade das dieses Forum zum Teil nicht in der Form genutzt wird wie es angedacht ist. :thumbdown:


    @ lrsone
    Da dir von der BW keine unentgeldliche Verpflegung bereit gestellt wird, kannst du selbstverständlich den Pauschalverpflegungssatz in den ersten 3 Monaten i.H. für das ehm. Jugoslavien geltend machen. Das heißt im einzelnen, du kannst den steulichen Pauschbetrag in den ersten 3 Monaten, gekürzt um die Reisekostenrechtliche Erstattung, geltend machen. Ab dem 4. Monat nicht mehr, da dein "neuer" Dienstort steuerrechtlich zum festen wird. Anders verhält es sich bei den Unterkunftskosten, da diese dir ja unentgeldlich bereit gestellt wird und dir hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen.
    Hierfür gibt es verschiedene Erlasse einzelner Oberfinanzdirektionen (z.B. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. 26.10.2006 - III A -S 2350 - 8/2006) in denen dies speziel geregelt wird. Hier mal ein Link dazu:


    OFD Magdeburg v. 27.07.2006 - S 2350 - 19 - St 223S 2350 - 23 - St 223
    Ich hoffe du kannst damit was anfangen! 8o

    • Offizieller Beitrag

    ....entschuldigt....über diese Diskusion kann ich nur lachen und möchte hier auch nicht weiter darauf eingehen.

    Ist auch besser so, denn Du wiederholst hier im Ergebnis nur das, was bereits festgestellt wurde. :thumbdown: :thumbdown:
    Wer meckert, sollte sich zumindest die Mühe machen, alle verlinkten Hinweise zu lesen. Thema zu.