Hallo,
ich habe am heutigen tage meinen Steuerbescheid für 2008 bekommen.
Da Finanzamt hat soweit alles anerkannt bis auf meine Verpflegungsmehraufwendungen.
Ich war in 2008 für knapp 3 monate im Kosovo und soweit ich weiß kann man für Verwendungen im Ausland bis zu 3 Monaten den erhöhten Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Das Finanzamt hat mir das nicht anerkannt, da " mir unterstellt werden kann an der Gemeinschaftsverpflegung teilgenommen zu haben". Dem ist natürlich so, allerding handelt es sich dabei ja um gegen Bezahlung bereitgestellte Kost.
Nun aber entgültig zu meiner Frage, welches ist denn die Quelle für das Anrecht die erhöhten Verpflegungskosten für die besondere Auslandsverwendung geltend zu machen?
Vielen Dank für jegliche Hilfe!!!