Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen - gesetzl. Grundlage?

  • Hallo,


    ich habe am heutigen tage meinen Steuerbescheid für 2008 bekommen.


    Da Finanzamt hat soweit alles anerkannt bis auf meine Verpflegungsmehraufwendungen.


    Ich war in 2008 für knapp 3 monate im Kosovo und soweit ich weiß kann man für Verwendungen im Ausland bis zu 3 Monaten den erhöhten Verpflegungsmehraufwand geltend machen.


    Das Finanzamt hat mir das nicht anerkannt, da " mir unterstellt werden kann an der Gemeinschaftsverpflegung teilgenommen zu haben". Dem ist natürlich so, allerding handelt es sich dabei ja um gegen Bezahlung bereitgestellte Kost.


    Nun aber entgültig zu meiner Frage, welches ist denn die Quelle für das Anrecht die erhöhten Verpflegungskosten für die besondere Auslandsverwendung geltend zu machen?


    Vielen Dank für jegliche Hilfe!!!

  • Dieses BMF-Schreiben samt Anlage dürfte dir weiterhelfen.
    Das Problem scheint mir aber eher zu sein, dass du dem FA noch nachweisen musst, dass du keine unentgeltliche Verpflegung erhalten hast.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort...


    ich habe auch die Bedenken, dass ich das noch nachweisen soll. Doch wenn ich so darüber nachdenke erscheint es mir total unsinnig nachweisen zu müssen etwas nicht erhalten zu haben, was es gar nicht gibt.


    Ich habe im Einspruch mal das Wehrpflichtgesetz zitiert...


    bin mal gespannt was die dazu sagen...

  • Das Finanzamt hat mir das nicht anerkannt, da " mir unterstellt werden kann an der Gemeinschaftsverpflegung teilgenommen zu haben". Dem ist natürlich so, allerding handelt es sich dabei ja um gegen Bezahlung bereitgestellte Kost.


    :?: ....logisch, nirgendwo wirst du umsonst beköstigt, sogar zu hause nicht.
    Welche VerpflegungsMEHRkosten sind dir denn entstanden :?:


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke auch, dass Art und Umfang der steuerfreien Aufwandsentschädigung/en (Trennungsentschädigung, Auslandszulagen, etc.) hier durchaus eine Rolle spielen könnten. Alles vollständig erklärt?

  • Hut ab vor den Leuten, die den Job machen!!!


    Aber die kommen mit allen Zualgen und Entschädigungen aufs doppelte Gehalt, werden mit einem Verpflegungssatz beköstigt, der noch nicht einmal die Kosten deckt, und wollen dann noch VerpflegungsMEHRaufwand geltend machen. Mag ja sein, dass es auch dafür noch eine Gesetzeslücke gibt, aber normalerweise sagt da jeder FA-Beamte erstmal nein.
    MfG Günter

  • so dann mal der Reihe nach...


    mArk78: wenn ich mich recht an meine Dienstzeit erinnere, dann gab es in dieser nie einen Zuschuss zur Bezahlung der Verpflegung...


    es gibt höchstens die unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung für Soldaten welche aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst oder freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leisten...



    @günther:
    ich frage mich, was Die Zahlung des Auslandsverwendungszuschlages damit zu tun hat, dass mir erhöhte Kosten für die Verpflegung entstanden sind?


    All: Verpflegungsmehraufwendungen entstehen meiner Meinung nach dann, wenn ich aufgrund meiner Tätigkeit nicht an der Verpflegung teilnehmen kann, weil mich mein Auftrag beispielsweise dahin führt, wo es gar keine Verpflegung gibt....


    Verpflegungsmehraufwendungen entstehen auch dann, wenn die klimatischen Bedingungen + das Tragen von Schutzbekleidung es notwendig machen elektrolythaltige Getränke zu sich zu nehmen welche durch die Truppenverpflegung nicht mal im Ansatz bereitgestellt werden...


    Verpflegungsmehraufwendungen entstehen auch dann wenn ich nachts treu diene, wenn die Truppenküche schon lange die Pforten geschlossen hat...

    • Offizieller Beitrag

    @günther:
    ich frage mich, was Die Zahlung des Auslandsverwendungszuschlages damit zu tun hat, dass mir erhöhte Kosten für die Verpflegung entstanden sind?
    All: Verpflegungsmehraufwendungen entstehen meiner Meinung nach dann, wenn ich aufgrund meiner Tätigkeit nicht an der Verpflegung teilnehmen kann, weil mich mein Auftrag beispielsweise dahin führt, wo es gar keine Verpflegung gibt....
    Verpflegungsmehraufwendungen entstehen auch dann, wenn die klimatischen Bedingungen + das Tragen von Schutzbekleidung es notwendig machen elektrolythaltige Getränke zu sich zu nehmen welche durch die Truppenverpflegung nicht mal im Ansatz bereitgestellt werden...
    Verpflegungsmehraufwendungen entstehen auch dann wenn ich nachts treu diene, wenn die Truppenküche schon lange die Pforten geschlossen hat...

    Wenn Du so gegnüber dem FA argumentiert hast, dann weiß ich auch, warum da ein Strich durch gemacht wurde.

    • Offizieller Beitrag

    was sind denn für dich schlüssige Gründe für Verpflegungsmehraufwendungen???

    Das und in welchem Umfang "Mehraufwendungen" entstehen" und vor allem, ob und in welchem Umfang steuerfreie Erstattungen erfolgen. Was Du an Mehraufwand schilderst trifft hier für jeden beamteten Fachhochschüler im Inland zu. Schlechte Mahlzeiten zu unmöglichen Zeiten mit Mehrbedarf für Vitamine und Nährstoffe (das llerdings ohne jegliche steuerfreie Zulagen). Kann nicht Dein Ernst sein.


    Deine steuerfrei gezahlten Zulagen decken diversen Mehrbedarf ab. Wenn Du meinst Verpflegungsmehraufwand gehöre nicht dazu, dann stelle doch einmal die Dir gezahlten Erstattungen nachvollziehbar dar. Vielleicht kannst Du uns ja umstimmen. Auch wenn wir natürlich nicht maßgeblich sind. Aber wenn Du es bei uns schon nicht schaffst, dann wohl kaum bei einer weniger wohlwollenden Einrichtung.

  • Leitsätze:


    "Durch den Auslandsverwendungszuschlag sollen die mit dem Einsatz verbundenen physischen und psychichen Belastungen und Gefahren für Leib und Leben abgegolten werden. Von Dritten erbrachte Leistungen, die die osten der allgemeinen Lebenshaltung decken sind hierrauf nicht anzurechnen."


    hab ich mir mal erlaubt aus einem Urteil des BVerwG herauszuschreiben (Urteil des 2. Senats vom 30. Oktober 2002 )...


    So wird das meiner Meinung nach auch gehandhabt...


    Die Ausrüstung welche ich mir für bestimmte Einsätze notwendigerweise selber beschaffen muss, weil Sie mir der Dienstherr nicht zur Verfügung stellt, werden ja auch nicht mit dem AVZ abgegolten und ich kann sie ja auch im Rahmen der Werbungskosten geltend machen.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist genau so wie mit Euren "gesellschaftlichen Veranstaltungen dienstlicher Art" zu denen Ihr ja sogar abgeordnet werdet.


    Was soll das BVerwG mit Steuerrecht zu tun haben?

  • Was ist genauso???


    und vor allem, was haben "dienstliche Veranstaltungen geselliger Art"... bitte mit einem Auslanseinsatz zu tun???


    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das BVerwG an genau dieselben rechtlichen Grundlagen im Sinne von Gesetzen und Verordnungen gebunden ist wie beispielsweise der BFH...

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das BVerwG an genau dieselben rechtlichen Grundlagen im Sinne von Gesetzen und Verordnungen gebunden ist wie beispielsweise der BFH...

    Die haben genau so wenig gemein wie ein Berufssoldat und ein Polizist. Außer, daß beide Staatsbedienstete sind.


    Immer noch nicht gewillt, Deine steuerfreien Erstattungen und Zulagen aufzulisten, damit man beurteilen kann, welche davon einen durch den Auslandseinsatz bedingten Mehraufwand (einschließlich Verpflegung etc.) abzugelten geeignet sind?

  • Ich bin gerne bereit das zu tun....


    Zur Abgeltung der mit der besonderen Auslandsverwendung verbundenen
    materiellen und immateriellen Belastungen, Erschwernisse und Gefahren
    im Einsatzgebiet und am Einsatzort wird ein steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag
    gewährt. Er wird einheitlich, d.h. unabhängig von Status
    und Dienstgrad, gezahlt und beträgt je nach dem Grad der Belastungen und
    Erschwernisse täglich in der
    Stufe 1 bis zu 25,56 €,
    Stufe 2: 40,90 €,
    Stufe 3: 53,69 €,
    Stufe 4: 66,47 €,
    Stufe 5: 79,25 € und
    Stufe 6: 92,03 €.
    Die Stufen des Auslandsverwendungszuschlags werden durch das Bundesministerium
    der Verteidigung für die einzelnen Einsatzorte/Einsatzgebiete
    nach Maßgabe der zu § 58a BBesG ergangenen Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
    festgesetzt.


    und


    C - Aufwandsvergütung


    Die besonderen Auslandsverwendungen sind „Besondere Dienstgeschäfte
    der Bundeswehr im Ausland".
    DenSoldatinnen/Soldaten,Beamtinnen/BeamtenundArbeitnehmerinnen/
    Arbeitnehmern wird während des Aufenthaltes am Einsatzort von Amts
    wegen unentgeltliche Unterkunft und grundsätzlich Gemeinschaftsverpflegung
    bereitgestellt.
    Sie erhalten wegen der damit verbundenen geringeren
    Aufwendungen aufgrund von § 17 Bundesreisekostengesetz eine reisekostenrechtliche
    Aufwandsvergütung.


    Das sind in meinem Falle 3,60€ am Tag.


    Damit wären alle Zulagen genannt.


    Und nur noch mal zum Besseren Verständnis, für den Berufssoldaten gilt also beispielsweise ein anderes BBesG als für den (Bundes-)Polizisten???

    • Offizieller Beitrag

    Irsone,


    mal off topic:


    Ich war zwischen 2000 und 2002 mehrmals in Griechenland und habe neben dem Auslandsverwendungszuschlag (damals 80 DM) noch Verpflegungsgeld erhalten, weil wir nur Frühstück im Hotel erhielten.
    Bei meinem Bruder kann ich mich daran erinnern, dass er während seines Aufenthaltes im Kosovo neben dem AVZ noch andere Vergütungen bekam.


    Warum sollte es bei Dir anders sein!?


    Ansonsten schließe ich mich der Ausführung von miwe4 und Petz an.

  • DenSoldatinnen/Soldaten,Beamtinnen/BeamtenundArbeitnehmerinnen/
    Arbeitnehmern wird während des Aufenthaltes am Einsatzort von Amts
    wegen unentgeltliche Unterkunft und grundsätzlich Gemeinschaftsverpflegung
    bereitgestellt.


    ...und wo entstehen dir jetzt die Verpflegungsmehraufwendungen :?:
    MfG Günter