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[Erledigt] Zusätztliche Einnahmen wo angeben?
- buecher_papst
- Erledigt
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ich bin normaler Arbeitnehmer und habe kein Gewerbe angemeldet.
Ich habe eine WebSite erstellt und dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro bekommen. Auf Wunsch habe ich eine Rechnung ohne MwSt. ausgestellt...du darfst keine Rechnung ausstellen
Bei deinen sonstigen Einkünften würde ich schnellstens ein Gewerbe anmelden.
MfG Günter -
Zitat
...du darfst keine Rechnung ausstellen
Habe natürlich wie gesagt ohne MwSt. ausgestellt...ist also eher eine Quittung! Daher darf ich das doch, oder?
Laut diveresen Foren und Bekannten (bei denen ich mich vorher informiert hatte), darf ich das?!?!
ZitatNatürlich kannst Du als Privatperson eine Rechnung ausstellen, allerdings darf darin keine Mehrwertsteuer berechnet werden.
Die Einkünfte musst Du, falls Dein Einkommen überhaupt den steuerfreien Betrag überschreitet, in der Steuerklärung angeben.
Jetzt bin ich natürlich verunsichert!
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Ich habe eine WebSite erstellt und dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro bekommen.
M.E. Einkünfte aus Gewerbebetrieb. § 3 Nr. 26a EStG greift hier m.E. nichtl.
Habe natürlich ohne MwSt. ausgestellt...ist also eher eine Quittung! Daher darf ich das doch, oder?
Quittung in jedem Fall. Auch Rechnung ist in diesem Fall o.k., weil gewerbliche Einkünfte (s.o.).
Weiterhin habe ich für die Vermittlung von Personen an einen Versicherungsvertreter Provisionen erhalten (knapp 1200 Euro).
Zweifelsfrei Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Ggf. sind für beide Tätigkeiten Gewerbeanmeldungen erforderlich!
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M.E. Einkünfte aus Gewerbebetrieb. § 3 Nr. 26a EStG greift hier m.E. nichtl.
Muss man also für eine einmalige Tätigkeit im geminnützigen Bereich ein Gewerbe anmelden?
Bzgl. Gewerbeanmeldung für die Vermittlung: Kann ich das auch noch rückwirkend tun? Bzw. wie soll ich deiner Meinung nach Verfahren?
ZitatGewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Da ich das Webdesign ja nicht auf Dauer ausübe habe ich das nicht ans "Gewerbe" aufgefasst (Stickwort Nachhaltigkeit).
Danke für eure Antworten!
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Muss man also für eine einmalige Tätigkeit im geminnützigen Bereich ein Gewerbe anmelden?
Von einmalig stand oben nichts.
Vermittlung lediglich 3x ausgeübt wurde, habe ich das nicht ans "Gewerbe" aufgefasst.
Von dreimalig stand oben auch nichts. Es nicht als Gewerbe auffassen, aber eine Rechnung erstellen. Widerspricht sich irgendwie.
Die kompletten Einnahmen i.H.v. 1.700 € sind unter § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte zu erklären.
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Danke miwe4 für deine Antworten.
Zur Erläuterung: Ich habe von einer Website gesprochen! Also eine einmalige Sache!
Falls noch jemand eine Einschätzung/Ergänzung hatte - bitte posten!
Vielen Dank.
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Die 500 € als Einnahmen aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG erklären (Anlage SO) und die 1.200 € als Betriebseinnahmen (Gewerbebetrieb).
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Zur Erläuterung: Ich habe von einer Website gesprochen! Also eine einmalige Sache!
Nun ja, die Formulierung "Ich habe eine WebSite erstellt und dafür eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,- Euro bekommen." schließt nicht aus, daß Du z.B. eine zweite erstellt hast und dafür 1000 € bekommen hast.
Gruß
Dirk -
Die 500 € als Einnahmen aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG erklären (Anlage SO) und die 1.200 € als Betriebseinnahmen (Gewerbebetrieb).
Nein. Nach seiner Aussage zweifelsfrei beides gelegentliche Vermietung. Im Nachhinein ist kein Gewerbebetrieb zu erkennen. Wie sagt der § 22 Nr. 3 EStG so schön "z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen" . Genau für solche Fälle wurde diese Vorschrift geschaffen. Und bei genauerer Sachverhaltsbeschreibung durch buecher_papst hätte ich meine erste Aussage auch gar nicht so getroffen.
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... (gelöscht)
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Nein.
Gewöhn dir diesen Ton ab. Selbstverständlich kann auch eine gelegentliche Vermittlung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, erst recht wenn er ein Gewerbe anmeldet. Schließlich ist § 22 Nr. 3 EStG subsidiär zu allen anderen Einkunftsarten. -
Selbstverständlich kann auch eine gelegentliche Vermittlung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, erst recht wenn er ein Gewerbe anmeldet. Schließlich ist § 22 Nr. 3 EStG subsidiär zu allen anderen Einkunftsarten.
Da er aber kein Gewerbe angemeldet hatte (und es bis heute nicht hat), ist § 22 Nr. 3 EStG nicht mehr subsidiär, sondern die einzig anzuwendende Vorschrift.
Und wenn ich nein sage, dann meine ich auch nein und schreibe das auch. Es gibt hier keine Romane, sondern, da wo es reicht, kurze und knappe Kommentare.
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Da er aber kein Gewerbe angemeldet hatte (und es bis heute nicht hat), ist § 22 Nr. 3 EStG nicht mehr subsidiär, sondern die einzig anzuwendende Vorschrift.
§ 22 Nr. 3 EStG ist IMMER subsidiär. Und wenn er sein Gewerbe in 2010 anmeldet (was er vorhat), kriegt das FA die Anmeldung auf den Tisch und gleichzeitig eine Steuererklärung mit 22er Einkünften? Da fasst sich doch jeder normale Finanzbeamte an den Kopf. -
§ 22 Nr. 3 EStG ist IMMER subsidiär. Und wenn er sein Gewerbe in 2010 anmeldet (was er vorhat), kriegt das FA die Anmeldung auf den Tisch und gleichzeitig eine Steuererklärung mit 22er Einkünften? Da fasst sich doch jeder normale Finanzbeamte an den Kopf.
Warum sollte er. Abschnittsbesteuerung.
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Die kompletten Einnahmen i.H.v. 1.700 € sind unter § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte zu erklären.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe und Einschätzung! Kann mir noch jemand kurz sagen, wo ich diesen Punkt in Wiso finde? Auch über die Suche finde ich die entsprechenden Punkt nicht! Dankeschön!
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WISO Sparbuch 2010
- Weitere Einkünfte und Bezüge
- Leistungen
- dann was passendes auswählen (z.B. Eigenprovisionen)
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Top!
Jetzt noch eine Frage: Ich kann dort keine weiteren Einträge bzgl. Art und Umfang der Leistungen tätigen.
Muss ich also einfach die entsprechenden Nachweise, wie Kontoauszug, Provisionabrechnung, etc. anheften oder wie soll ich hierbei verfahren?
Vielen Dank für eure Hilfe, besonders dir miwe4!
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Muss ich also einfach die entsprechenden Nachweise, wie Kontoauszug, Provisionabrechnung, etc. anheften oder wie soll ich hierbei verfahren?
Würde ich sowieso immer machen, um etwaige Rückfragen zu vermeiden..