Nach Heirat Nachzahlung? Fehler im Programm?

  • Ja ich weiß, und um diesen Satz geht es ja. Ich verstehe nicht an welcher Stelle und WIE er das nich berücksichtigt hat...:(

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    Ja ich weiß, und um diesen Satz geht es ja. Ich verstehe nicht an welcher Stelle und WIE er das nich berücksichtigt hat...:(


    Hast Du denn auch so spät geheiratet wie der TE?
    Er sagt nämlich, er hat aufgrund seiner späten Heirat zum Jahresende nicht die LSt-Klasse 1 berücksichtigt.


    Bei Dir kann der Sachverhalt doch schon ganz anders liegen, so z. B. wie miwe schrieb.

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    Was er wohl sagen möchte: Er hat die Eingabe der kompletten Lohnsteuerbescheinigung eines Ehegatten aus dem Lohnzahlungszeitraum vor Eheschließung vergessen einzugeben.

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    Ja ich weiß, und um diesen Satz geht es ja. Ich verstehe nicht an welcher Stelle und WIE er das nich berücksichtigt hat...

    Ich habe es, ehrlich gesagt, bis zum letzten Posting von miwe4 auch nicht mehr verstanden, warum ich das damals anscheinend verstanden hatte (und hatte schon heftig drüber nachgedacht). :dash:


    Was er wohl sagen möchte: Er hat die Eingabe der kompletten Lohnsteuerbescheinigung eines Ehegatten aus dem Lohnzahlungszeitraum vor Eheschließung vergessen einzugeben.

    Ahhh, das kann es natürlich sein. Das ergibt einen Sinn :beer:

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    Der TE von damals wird sich sicherlich nicht mehr melden- aber was genau der Eingabefehler war, hätte mich auch interessiert- denn die Eingabe der Lohnsteuerklasse ist völlig unerheblich, sofern die Vorauszahlungen erfasst wurden. ?(


    Für den jetzigen Fragesteller:
    bei Eheleuten, die beide Steuerklasse I oder IV und ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben, darf DANN eine Erstattung erwartet werden, wenn die Einkünfte stark differerieren.
    Bleibt hier das erwartete Ergebnis aus, sollte man seine Eingaben überprüfen. Zuweilen aber sind Nachzahlungen richtig, bei der Steuerklassenwahl III und V sogar ziemlich häufig.

  • Hallo.


    Erstmal danke für die Antworten!


    Also bei und ist es so, wir haben (schon) im Mai geheiratet, die Steuerklassenänderung zu 3 und 5 aber erst im Juli gemacht.
    Ich habe etwas mehr als doppelt so viel wie sie verdient. Deswegen habe ich SK 3 genommen.
    Zudem kam, dass sie für 3 Monate arbeitslos war und Arbeitslosengeld erhalten hat. Ab Mitte September hat sie dann wieder gearbeitet.


    Und es kann doch nicht sein dass wenn ich SK3 habe und daher weniger Steuern zahle und sie arbeitslos ist ich draufzahlen muss.....


    Also entweder ist es total blöd oder ich habe noch einen Eingabefehler irgendwo :(

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    Und es kann doch nicht sein dass wenn ich SK3 habe und daher weniger Steuern zahle und sie arbeitslos ist ich draufzahlen muss.....


    Nun ja, das ALG I, sofern dieses bezogen wurde und nicht ALG II, muss ja auch berücksichtigt werden in der Erklärung, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe etwas mehr als doppelt so viel wie sie verdient. Deswegen habe ich SK 3 genommen.
    Zudem kam, dass sie für 3 Monate arbeitslos war und Arbeitslosengeld erhalten hat. Ab Mitte September hat sie dann wieder gearbeitet.


    Und es kann doch nicht sein dass wenn ich SK3 habe und daher weniger Steuern zahle und sie arbeitslos ist ich draufzahlen muss.....

    Also Ihr habt doch gleich zwei gute Gründe, die vielfach Nachzahlungen begründen. Zum einen eben die Steuerklassenwahl 3/5 mit steigender Progression bei steigendem Einkommen, zum anderen das dem Progressionsvorbehalt unterliegende ALG. Da darf man sich wirklich nicht mehr wundern.


    Und richtig ist es auch, da die Besteuerungdem Grundsatz der Leistungsfähigkeit folgt. Durch die staatlichen Leistungen habt Ihr mehr Einkommen zur Verfügung als ein Haushalt ohne derartige Leistungen. Das schöpft der Gesetzgeber durch den altbekannten § 32b EStG eben ab. Das ist wirklich kein neuland mehr und steht auch auf jedem staatlichen Leistungsbescheid direkt drauf.