Nach Heirat Nachzahlung? Fehler im Programm?

  • Hallo,


    im Sparbuch 2010 habe ich die Lohnsteuerbescheinigung 2009 von meiner Frau und mir eingegeben und das Programm errechnet eine Nachzahlung in vierstelliger Höhe, was mir seltsam vorkommt. Den Betrag hatte ich eigentlich als Rückerstattung erwartet.


    Wir heirateten am 23.12.2009. Auf den Lohnsteuerbescheinigungen 2009 ist jeweils Steuerklasse 1 eingetragen. Somit die Steuerklasse mit dem höchsten Steuerabschlag. Meine Frau und ich liegen Gehaltstechnisch 100% auseinander, also ich (Ehemann) verdiene das doppelte.


    Warum erkennt das Programm nicht, obwohl ja der Tag der Heirat angegeben werden muss, dass wir vorher in Steuerklasse 1 waren bzw. kann man das irgendwo einstellen?
    Oder müssen unsere Lohnsteuerbescheinigungen angepaßt werden? Wo lasse ich das dann machen? Ist aber eigentlich ja auch Quatsch, weil wir ja monatlich genau die ausgewiesen Lohnsteuer abgeführt haben.


    Hm... ich verstehs also gerade nicht. Vielleicht könnt ihr helfen?


    DAnke

    • Offizieller Beitrag

    Ein weit verbreiteter Irrtum ist eben, dass es bei einer Heirat immer eine Erstattung gibt.


    Wenn beide vorher Steuerklasse I hatten, haben jetzt beide vielleicht Steuerklasse IV.


    Und Steuerklasse IV hat genau die gleichen Abzüge wie Steuerklasse I.


    Steuerklassen I und IV sind nicht die mit der höchsten Steuerzahlung, das ist nämlich Steuerklasse VI.


    Es ist allerdings sehr verwunderlich, dass Ihr soviel nachzahlen müsst, ich würde nochmal alle Eingaben überprüfen.


    Ansonsten kann man ja auch getrennte Veranlagung oder besondere Veranlagung beantragen. Da sagt aber doch das Programm, was am günstigsten ist.

  • Ja, dem Irrglauben sitze ich eigentlich auch nicht auf, da wir wirklich sehr unterschiedlich verdienen. Ich zahle Höchstsätze und meine Frau wahrscheinlich eher unter dem Mittel. Es sollte auf jeden fall zumindest keine Nachzahlung ergeben.


    Ich habe die Daten wirklich mehrfach in das Programm eingegeben. Ein Eingabefehler kann nicht vorliegen. Kennen Sie einen Vergleichsrechner irgendwo im Netz, wo ich quasi Rück/Nachzahlung irgendwie überprüfen könnte, um einen Fehler im Programm auszuschließen?


    Außerdem sagt das Programm, die beste Veranlagung wäre Zusammenveranlagung. (Wir müssen aber laut Programm ca. 1600 Euro nachzahlen.) Ist ja wohl ein Witz...


    Ja, wir hatten 2009 beide Steuerklasse I. UNd das steht auch auf den Lohnsteuerbescheinigungen drauf. (Seit 2010 haben wir beide Steuerklasse IV, aber das interessiert nicht für 2009). Da wir am 23.12.09 geheiratet haben, wurden aber die Steuerklassen nicht rückwirkend oder sonst wie für 2009 geändert.


    Hm... wie mache ich jett weiter?

    • Offizieller Beitrag

    schon mal auf den Vergleich bei getrennter Veranlagung geklickt ?


    Da dürfte auf jeden Fall keine Nachzahlung rauskommen....


    Oder ein Arbeitgeber hat viel zu wenig Lohnsteuer abgeführt...


    Oder es wurde ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und nun die Kosten dazu nicht....

  • Getrennte Veranlagung habe ich noch nicht überprüft, da mir das Programm signalisiert hat, dass die Zusammenveranlagung die geeignetste Wahl wäre. Ein Anruf bei einer Steuerberaterin vor einigen Wochen hat dasselbe Ergebnis ergeben. Hilft es was, wenn ich Ihnen sage, was wir verdienen? Ist ja soweit eh relativ anonym.


    Ob ein Arbeitgeber zu wenig abgeführt hat, glaube ich aus dem Grund nicht, da bei Gehaltsrechnern im Netz auch entsprechendes Nettogehälte herauskommen. Außerdem habe ich mich auf den AG verlassen. Kontrolle ist wohl besser.... hm....


    Es wurde auch kein Freibetrag auf der Karte eingetragen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm zeigt es mir an. Schön in rot markiert. ca. 1600 Euro Nachzahlung...


    Das ist nicht so ganz eindeutig: wenn ich z.B. in die Steuerberechnung gehen, so wird dort eine Erstattung auch rot dargestellt (verbleibene Beträge in Euro), weil die Summe aus "Festgesetzt" abzgl. "Steuerabzug vom Arbeitslohn" negativ ist (aber nicht "negativ" für den Steuerzahler, denn der kriegt das zurück ;)


    Gruß
    Dirk

  • oh gott... ich bin so ein trottel... tut mir leid, dass ich eure freizeit beansprucht habe...


    ich habe steuerklasse 1 bei der erfassung der lohnsteuerangaben nicht berücksichtigt. ich war mir so sicher :(((( oh man...


    sorry, sorry, sorry...


    erhalte nun eine rückzahlung im vierstelligen bereich, leider auch nicht das, was ich mir gewünscht hatte :))) aber das leben ist kein wunschkonzert.


    schönen sonntag noch!

    • Offizieller Beitrag

    oh gott... ich bin so ein trottel... tut mir leid, dass ich eure freizeit beansprucht habe...


    Keine Bange - wir machen das freiwillig, ohne wenn und aber. Danke, daß Du den Fall aufgelöst hast. Ein anderer hätte sich bestimmt stillschweigend zurückgezogen, ohne zuzugeben, daß er einen Fehler gemacht hat. Schätze, der Petz sieht das ähnlich.


    Gruß
    Dirk

  • hallo!


    Ich habe das gleiche Problem, habe aber die Lösung nicht ganz verstanden! kann mir da einer weiter helfen?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das gleiche Problem, habe aber die Lösung nicht ganz verstanden!

    Es war ein Eingabefehler.

    kann mir da einer weiter helfen?

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel2.gif]

  • hallo,


    Danke schon mal für die Antworten.


    vierstellige bereich stimmt, aber NACHzahlung :(


    hatte verstanden dass es ein Eingabefehler war, aber nicht welcher. Also er sagte:


    "ich habe steuerklasse 1 bei der erfassung der lohnsteuerangaben nicht berücksichtigt. ich war mir so sicher"


    Soweit ich weiß gibt man zwar an, welche Lohnsteuerklasse man hatte, aber am Ende bei verheirateten und zusammen veranlagt zählt eh was man zusammen verdient hat und vor allem was man zusammen an Steuern gezahlt hat. Daher die eigentliche Frage: WO hat er die steuerklasse 1 bei der erfassung der lohnsteuerangaben nicht berücksichtigt? meine Frau und ich hatten ja bis Juli auch Steuerklasse 1...


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Das interessiert doch alles gar nicht. Alles von 1 bis 6 ist doch letztlich nur für Plausibilitätsprüfungen und Pflichtveranlagungsgründe etc. wichtig. Du musst eh die zuletzt im Kalenderjahr gültigen Steuerklassen eintragen. Wirklich wichtig sind die Zahlen mit €. Und die kann keiner von uns prüfen. Nur Du selber kannst das erledigen. Und wenn alles richtig eingegeben ist, dann ergibt sich auch ein zutreffendes Ergebnis in der Steuerberechnung.

  • Ich habe ja nur versucht zu verstehen, was der masc12 falsch gemacht hatte, weil aus einer 4stelligen Nachzahlung wurde ine 4stellige Erstattung. Da ist mein Interesse doch berechtigt, oder?