Hallo,
weiß jemand, ob neben der Entfernungspauschale auch noch weitere Kosten, z.B. Parkgebühren am Arbeitsplatz, konkret Parkhaus für Mitarbeiter in einer Klinik, absetzbar sind oder ist das alles in den 0,30 Euro drin?
VG
Nikopasi
Hallo,
weiß jemand, ob neben der Entfernungspauschale auch noch weitere Kosten, z.B. Parkgebühren am Arbeitsplatz, konkret Parkhaus für Mitarbeiter in einer Klinik, absetzbar sind oder ist das alles in den 0,30 Euro drin?
VG
Nikopasi
Nein, alles drin bzw. damit abgegolten. Warum heißt das wohl Pauschale?
Warum heißt das wohl Pauschale?
...ich denke der TE weiß was der Begriff Pauschale bedeutet.
Was alles in einer Pauschale enthalten ist, das entscheidet derjenige der die Pauschale definiert und das weiß eben nicht jeder. Daher wohl die Nachfrage. Ich wußte dies zum Beispiel auch nicht.
Ich wußte dies zum Beispiel auch nicht.
Das erstaunt mich bei Dir und Deinen Fachkenntnissen jetzt aber wirklich. Noch nie auf § 9 Absatz 2 Satz 1 EStG gestoßen: "(2) 1Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und durch die Familienheimfahrten veranlasst sind."
Das erstaunt mich bei Dir und Deinen Fachkenntnissen jetzt aber wirklich.
@kmhcologne
...mich auch.
Ein Pauschalpreis beinhaltet doch z.B. alles, ohne wenn und aber.
MfG Günter
Na und? Da beim Parken keine Entfernung zurückgelegt wird, könnte man auch denken, dass Parkgebühren nicht unbedingt enthalten sind. Eine Pauschale enthält das, was enthalten nicht. "Alles" ist nicht präzise, da auch der Begriff "Entfernungspauschale" von sich erklärt, was die Pauschale enthält und was nicht.
Die Entfernungspauschale enthält auch Parkgebühren. Siehe auch Schreiben vom BMF: Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2007
Warum muss ich jeden § des Einkommensteuergesetzes kennen, insbesondere dann, wenn ich selbst davon nicht betroffen bin. Weiterhin sagt der Gesetzes-Text allein wenig aus. Da kann alles und nichts darunter fallen. Im Fall der Parkgebühren bedurfte es im Übrigen erst einer Entscheidung des Bundesfinanzhof (Urteil vom 2.2.1979, BStBl. 1979 II S. 372) um hier Klarheit zu schaffen.
Im Fall der Parkgebühren bedurfte es im Übrigen erst einer Entscheidung des Bundesfinanzhof (Urteil vom 2.2.1979, BStBl. 1979 II S. 372) um hier Klarheit zu schaffen.
Da kannst Du mal sehen, wie weitsichtig die waren. Damals gab es die Entfernungspauschale noch gar nicht.
Aber es steht nun einmal im Gesetz ausdrücklich drin, dass neben der Pauschale nichts geht. Und mit nichts meint der Gesetzgeber auch nichts. Und wenn jemand etwas anderes möchte (siehe Arbeitszimmer), muss er mal wieder klagen.
Ansonsten halte ich mich konkret lieber an den netter Weise von gvde zitierten und verlinkten BMF-Erlass.
Ansonsten halte ich mich konkret lieber an den netter Weise von gvde zitierten und verlinkten BMF-Erlass.
...den natürlich jeder kennen muss.
...den natürlich jeder kennen muss.
Nö, Du mußt doch nur einfach auf den Link am Ende des letzten Beitrages von gvde (unter "Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2007 ") klicken.
Gruß
Dirk
Hallo zusammen,
und das gleiche Prinzip gilt auch bei Dienstreisen? Die km Pauschale ist entfernungsabhängig, und die Parkgebühren sind von der Dauer des Aufenthalts abhängig, d.h. ich fahre 30 km zum Flughafen (=18 Euro Pauschale), parke dort 1 Woche (= 168 Euro) und die Parkgebühren sind durch die Entfernungspauschale abgegolten? Das ist doch ein Witz.
Parkgebühren sind durch die Entfernungspauschale abgegolten? Das ist doch ein Witz.
Warum sollte der Gesetzgeber scherzen, wenn es um das gute Geld geht?