Zu versteuernde Umsatzsteuer

  • Kürzlich habe ich meine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2009 abgegeben (war etwas spät dran - ich weiß :) ). Nun war es so, dass ich im letzten Jahr die UST noch nicht vorangemeldet- und diese daher dieses Jahr erst bezahlt habe. In meiner Berechnung nahm ich nun die Nettoeinnahmen meines Gewerbes und zog die Nettoausgaben ab. Am Samstag bekam ich nun den Bescheid vom FA, dass dies falsch sei, da hier mit Bruttobeträgen gerechnet werden müsse. Daraus ergibt sich jedoch das Problem, dass die vereinnahmte UST als Einkommen gilt und ich dies entsprechend zu versteuern habe.


    Frage:
    Wenn die UST aus dem Jahre 2009 im gleichen Jahr nicht abgeführt wurde und demnach für 2009 meine Einnahme war, kann ich diese dann 2010 vom zu versteuernden Einkommen abziehen? Weil letztlich zahle ich hier ja Steuern auf Geld, welches mir gar nicht gehört.


    Ich hoffe ich konnte mein Anliegen anschaulich darstellen :)


    Danke im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Das sind die Standardgrundsätze der Einnahmenüberschussrechung (EÜR).


    Die an das Finanzamt (FA) geleistete Abschlusszahlung ist im Kalenderjahr der Zahlung als Betriebsausgabe abziehbar, umgekehrt ist eine Erstattung des FA im Kalenderjahr der Vereinnahmung als Betriebseinnahme zu versteuern. es gilt der § 11 des Einkommensteuergesetzes.


    Du solltest Dir dringendst überlegen, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest Dir dringendst überlegen, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

    Kann es sein, daß der Titel etwas unglücklich gewählt wurde und besser "Zu versteuernder Umsatz" heißen müßte? Oder werden jetzt wirklich schon Steuern versteuert ;)


    Gruß
    Dirk

  • miwe4: Meine Umsätze sind nicht so hoch, dass sich das lohnen würde. Ich arbeite primär als Angestellter und für den Teil ist die Steuererklärung auch nicht weiter schwer. Mit "Abschlusszahlung" meinst du die Abführung der vereinnahmten UST - verstehe ich das richtig? Nur als Beispiel mit fiktiven Werten: sagen wir ich habe im Jahr 2009 1000€ vereinnahmt, aber 2009 nicht abgeführt, dann addieren sich die 1000€ zum versteuernden Einkommen. Im folgenden Jahr habe ich die 1000€ an das Finanzamt gezahlt. Nehmen wir an, das zu versteuernde Einkommen würde 30000€ in 2010 betragen, dann kann ich die 1000€ hiervon abziehen und es müssen nur noch 29000€ versteuert werden. Habe ich das so richtig verstanden?


    Billy1963: Vielleicht hätte ich noch ein "?!" dazuschreiben sollen. Im Kern gings schon um die Frage, ob ich jetzt neuerdings auch schon Steuereinnahmen versteuern muss. Bei den ganzen Steuern wundert mich gar nix mehr...


    Für das Jahr 2010 wird sich das Problem nicht stellen, da ich hier im Quartal voranmelde.

    • Offizieller Beitrag

    Alles, was Du vereinnahmst, stellt eine Betriebseinnahme dar. Alles, was Du verausgabst, stellt eine Betriebsausgabe dar (ggf. unter Berücksichtigung der AfA = Absetzungen für Abnutzung).

  • Ok, dann gehe ich also davon aus, dass meine Annahme so stimmt.
    Meine Abschreibungen führe ich über eine AfA-Tabelle auf. Ich bin also nicht *komplett* unwissend, jedoch war mir nicht bewusst, dass die UST zu den Einnahmen zählt, wenn man sie im gleichen Jahr nicht abgeführt hat.


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin also nicht *komplett* unwissend, jedoch war mir nicht bewusst, dass die UST zu den Einnahmen zählt, wenn man sie im gleichen Jahr nicht abgeführt hat.

    Die vereinnahmte Umsatzsteuer ist immer als Betriebseinnahme zu erfassen. Auch, wenn die Zahlung einer eventuellen Umsatzsteuerzahllast an das FA im selben Kalenderjahr erfolgt. Die Umsatzsteuer ist eine Einnahme/Ausgabe eigener Art, wie es so schön heißt.