Kürzlich habe ich meine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2009 abgegeben (war etwas spät dran - ich weiß ). Nun war es so, dass ich im letzten Jahr die UST noch nicht vorangemeldet- und diese daher dieses Jahr erst bezahlt habe. In meiner Berechnung nahm ich nun die Nettoeinnahmen meines Gewerbes und zog die Nettoausgaben ab. Am Samstag bekam ich nun den Bescheid vom FA, dass dies falsch sei, da hier mit Bruttobeträgen gerechnet werden müsse. Daraus ergibt sich jedoch das Problem, dass die vereinnahmte UST als Einkommen gilt und ich dies entsprechend zu versteuern habe.
Frage:
Wenn die UST aus dem Jahre 2009 im gleichen Jahr nicht abgeführt wurde und demnach für 2009 meine Einnahme war, kann ich diese dann 2010 vom zu versteuernden Einkommen abziehen? Weil letztlich zahle ich hier ja Steuern auf Geld, welches mir gar nicht gehört.
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen anschaulich darstellen
Danke im voraus.