Hallo,
die tatsächlichen (nachweisbaren) Kosten für die Fahrten meiner Frau zur Ausbildungsstätte betragen ca. 1300€ (Bahntickets haben wir aufbewahrt), allerdings hat WISO pauschal 2700€ angesetzt, da über km x Tage x 0,30€ eben mehr rauskommt, als die Kosten, die wir tatsächlich bezahlt haben. Nachdem der Zeitraum und die Entfernung zur Ausbildungsstätte eingetragen wurden, rechnet WISO automatisch mit der Pauschale. Ist das so richtig, oder kann man WISO irgendwie beibringen, dass es nur die tatsächlichen Kosten ansetzen soll? Danke.
Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
- c0cllc
- Erledigt
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Du bist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren und darfst daher auch nur Angaben zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln machen.
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Das heisst, ich soll weder den Zeitraum, noch die kürzeste Entfernung zu Ausbildungsstätte angeben? DANN gibt WISO Fehler aus, dass diese Angaben fehlen. Und wenn ich die wieder eintrage, rechnet WISO wieder automatisch mit der Entfernungspauschale.
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... wenn ich die wieder eintrage, rechnet WISO wieder automatisch mit der Entfernungspauschale.
Das ist auch OK. Wie der Name schon sagt, ist die Entfernungspauschale eine Pauschale. Es wird nicht geprüft, ob die Aufwendungen tatsächlich anfielen. Wichtig ist, die richtige Entfernung anzugeben. Das ist i.A. die kürzeste Straßenverbindung.
Viele Grüße
Rautka -
Was denn jetzt? Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Fahrten zu einer auswärtigen Ausbildungsstätte (Berufsschule etc.)?
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Das ist i.A. die kürzeste Straßenverbindung.
Im Allgemeinen, aber halt nicht immer.
Ich habe vor zwei Jahren Einspruch gegen meinen Einkommenssteuerbescheid erhoben. Man hatte mir gute ein Drittel des Weges gekürzt. Mit der Kürzung war ich nun so ganz und gar nicht einverstanden, also hatte ich 09 Widerspruch eingelegt. Daraufhin schrieb man mir seitens des FA:- gem. § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz ist für die Bestimmung der Entfernung die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird. Verkehrsgünstiger bedeutet eine Zeitersparnis von mindestens 30 Minuten täglich.
Und hier nur zur Information, die 30 Minuten gelten für Hin- und Rückfahrt, also je Strecke 15 Minuten. Nachdem ich die (alternative) Route und die tägliche (gesamte) Zeitersparnis dem FA mitteilte, erfolgte die Auszahlung des fehlenden Betrages.
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Also nochmal ausführlicher:
Ich habe einen Brief vom FA bekommen, mit der Aufforderung, Nachweise für die geltend gemachten Studienkosten von XY Euro meiner Frau nachzureichen. Darin sind auch die Fahrtkosten X zur Ausbildungsstätte enthalten. Allerdings hat WISO eben für X die 2700€ angesetzt (aus den oben genannten Gründen), obwohl ich nur 1300€ nachweisen kann. Ich hatte überhaupt keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen (Stichpunkt: Fehlermeldungen von WISO haben mich dazu gedrängt, Entfernung und Zeitraum unbedingt einzutragen). Wie soll ich jetzt 2700€ nachweisen, die ich nie ansetzen wollte? -
Also noch einmal die Frage: Was denn jetzt? Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Fahrten zu einer auswärtigen Ausbildungsstätte (Berufsschule etc.)?
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Hallo,
ich habe doch immer nur von einer Ausbildungsstätte und nie von einer Arbeitsstätte gesprochen - selbst im Screenshot wird dies ersichtlich. Meine Frau besucht eine Hochschule. -
Also hast Du, wie von mir vermutet überhaupt nichts mit dem Bereich Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte zu tun. Du hast Fahrtkosten mit in Zuammenhang mit einer Fortbildung zu erklären und da gibt es nur den Abzug der tatsächlich entstandenen Kosten.
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aber WAS hätte ich bei der Bedienung von WISO anders machen müssen, damit WISO auch nur die tatsächlichen Kosten berücksichtigt?
Sage ich doch oben schon zweimal, Du hättest nichts in dem Bereich Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte eingeben dürfen. Uns korrigierst Du und sagst, Du würdest nur von Ausbildungsstätte sprechen. Selber trägst Du dann im Programmbereich dem Bereich Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte ein.
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Selber trägst Du dann im Programmbereich dem Bereich Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte ein.
Sorry, wenn ich mich einmische, aber woraus entnimmst Du das? In seinem Screenshot sind die Eingaben zu Sonderausgaben -> Ausbildungskosten dargestellt. Ist doch alles korrekt, oder?
Gruß
Dirk -
Ich verstehe miwe4 auch nicht. Es ist doch GLASKLAR im Screenshot von Ausbildungsstätte die Rede. Das Ganze ist unter der Maske Allgemeine Ausgaben>Ausbildungskosten Ehefrau zu finden und hat Nichts mit der Arbeitsstätte zu tun. Desweiteren sieht man doch eindeutig die Fehlermeldungen des Programms, wenn ich Nichts eintrage. Soll es etwa normal sein, diese Fehlermeldungen einfach zu ignorieren und die Steuererklärung trotz Fehlermeldungen zu verschicken, damit Alles korrekt ist??
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Wie soll ich jetzt 2700€ nachweisen, die ich nie ansetzen wollte?
Es ist eine Pauschale. Diese kommt immer zuerst zum Ansatz. Wenn Du weniger Ausgaben hast - gut für Dich. Die tatsächlichen Fahrtkosten spielen nur eine Rolle, wenn Du höhere Ausgaben als die Pauschale hattest. Die mußt Du dann gesondert nachweisen. Wobei Du die Belege auch mit Pauschale gebrauchen kannst, um die Anzahl der Fahrten nachzuweisen. Also gut aufheben.
Gruß
Dirk -
Soll es etwa normal sein, diese Fehlermeldungen einfach zu ignorieren und die Steuererklärung trotz Fehlermeldungen zu verschicken, damit Alles korrekt ist??
Nein, trag alles ein, so wie es verlangt wird.
Gruß
Dirk -
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Habe mich in der Maske verhauen, sorry.
Belege würde ich alle schicken. Die wollen ja auch die Anzahl der Tage überprüfen (Urlaub, Krankheit, Semesterferien, etc.).
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Habe mich in der Maske verhauen, sorry.
Puh, na Gott sei Dank. Ich hatte zwar etwas in der Art vermutet, aber sicher war ich mir nicht und hatte jetzt befürchtet, daß Du meine Aussagen ad absurdum führst. Ansonsten ist irren nur allzu menschlich und wenn ich mir so anschaue, was hier im Steuerforum die letzten Tage so x-mal zum Erbrechen diskutiert bzw. gefragt wurde, so kann ich mir gut vorstellen, warum Du so reagierst . (das ist mehr an c0cllc zur Erklärung gerichtet).
Belege würde ich alle schicken. Die wollen ja auch die Anzahl der Tage überprüfen (Urlaub, Krankheit, Semesterferien, etc.).
Ja, das ist natürlich die sichere Variante, die ich an anderer Stelle auch so praktiziere (wobei das mittlerweile schon ein ordentlicher Stoß Papier ist - online-Tickets - die das FA da sichten muß )
Gruß
Dirk -
wobei das mittlerweile schon ein ordentlicher Stoß Papier ist - online-Tickets - die das FA da sichten muß
Die sind geübt darin, wichtig, im fiskalischen Sinne, von unwichtig zu unterscheiden. Aber bei ihm wurde ja sogar explizit alles zu dem Ausgabenbereich angefordert. Dann sollte er diesem auch nachkommen.