Verlustvortrag 2010

  • Zugegebenermaßen... Steuer machen ist immer ein Greuel für mich. Bislang gings immer noch relativ einfach, keine komplizierten Gegebenheiten, jetzt aber komm ich nicht weiter ?(
    Bin dabei meine Steuer von 2010 zu machen, und habe mehr Werbungskosten, als ich Steuer gezahlt habe (geringes Einkommen und z.B. hohe Fahrtosten). Trage ich die jetzt schon irgendwohin ein als Vortrag? Zumindest irgendwo als Kreuzchen, dass ich davon Gebrauch machen möchte? Oder erst im nächsten Jahr, wenn ich den Bescheid habe? Steht der Betrag dann im Steuerbescheid? Ich habe zwar in der Wiso-Software Verlustvortrag gefunden, aber keinen Eintrag der sich auf normales Einkommen bezieht. Und da ist von 2009 die Rede.
    Auch 2011 könnte sich ein ähnliches Bild abzeichnen, kann ich ich dann den Vortrag aus 2010 auch noch mitnehmen in 2012, wo dann (absehbar) mehr Einkünfte sein werden?
    Rücktrag in 2009 möchte ich eher nicht, könnte den Betrag dann nicht ganz ausschöpfen.


    Ich hoffe auf Hilfe für einen DAU :)


    danke ! Kiravät

    • Offizieller Beitrag

    Ein Verlustvortrag entsteht nur, wenn die Werbungskosten das Einkommen übersteigen, nicht die gezahlte Lohnsteuer!
    Von daher brauchst Du nur alles eingeben und das Programm errechnet die mögliche Erstattung oder Nachzahlung.
    Wenn Du ein Programm hast, nutze die Hilfe, die es Dir bietet. Es gibt eine Suchfunktion im Programm, wo der Begriff Verlustvortrag erklärt wird.

  • Danke für die schnelle Antwort! Da hab ich das dann wohl falsch verstanden :( ... verstehe jetzt auch warum das Programm nicht entsprechend reagiert hat
    Heisst aber dann auch soviel wie "Pech gehabt", kann mich also bei der Eingabe der Werbungskosten als reiner Lohnempfänger auf das wesentliche beschränken und muss nicht jede kleine Quittung raussuchen, weil alles was mehr ist als das was die Steuerlast auf 0,- senkt sowieso futsch ist....oder gibts da eine andere Möglichkeit?


    Gruß Kiravät

    • Offizieller Beitrag

    Heisst aber dann auch soviel wie "Pech gehabt", kann mich also bei der Eingabe der Werbungskosten als reiner Lohnempfänger auf das wesentliche beschränken und muss nicht jede kleine Quittung raussuchen, weil alles was mehr ist als die bezahlte Steuer sowieso futsch ist....oder gibts da eine andere Möglichkeit?

    So richtig verstanden hast Du es, so glaube ich, immer noch nicht.


    Du solltest Dir die Steuerberechnung des Steuer-Sparbuchs und seine Erläuterungen dazu vielleicht einmal etwas genauer anschauen.

  • sorry, hatte mich ungeschickt ausgedrückt: also: Meine Werbungskosten sind so hoch, dass mein zu versteuerndes Einkommen soweit runter ist, dass ich auf jeden Fall alles an Lohnsteuer zurück erstattet bekomme. Darüber hinaus hätte ich da noch mehr Werbungskosten zum angeben, aber ... man bekommt ja nicht mehr, als man bezahlt hat. Nun die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt diese "überschüssigen" mindernden Werbungskosten mitzunehmen ins nächste Jahr oder weiter? Oder kann ichs gleich lassen, die überhaupt einzugeben, weil sowieso futsch... Es handelt sich dabei durchweg um Werbungskosten, die ans Jahr gebunden sind, wie z.B. Fahrtkosten, Versicherungen, etc...


    Eigentlich weiss ich ja schon, dass es nicht geht... aber vielleicht hab ich ja doch was übersehen....


    danke, Kiravät

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich weiss ich ja schon, dass es nicht geht...

    Nein, das hast Du immer noch nicht.

    Meine Werbungskosten sind so hoch, dass mein zu versteuerndes Einkommen soweit runter ist, dass ich auf jeden Fall alles an Lohnsteuer zurück erstattet bekomme. Darüber hinaus hätte ich da noch mehr Werbungskosten zum angeben, aber ... man bekommt ja nicht mehr, als man bezahlt hat. Nun die Frage, ob es eine Möglichkeit gibt diese "überschüssigen" mindernden Werbungskosten mitzunehmen ins nächste Jahr oder weiter?

    Hat mArk78 doch schon erklärt. Aber noch einmal ganz vereinfacht: Nur, wenn Deine Ausgaben Werbungskosten) Deine Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) übersteigen.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Werbungskosten sind so hoch, dass mein zu versteuerndes Einkommen soweit runter ist, dass ich auf jeden Fall alles an Lohnsteuer zurück erstattet bekomme. Darüber hinaus hätte ich da noch mehr Werbungskosten zum angeben, aber ... man bekommt ja nicht mehr, als man bezahlt hat.

    Aber Du weißt doch gar nicht, was "überschüssig" ist?
    Sollte es jedoch so sein, dass die WK wirklich derart hoch sind, solltest Du bei gleichbleibendem Einkommen an eine Veränderung denken, um WK zu mindern, z. B. einen Umzug näher an die Arbeit ran.
    Das allerdings kann niemand ohne Zahlen oder persönlichen Steuersatz einschätzen, denn 1€ WK sind nicht gleich 1€ Steuererstattung!

  • doch, habs kapiert :)
    Verlustvortrag nur, wenn WK Einkommen übersteigt (was bei Gehaltsempfänger ja eher unüblich ist - wär man schon ziemlich dumm, arbeiten zu gehen und noch draufzuzahlen)
    wenn WK < Einkommen: "überschüssige" WK, die über das hinausgehen, was die Steuerlast auf 0,- senkt, können nicht in kommende Jahre übertragen werden


    und ja... neue berufliche Perspektive ist in Arbeit, da werde ich solche Probleme wohl nicht mehr haben, ging nur nicht anders die letzten beiden Jahren, arbeitslos hätte ich mehr Geld zur Verfügung gehabt, aber ist nicht mein Ding und Lücke im Lebenslauf finde ich auch nicht toll...


    Danke nochmal