Freiwillige KV / PV im Steuer-Sparbuch 2012

  • Hallo,


    die stehen bei mir unter Zeile 39 und 40, die kann ich nicht eingeben bei mir geht die Eingabemaske nur bis Zeile 33, auch nicht wenn ich angebe es sind weitere Einträge vorhanden.

    • Offizieller Beitrag

    die stehen bei mir unter Zeile 39 und 40, die kann ich nicht eingeben bei mir geht die Eingabemaske nur bis Zeile 33, auch nicht wenn ich angebe es sind weitere Einträge vorhanden.

    Dann gehst Du halt zu Sonderausgaben -> Versicherungen und Altersvorsorge und trägst das dort entsprechend ein.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei das ja eigentlich nur für Selbstzahler so sein sollte. Denn wo steht denn z.B. Dein AG-Zuschuss? Ansonsten könnte man auch einmal überlegen, den Arbeitgeber anzusprechen. Solche Sachen sollten ja eigentlich im Rahmen der maschinellen Übermittlung dann auch zutreffend abgebildet werden.

  • Wollte mich hier nicht vordrängeln ...


    Bei mir sind es hier aber die selbstgezahlten Beiträge.
    Und weil er oben " freiwillig " geschrieben hatte, dachte ich, dem ist auch so .


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Hallo,


    also ich bin nicht privat versichert, sondern freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse, was mich irritiert ist, dass unter Zeile 25 und 26 die Arbeitnehmeranteile stehen. Unter Zeile 39 und 40 stehen dann nochmal die gleichen Beträge nur halt als freiw. KV / freiw. PV. und nun weiß ich nicht wo oder ob überhaupt die Beträge aus Zeile 39 und 40 irgendwo eingetragen werden müßen

  • Hallo,


    also ich bin nicht privat versichert, sondern freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse, was mich irritiert ist, dass unter Zeile 25 und 26 die Arbeitnehmeranteile stehen. Unter Zeile 39 und 40 stehen dann nochmal die gleichen Beträge nur halt als freiw. KV / freiw. PV. und nun weiß ich nicht wo oder ob überhaupt die Beträge aus Zeile 39 und 40 irgendwo eingetragen werden müßen


    Hallo,


    Ich stehe vor der gleichen Frage. In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 34 eingetragen: "INFO: AN-Anteil zur freiw. KV und PV". Wo bzw. muss der Wert überhaupt eingetragen werden? Ist das richtig unter: "Zusatzbeiträge zu diesen gesetzlichen Kranklenversicherungen" -> "weitere Angaben zu gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen"?


    Wenn ich den Betrag dort eingebe ändert sich meine Erstattung nicht unerheblich. Bin mir deshalb nicht ganz sicher und wäre für jede Hilfe dankbar!


    PS: Benutze Wiso Steuer 2012

  • Das Thema ist immer noch nicht geklärt. In einem ähnlichen Beitrag wurde dem Fragenden vorgehalten, dass er die Suchfunktion nicht gefragt hat. Ich sitze jetzt 1 Stunde um eine Lösung zu finden. Leider sind nur Threads ohne Lösung zu finden (Google). Bei mir steht auch in Zeile 34 "An-Anteile zur freiwilligen KV/PV XXXEuro". Mir ist nach den ganzen Foreneinträgen nicht klar wo oder ob dies eingetragen werden muss. Es ist ja Geld was ich als freiwillig versicherter Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse als Beitrag gezahlt habe und demnach wie ein Beitrag zu einer zusätzlichen privaten Versicherung ist, oder?


    Es wäre schön wenn es wenigstens einen Thread geben würde, der bei Google auch als gelöst auftaucht. Also mal ran ihr Meister und für-unzählige-Beiträge-Namen-bekommer. ;)


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Das Thema ist immer noch nicht geklärt. In einem ähnlichen Beitrag wurde dem Fragenden vorgehalten, dass er die Suchfunktion nicht gefragt hat. Ich sitze jetzt 1 Stunde um eine Lösung zu finden. Leider sind nur Threads ohne Lösung zu finden (Google).

    Hier ist immer von der Forums-eigenen Suchfunktion die Rede - und das aus guten Grund! Mit Google findet man vielleicht irgendetwas. :whistling: Das ist so, als wenn man von Berlin nach London über den Südpol fliegt...

    mir steht auch in Zeile 34 "An-Anteile zur freiwilligen KV/PV XXXEuro". Mir ist nach den ganzen Foreneinträgen nicht klar wo oder ob dies eingetragen werden muss.

    Festgelegt sind auf der Bescheinigung von Amts wegen nur die Zeilen bis 33. Was darüber geht ist eine individuelle Kiste des Ausstellers.
    Bei mir steht z.B. keine Zeilennummer vor diesem Zusatzeintrag. Und vom Betrag her ist das nichts anderes als die Summer der Zeilen 25 und 26.


    Es ist ja Geld was ich als freiwillig versicherter Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenkasse als Beitrag gezahlt habe und demnach wie ein Beitrag zu einer zusätzlichen privaten Versicherung ist, oder?

    Nein, oder bist Du privat besichert? Sicher nicht, Du bist und bleibst freiwillig zwar, aber doch in der Gesetzlichen. Wenn Du also die Einträge in der 25 und 26 hast und Deine Zeile 34 auch die Summer der Einzelzeilen ist, kannst Du den Eintrag vergessen. Ist dann schon berücksichtigt.


    Es wäre schön wenn es wenigstens einen Thread geben würde, der bei Google auch als gelöst auftaucht.

    Vergiss Google, es gibt die Forumssuche.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde immer wieder interessant, wenn sich neue User anmelden und "uns" ermuntern, ihnen in unserer Freizeit ihre Arbeit abzunehmen. Und damit meine ich ausdrücklich nicht den Threadersteller.


    Allerdings sollten sich alle, die so ein Programm nutzen vielleicht wenigstens mal die Mühe machen, Ihre Eingaben laut Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen und die Konsequenz dieser Eintragungen zu überprüfen. Dann würden sie nämlich unschwer erkennen, dass die erfassten Zahlen zutreffend übernommen und verarbeitet werden. Und genau dies war eben nur und ausschließlich im Vorjahr anders. Das alles bekommt man problemlos rechnerisch hin, auch ohne große Steuerkenntnisse zu haben. Man muss sich halt nur die Zeit nehmen und ein bisschen klicken.


    Und wenn dann zusätzliche Zeilen in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, dann dienen die ausschließlich informatorischen Zwecken und/oder resultieren aus Auswertungen in der Lohnbuchhaltungssoftware des Arbeitgebers. Hat man dann Zweifel hinsichtlich der Höhe der Beträge, so ließe sich auch dieses problemlos durch Addition der monatlichen Gehaltsabrechnungen bzw. der Versicherungsnachweise abklären. Man kann nämlich schlicht und einfach nicht mehr bei der einkommensteuererklärung angeben als man tatsächlich an Beiträgen belastet ist.

    • Offizieller Beitrag

    Und auch Selbstzahler werden mit ein bisschen Aufmerksamkeit und mit Hilfe der Programminformationen in den richtigen Eingabebereich geleitet.


    Ergänzend sei übrigens darauf hingewiesen, dass die Erledigunsvermerke hier im Steuerbereich i.d.R. durch einen der Moderatoren erfolgen, weil die Threadersteller leider regelmäßig nicht daran denken.

  • Ich danke allen für die ausführlichen Antworten.


    @miwe4:Ich denke ich weiß wen du meinst


    All Die Freizeitgestaltung möchte ich natürlich nicht vorschreiben und ermuntern möchte auch keinen etwas zu tun wozu er keine Lust und keine Zeit hat. Als wenn ich mit meinen bescheidenen Mitteln jemanden zwingen könnte. Ich möchte von mir behaupten, dass ich ein User bin der sehr viel in Foren liest und versucht auf das Ergebnis selber zu kommen. Es ist leider nicht möglich als Gast Bilder anzuschauen oder Beiträge zu schreiben, also muss ich mich anmelden. Die Forensuche gefüttert mit den Worten "an anteile kv pv" lieferte leider nur Beiträge mit für mich nicht verständlichen Lösungen, wenn es überhaupt eine gab. Es liegt nun mal in der Natur eines Forums, dass von Unwissenden, so auch von mir, immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden. Es mag sein, dass dies nicht gern gesehen wird, aber so ist es nun einmal. Wer darauf keine Lust hat und voraussetzt, dass der Threadersteller immer zu faul ist zum Suchen, braucht ja nicht antworten. Es gibt sicherlich Leute, die auf blauen Dunst etwas hierher schreiben ohne vorher zu suchen, es gibt aber auch Menschen, die mit der Materie nicht so bewandert sind und ein Schupps in die richtige Richtung brauchen.


    Es stellt sich die Frage warum so ein Forum benötigt wird, wenn das Programm doch alles erklärt und man sich mit ein paar Klicks, durch die Beschreibung, schon auf dem richtigen Formular wieder findet. Ich sehe den Zusammenhang des Betrags unter "An-Anteile zur freiwilligen KV PV" jetzt klarer und muss feststellen, wer fragt ist dumm.


    Die Summe aus Zeilen 25 und 26 ergibt bei mir nicht den Betrag der unter Zeile 34 An-Anteile zur freiwilligen KV und PV steht. Ich habe mir natürlich den Vorwurf zu Herzen genommen und gerechnet. Der Betrag unter Zeile 34 steht in keiner Beziehung zu den Zahlen die in den Zeilen 22 bis 26 stehen. Weder addieren noch subtrahieren hat etwas gebracht.


    Es ging in meiner Frage auch einzig und allein um die Sache des Eintragens eines Betrags auf meiner Lohnsteuerbescheinigung. Wer sich von dieser Frage genötigt fühlt, bei dem entschuldige ich mich und möchte zum Schluss noch mal Dank für die ausführlichen Antworten aussprechen.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Die Summe aus Zeilen 25 und 26 ergibt bei mir nicht den Betrag der unter Zeile 34 An-Anteile zur freiwilligen KV und PV steht. Ich habe mir natürlich den Vorwurf zu Herzen genommen und gerechnet. Der Betrag unter Zeile 34 steht in keiner Beziehung zu den Zahlen die in den Zeilen 22 bis 26 stehen. Weder addieren noch subtrahieren hat etwas gebracht.

    Hat man dann Zweifel hinsichtlich der Höhe der Beträge, so ließe sich auch dieses problemlos durch Addition der monatlichen Gehaltsabrechnungen bzw. der Versicherungsnachweise abklären.

    Und den Arbeitgeber könnte man natürlich auch noch fragen.


    Würden wir uns übrigens keine Zeit nehmen wollen oder keine Lust haben, die Fragen zu beantworten, dann wären wir hier gar nicht tätig. Das Problem aber ist doch, dass ein Forum gerade durch immer und immer wieder dieselben Fragen unübersichtlich wird. Und Du irrst, dass sich die meisten die Mühe machen, hier ein bisschen mit Stichwörtern zu suchen. Vielfach steht das Thema sogar ganz weit oben im betreffenden Unterforum oder man bräuchte nur ein bisschen nach unten scrollen.


    Und die von Dir erwähnte Zeit, die geht den anderen usern verloren, denen man sich dann leider nicht ausreichend oder nur in stenoform widmen kann. Würdest Du Dich ein bisschen länger in diesem Forum aufhalten, würdest Du genau dieses Problem erkennen. Nicht umsonst wird schon bei der registrierung für das Forum auf die Suchfunktion hingewiesen.


    Und die Hinweise auf die Such- und Hilfefunktionen in der Steuersoftware kommen auch nicht von ungefähr. Die wurden nämlich über die letzten Jahre extrem verbessert und erkennen mittlerweile sogar umgangssprachliche Ausdrücke.

    • Offizieller Beitrag

    Es stellt sich die Frage warum so ein Forum benötigt wird, wenn das Programm doch alles erklärt und man sich mit ein paar Klicks, durch die Beschreibung, schon auf dem richtigen Formular wieder findet.


    Das Forum dient als Plattform, wenn wirklich die letzten Stricke reißen und man mit dem überaus komplexen Hilfeindex der Steuer-Software nicht mehr weiterkommt.
    Warum sollte man ein User-to-User-Forum schließen, nur weil man den Hilfeindex komfortabel ausgebaut hat?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist leider nicht möglich als Gast Bilder anzuschauen oder Beiträge zu schreiben, also muss ich mich anmelden.

    Das hat seine guten Gründe.


    Die Forensuche gefüttert mit den Worten "an anteile kv pv" lieferte leider nur Beiträge mit für mich nicht verständlichen Lösungen, wenn es überhaupt eine gab.

    Die indexbasierte Suche ist derzeit nur für Suchbegriffe mit mindestens 4 Zeichen möglich. Aber wie gesagt, es ist sinnvoll, die Forensuche statt Google zu benutzen, wenn es eine solche gibt.


    Es stellt sich die Frage warum so ein Forum benötigt wird, wenn das Programm doch alles erklärt und man sich mit ein paar Klicks, durch die Beschreibung, schon auf dem richtigen Formular wieder findet.

    Zum Beispiel kann die Programmhilfe nicht Ursachen von möglichen Bugs erklären oder wann ein Feature noch freigeschaltet wird etc. Diese Hilfemöglichkeiten ergänzen sich. Es ist aber in Bezug auf die Hilfen im Programm selbst nun mal eine Tatsache, daß viele User die völlig ignorieren und da muß man sich einfach fragen, warum kaufen die Leute für teures Geld ein Programm und nutzen es dann nicht? Das könnten die sich dann nämlich sparen und statt dessen einfach ELSTER pur nehmen. Das wollen wir den Leuten klarmachen, denn auf viele Probleme würden sie so sofort die Antwort finden. Ich sage nicht, in jedem Fall, aber sehr oft. Und das ist es wert, den Leuten zu vermitteln. Findest Du nicht?


    Die Summe aus Zeilen 25 und 26 ergibt bei mir nicht den Betrag der unter Zeile 34 An-Anteile zur freiwilligen KV und PV steht. Ich habe mir natürlich den Vorwurf zu Herzen genommen und gerechnet. Der Betrag unter Zeile 34 steht in keiner Beziehung zu den Zahlen die in den Zeilen 22 bis 26 stehen. Weder addieren noch subtrahieren hat etwas gebracht.

    Dann würde ich mal wirklich meinen AG fragen, woraus sich das zusammensetzt? Denn eigentlich sollte es ja die Summe sein, oder hast Du doch noch eine andere Versicherung?

    • Offizieller Beitrag

    Die Summe aus Zeilen 25 und 26 ergibt bei mir nicht den Betrag der unter Zeile 34 An-Anteile zur freiwilligen KV und PV steht. Ich habe mir natürlich den Vorwurf zu Herzen genommen und gerechnet. Der Betrag unter Zeile 34 steht in keiner Beziehung zu den Zahlen die in den Zeilen 22 bis 26 stehen. Weder addieren noch subtrahieren hat etwas gebracht.


    Die Zeilen 22 bis 24 musst Du aber außer acht lassen, wenn es nur um die Beiträge zur KV/ PV geht.

  • Hallo zusammen,


    Die Summe aus Zeilen 25 und 26 ergibt bei mir nicht den Betrag der unter Zeile 34 An-Anteile zur freiwilligen KV und PV steht. Ich habe mir natürlich den Vorwurf zu Herzen genommen und gerechnet. Der Betrag unter Zeile 34 steht in keiner Beziehung zu den Zahlen die in den Zeilen 22 bis 26 stehen. Weder addieren noch subtrahieren hat etwas gebracht.


    leider ist das nicht so einfach. In Zeile 34 stehen die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen KV/PV zur Information. In den Zeilen 25 und 26 die Arbeitnehmeranteile, die auf steuerpflichtiges Einkommen gezahlt wurden. Wenn man z.B. Sozialversicherungsbeiträge auf steuerfreie Gehaltsanteile zahlt (Zusatzversorgung im ÖD, DV/Pensionskasse nach neuem Recht), dann sind diese Beiträge in den Zeilen 25 und 26 nicht zu bescheinigen. Insofern kann die Summe aus den Zeilen 25 und 26 (gegebenenfalls unter Abzug von Zeile 24) kleiner sein als das, was in Zeile 34 steht. Ob das jeder Arbeitgeber so macht, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass es Arbeitgeber gibt, die das machen und es entspricht geltendem Recht.


    Viele Grüße
    Rautka