Hallo zusammen,
als Fachbereichsleiter einer Musikschule habe ich einen sog. geteilten Dienst (morgens Musikschule Büro, mittags nach Hause, nachmittags Unterricht an verschiedenen Orten).
Wo trage ich den Nachmittagsunterricht (km) zu den verschiedenen Unterrichtsorten ein (Reisekosten?)
(Ein Arbeitnehmer kann nur eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte beim gleichen Arbeitgeber haben, nicht mehrere (BFH vom 9.6.2011, VI R 55/10, BFH/NV 2011 S. 1764).
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß Reinholdus