Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des folgendes Sachverhalts:
- Mein Arbeitgeber besitzt zwei Betriebsstätten in unterschiedlichen Orten (A + B)
- Ich bin zu circa 2/3 an A (Einsatzort lt. Arbeitsvertrag) und zu 1/3 an B tätig
- B liegt in meinem Wohnort
- An Tagen, an denen ich an A tätig bin, stellt der Arbeitgeber einen Firmenwagen für den Transfer von B nach A (nicht von Wohnung zur Betriebsstätte, sondern von Betriebsstätte zu Betriebsstätte)
- Der Firmenwagen wird nur für diese Transfer-Fahrten zw. den Betriebsstätten genutzt - nicht anderweitig privat
- Es fahren immer mehrere Kollegen zusammen von B nach A und zurück
+ Wie ist dies steuerlich zu behandeln?
+ Liegt hier ein geldwerter Vorteil vor?
+ Ist die jüngste BFH-Rechtsprechung bzgl. einer regelmäßigen Arbeitsstätte hier relevant?
Danke und Gruß