Hallo zusammen,
Google sowie die Forensuchfunktion haben mich nicht zum Ziel geführt, evtl. kann mir jemand von euch helfen und etwas Licht ins Dunkle bringen.
Ich besitze einen Riester-Vertrag (maximaler Beitrag). Meine Frau hat keinen Riester Vertrag. Ich beziehe für unsere Tochter das Kindergeld und bin entsprechend zulagenberechtigt.
Laut Riesterbescheinigung 2012, die mir im Februar 2013 per Post zugesandt wurde, habe ich keine Kinderzulage erhalten - verständlich, da unsere Tochter im August letzen Jahres geboren wurde und ich die Änderungsanforderung mit dem Schreiben in 2013 gestellt habe. D.h. ich habe das Schreiben im Februar 2013 an die Versicherung zurück geschickt und denen mitgeteilt, dass wir nun zu "dritt" sind.
Jetzt habe ich in Wiso - wie jedes Jahr - meine Daten eingetragen und finde als Unterpunkt im Abschnitt Riester-Rente die "Kinderzulage".
Hier habe ich jetzt zwei Tests gemacht:
1. Ich habe unter dem Punkt "verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Eltern" - "Anzahl der Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind" mit 1 beantwortet. - Dies führte zu keiner Veränderung des "Erstattungs-Betrags".
2. Ich habe unter dem Punkt "verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Eltern" -
"Anzahl der Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren sind" mit 1
beantwortet und darüber hinaus auch den Punkt "davon Kinder, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen wurde" mit 1 beantwortet. Dies führt zu einer Negativauswirkung der Erstattung und das mal eben um mehr als 300€.
An dieser Stelle steige ich aus. Zum einen bin ich mir nicht einmal sicher, ob ich den gesamten Kinderzulage-Punkt überhaupt beantworten muss, da ich laut Bescheinigung diese auch nicht erhalten habe. Zum anderen wundert es mich, dass ich, wenn ich das Kind eintrage, über 300€ zurückzahlen muss.
Ich wäre äußerst dankbar, wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.
Recht herzlichen Dank!
Gruß