Ist das ein Fall für Verbraucherschutz?
MV 2014
Kann man eigentlich den Verbraucherschutz informieren, wenn im Bedienbuch Sachen versprochen werden, die nicht in der Software enthalten sind?
Die Versionen 13.00.05.100 und auch die Version 13.00.07.100 haben nicht den Ansatz davon, was im Bedienbuch steht?
Muss man so eine Version (Update) dann auch noch bezahlen, oder nicht?
Kann sich mal jemand dazu äußern.
Ich denke, dass hier der Verbraucher total getäuscht wird.
Mfg