Steuererklärung und Feststellung

  • Hallo,


    ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft und habe Einnahmen aus Vermietung. Ein Steuerberater erstellt für die Erbengemeinschaft die "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte" (liegt mir vor). Daher erfasse ich die Einnahmen aus Vermietung nicht in meiner privaten Steuererklärung. Trotzdem möchte ich gerne Wissen, was ich voraussichtlich an Steuern zu zahlen habe, also wie die Nachzahlung/Gutschrift beträgt.


    Ist es möglich, dem Steuer-Sparbuch beizubringen, dass er bei seiner Steuerberechnung (Prognose) das steuerpflichtige Einkommen aus dieser Vermietung mit einbezieht?

  • Danke für die Antwort. :)


    Ich wundere mich warum dies falsch sein soll, denn zu einem macht dies ein Steuerberater und dieser sollte es wissen und zum anderem nehmen verschiedene Finanzämter dies so entgegen und verrechnet selbstständig die Feststellungserklärung mit der Steuererklärung und dies schon seit mehreren Jahren. Es können sich ja nicht alle irren.


    Meine Frage war, ob das Steuer-Sparbuch eine Möglichkeit bereitstellt, die zu zahlende Steuer aus der Feststellungserklärung für die Prognose einzugeben.


    Ich habe ein eigenes Festellungserklärungsformular angelegt und die Daten aus der Festellungserklärung des Steuerberaters übernommen. Leider geht dies nicht 1:1, weil das Steuer-Sparbuch alle Daten des Grundstücks abfragt, um so die lineare/degressive Abschreibung zu ermitteln und diese Daten haben ich nicht bzw. müsste ich mir erst beschaffen. Außerdem weiß ich nicht wie dabei die zu zahlende Steuer in die Steuererklärung übernommen wird.


    Vielleicht hat doch noch jemand für mich eine hilfreiche Antwort. Vielleicht gibt es irgendein Feld, in dem ich nur für die Proganose den Steuerbetrag eingeben kann, dann das Guthaben bzw. die Nachzahlung ablese und danach den Eintrag wieder entferne bevor ich die Steuererklärung abgebe. Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wundere mich warum dies falsch sein soll, denn zu einem macht dies ein Steuerberater ...

    Dann hat der Steuerberater aber noch keine Kenntnis von dem voraussichtlichen Anteilsergebnis bzw. dem Feststellungsbescheid.


    ... und zum anderem nehmen verschiedene Finanzämter dies so entgegen und verrechnet selbstständig die Feststellungserklärung mit der Steuererklärung und dies schon seit mehreren Jahren.

    Weil es eine Berichtigungsvorschrift nach § 175 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 AO gibt. Und genau deshalb gehört das anteilige Ergebnis an Beteiligungen auch in Deine Steuererklärung.


    Meine Frage war, ob das Steuer-Sparbuch eine Möglichkeit bereitstellt, die zu zahlende Steuer aus der Feststellungserklärung für die Prognose einzugeben.

    Genau so wie es Hermann gesagt hat. Denn genau deshalb ist die Eintragung von Beteiligungseinkünften mit Höhe, FA, Steuernummer, ggf. Datum des Feststellungsbescheides und anteiligen Einkünften im Steuererklärungsformular und dem Steuer-Sparbuch vorgesehen. Und dann wird es zutreffend in der Steuerberechnung berücksichtigt.

  • Ich hab's. :thumbsup: Vielen Dank für eure kompetenten Antworten und dass ihr so hartnäckig wart mir zu widersprechen.


    Ich habe eine Weile suchen müssen, aber dann habe ich es gefunden:
    Weitere Einkünfte und Bezüge / Beteiligungen / Neu: Beteiligung


    Und jetzt konnte ich auch meine Erklärung mit dem Bescheid vergleichen und habe auch gleich einen Fehler in meiner Erklärung gefunden, den das FA korrigiert hat. Alles supi.


    Der Steuerberater hat nichts falsch gemacht, er macht lediglich die Feststellungserklärung. Unabhängig von dem muss ich die Daten in meiner Steuererklärung übernehmen (ich wusste nicht wie und wo), also mein Fehler. Allerdings hätte das FA mich darauf hinweisen können, aber es macht wohl weniger Aufwand die Fehler einfach zu korrigieren als zu informieren.


    Nochmals danke. :)

  • Warum soll das Finanzamt Dich auf die richtige Erstellung der Einkommensteuererklärung hinweisen? Dazu bist Du schon selbst verpflichtet. Das Finanzamt ist nur gehalten, aufgrund des Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheid) die entsprechenden Daten bei Deiner Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.