Alles falsch gebucht?!

  • Hallo.
    Bin neu hier und hab gleich mehrere Fragen.
    Ich bin verzweifelt :(
    Habe das dritte Quartal gebucht, das erste mal mit wiso.
    Ich habe für soll und haben die tasten + und enter verwendet und im Buchungssatz hat es auch richtig angezeigt. Jedoch wurde im Endeffekt alles im haben gebucht, dh meine Ausgaben sind alle im haben und auch die Vorsteuer. Demnach ist die Voranmeldung total falsch..
    Was hab ich denn falsch gemacht?
    Ich versteh das nicht...
    Da die Zeit drängt weiß ich nicht ob ich es schaffe alles neu zu buchen. Vorausgesetzt ich finde den Fehler.
    Kann ich die Voranmeldung auch manuell ausfüllen?
    Die salden sind ja richtig, nur soll und haben falsch.
    Bitte bitte dringend Hilfe...

  • Meine sach Konten müssten ja aber eigentkich stimmen? Also die salden, nur eben verkehrt herum.
    Das Kasse und Bank falsch sind ist klar, wäre für die Anmeldung ja aber erstmal egal.
    Mir kam gerade eine Idee.
    ich hab meine Buchung immer eingegeben und am Ende den Text, dann habe ich zum auslösen damit es die Buchung übernimmt immer + gedrückt. Kann es daran liegen?
    Hätte ich da auch je nach soll oder haben + oder enter drücken müssen?

  • Oh Gott, das wäre ja ein total dümmer Fehler :(
    Der mir ein Haufen Arbeit beschert...
    Ich bin es durch datev so gewohnt durch die + taste einfach nur die Buchung zu übernehmen. Das das soll und haben ändern kann hab ich nicht gedacht und bei datev ist es nicht so...
    Wie blöd von mir...

  • Einfache 4/3 Rechnung.
    Bei der buchungssatz Erfassung hab ich da auch noch ein Problem. Ich kann immer nur das gegenkonto eingeben, Kasse oder Bank als Konto sind vorgegeben.
    Buche die Kasse im kassenbuch und Bank im Hauptbuch.
    Mit rechtsklick wenn ich die Ansicht ändere ändert es zwar den buchungssatz aber Konto erscheint trotzdem nicht. Verstehst du was ich meine?
    Ich bin datev gewöhnt und irgendwie kommt mir wiso total kompliziert vor :(

  • Rechts ist bei mir Info über die Konten.
    Gegekonto kann ich eingeben, Konto ist Bank. Wie kann ich das ändern das ich mein Konto im Buchungssatz mit erfassen muss?


    Meinen Beruf wenn du wüsstest würdest du mich auslachen :D

    • Offizieller Beitrag

    Naja... Wiso Buchhaltung ist anders, nicht kompliziert.
    Ich finde die Sache etwas ungeschickt, dass man als 4/3-Rechner nur das Gegenkonto zur Verfügung hat. Auch das lässt sich umstellen, macht aber nur bedingt Sinn - abhängig von den Buchhaltungskenntnissen des Anwenders.
    Hast Du mal über eine Schulung/Einweisung nachgedacht?

  • Wie kann ich das umstellen?
    Schulung sieht schlecht aus, ich mach das für bekannte nebenbei, dachte nicht das ich solche Probleme haben werde mit dem Programm..
    Ich hoffe es liegt an dem auslösen der Buchung das das der Fehler ist, dann wäre ich schon weiter. Müsste zwar neu buchen aber ich weis woran es liegt.


    Kann ich die Voranmeldung auch manuell ausfüllen?

  • Ich würde gerne wissen welche Gesetz sagt das jemand nicht mit der Buchhaltung helfen darf. Mit der Buchhaltung zu helfen hat nichts unbedingt zu tun mit der Abgabe von Steuerrelevante Meldungen. Mit Wörter wie Strafbar Angst zu verstreuen hilft keine hier.

    • Offizieller Beitrag

    Es ging mir auch nicht darum, Angst zu streuen. Die Frage "Über wiso kann ich die Anmeldung also nicht manuell machen? " sagt aber ganz klar, dass der Anwender, der nach eigenen Aussagen "für einen Bekannten nebenher die Buchhaltung" macht, hier die Umsatzsteuer-Voranmeldung erledigen möchte. Im Zweifelsfall eben manuell.
    Hier ist aber ganz klar eine Hilfeleistung in Steuersachen zu sehen, die ganz klar nur bestimmten Personen vorbehalten ist. Vergleiche hierzu im allgemeinen § 2 StBerG und im speziellen §3 StBerG, §3a StBerG und §4 StBerG. Damit ist in der Tat nicht zu spaßen.

  • Gesetzte zitieren und Gesetzte verstehen sind zwei verschiedene Sachen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__6.html


    So lange mann nur "mechanische Arbeitsgänge" ausübt ist dieses einen Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung. Besser erklärt als ich es ausdrucken kann habe ich folgendes gefunden:



    "Mechanische Arbeitsgänge


    Das o.g. grundsätzliche Verbot gilt nicht für die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (§ 6 Nr. 3 StBerG).


    Hierzu gehören:


    Schreib- und Rechenarbeiten,
    Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder eine andere dazu befugte Person kontiert wurden,
    Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen hierzu befugten Person,
    Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen.
    Nicht dazu gehören das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen; hierbei handelt es sich nicht um rein mechanische Arbeiten."


    Da man nur die Zahlen aus Kaufmann ins manuelle Elster kopieren müsste sehe ich hier kein Problem.


    Das Problem liegt ehe an wer entscheidet wie die Belege / Geschäftsvorfälle kontiert sein sollen. Dieses müsste vom Unternehmer selber kommen in diesen Fall.

    • Offizieller Beitrag

    Mechanische Arbeitsgänge

    ... aber ich kenne mich mit Buchhaltung gut aus, deshalb helfe ich ihnen.

    Ich muss da ComputerHaus leider zustimmen. Da der TE die Kenntnisse im Buchführungs- und Steuerrecht hat, und diese Aufgaben eigenständig erledigt, ist das alles andere als eine bloße mechanische Tätigkeit. Eine solche wäre es, wenn dessen Auftraggeber die entsprechenden Kenntnisse hätte, ihm alles aufschreiben würde und er würde alles ohne jede eigene Entscheidung nach Schema F eintippen.


    Wer berät und erklärt denn in diesem Fall hinsichtlich wahrscheinlich zu treffender Entscheidungen bezüglich Wahlrechte zur Berücksichtigung von geleisteten Aufwendungen (AfA, GwG, Pool-Abschreibung, Sonder-AfA, etc.) oder der Versteuerung erzielter Einnahmen (innergemeinschaftliche Erwerbe, (umsatz)steuerfreie/-steuerpflichtige Einnahmen?


    Nicht umsonst hat auch ein (Bilanz-)Buchhalter, der dann solche Aufgaben ebenfalls eigenständig erledigen darf, eine umfangreiche Ausbildung nebst staatlich anerkannter Prüfung abzuleisten.

  • Meine Punkt bezieht sich nur auf der manuelle Elster ausfüllen.


    Beim "Helfen" sehe ich genau wie Ihnen ein Problem in diesen Fall. Wie ich beschrieben habe:

    Zitat

    Das Problem liegt ehe an wer entscheidet wie die Belege / Geschäftsvorfälle kontiert sein sollen. Dieses müsste vom Unternehmer selber kommen in diesen Fall.


    Aber Pauschal zu sagen das mann mit der Buchhaltung nicht helfen darf stimmt nicht. Nur die Grenzen müssen gut beachtet werden.