Differenz zwischen Programmberechnung und elektronischem Bescheid bei Einzelveranlagung von Eheleuten

  • Hallo,


    ich hab mich auch an das Abenteuer Steuer gewagt. Dh. wir: Ehegatten, beide berufstätig; III/V


    Mit Steuer 2014 habe ich unsere Steuererklärung gefertigt und dem Finanzamt zukommen lassen. Hierbei hab ich mich an den Anweisungen des Programms orientiert. Die Software stellte eine Günstigerstellung durch Einzelveranlagung fest. Das Programm errechnete eine Gesamt-Erstattung von ~700,- Euro.


    Gestern bekam ich eine Mail vom FA und ich konnte den elektronischen Beleg abrufen.


    Dann der Schock: laut elektronischem Bescheid sollen wir eine Gesamt-Nachzahlung von ~1000,- Euro leisten!
    Gesamtabweichung: 1726,- Euro!


    Ich bin die Erklärung nochmals durchgegangen und hab keinen "Bock" finden können, den ich bei der Eingabe gemacht haben soll.
    Spiele ich im Planspielmodus mit mir nachvollziehbaren Werten, errechnet das Programm nie eine solche Differenz.


    Wo ist der Haken?: liegt es am Programm oder an dem, der es bedient (also ich...)?


    Ich hab mal zwei Bilder angehängt; falls jemand was damit anfangen kann und mir seine Erleuchtung mitteilt.



    Besten Dank für die Hilfe im Voraus!

  • Moin ...


    Ich kenne WISO - Steuer 2014 zwar nicht, aber im WISO - Steuersparbuch gibt es eine " Berechnungs- Funktion.


    Schau mal, ob es die auch in Deinem Programm gibt.
    Dann könntest Du beide Berechnungen vergleichen.


    Unabhängig davon muss es aber bei 1726.-- € Differenz derbe Unstimmigkeiten geben, die wahrscheinlich auf Eingabefehler hindeuten !


    Gruß Kuddel

  • Hi,


    Steuer 2014 ist wie das Steuersparbuch, nur halt abgespeckt...für uns reichts.


    Zitat

    Dann könntest Du beide Berechnungen vergleichen.


    Mach ich schon seit zwei Tagen.


    Steuerfall 1: Einkünfte gleich berechnet
    Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gleich berechnet
    Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben: Differenz 480,- Euro
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Differenz 1188,- Euro


    Steuerfall 2: Einkünfte gleich berechnet
    Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben gleich berechnet
    Unbeschränkt abugsfähige Sonderausgaben: Differenz 298,- Euro
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens: Differenz 3108,- Euro


    Wie gesagt, beruht auf dem Vergleich zwischen Programmberechnung und der der elektronischen Datei vom FA.


    Und jetzt kommt's: ich hab vor lauter Fun ELSTER heruntergeladen und die WISO-Daten nach ELSTER gespiegelt; 1 zu 1 eingegeben.
    Was passiert: eine noch höher berechnete Steuererstattung...


    Aus der Berechnungsfunktion von ELSTER weiß ich jetzt auch, wie sich das zu versteuernde Einkommen berechnet: Einkünfte - Summe der unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben - Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen = zu versteuerndes Einkommen.


    Rechne ich mit dem Taschenrechner die Daten vom FA und aus dem Programm nach, stimmen beide nicht...

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab mal zwei Bilder angehängt;

    Die sind bis auf die Größe mit identischem Inhalt ?( Und sagen nicht allzu viel aus.

    Wo ist der Haken?:

    Hast Du denn schon mal im elektronischen Bescheid die Erläuterungen des FA zum Bescheid durchgeschaut. U.U. wurde z.B. etwas nicht anerkannt. Denn das kann das Sparbuch im Einzelfall nicht beurteilen und rechnet halt so, als wenn alles o.k. ist. Aber nicht alles, was für das Programm logisch und plausibel ist, muß vom FA auch so gesehen werden.

  • Zitat

    Die sind bis auf die Größe mit identischem Inhalt ?( Und sagen nicht allzu viel aus.


    uups, müsste jetzt passen...sorry


    Aber weiter. Heute bekam ich Post vom FA, jeder von uns seinen Steuerbescheid.


    Der Grund der Unterschiede scheint die hälftige Verteilung der Sonderausgaben zu sein. Im Steuerbescheid des FA werden Kirchensteuer, Schulgeld und Vorsorgeaufwendungen zur Hälfte berechnet.
    Während WISO und ELSTER die anderen 50% dem anderen Ehepartner zuordnet, fehlt diese Zurechnung auf dem Bescheid des FA.


    Ist das der Fehler?


    Wenn ich es richtig verstehe, werden Sonderausgaben hälftig verteilt (Zeile 95 Mantelbogen "Ja"). D.h., die anderen 50% werden dem Partner angerechnet, oder? Dann müssten die 50% doch im Bescheid des anderen auftauchen, oder?
    Wenn es nicht so wäre und bei hälftiger Aufteilung die anderen 50% wegfallen, ist für mich kein steuerlicher Vorteil erkennbar...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich es richtig verstehe, werden Sonderausgaben hälftig verteilt (Zeile 95 Mantelbogen "Ja"). D.h., die anderen 50% werden dem Partner angerechnet, oder? Dann müssten die 50% doch im Bescheid des anderen auftauchen, oder?
    Wenn es nicht so wäre und bei hälftiger Aufteilung die anderen 50% wegfallen, ist für mich kein steuerlicher Vorteil erkennbar...

    siehe Thema: Einzelveranlagung Ehepaar hälftige Aufteilung der Vorsorgeaufwendungen

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt, wie im verlinkten Fall auch, eben auf die gestellten (oder nicht gestellten) Anträge an. Aber das Thema ist für alle neu.

  • Zitat

    Das kommt, wie im verlinkten Fall auch, eben auf die gestellten (oder nicht gestellten) Anträge an.


    Gut, ist nachvollziehbar. Nun haben wir (aufgrund der Günstigerberechnung der WISO-Software) eine Einzelveranlagung mit hälftiger Aufteilung beantragt.

    Zitat

    Zeile 95 Mantelbogen "Ja"


    Deshalb berechnet WISO die Sonderausgaben auch nur zu 50%, die anderen 50% gehen zum Partner. Genau so macht es ELSTER.
    Und das fehlt im Papierbescheid des FA...

  • war heute morgen beim FA und habe mit dem SB gesprochen.
    Er stellte auch fest, dass bei hälftiger Verteilung dem einen Steuerpflichtigen nur 50% angerechnet, dem anderen Steuerpflichtigen jedoch die anderen 50% nicht zugerechnet wurden.
    Fehlersuche: Antrag o.k., Dateneingabe in die EDV des FA o.k., Berechnung falsch!
    Fakt ist ein derber Rechenfehler zu unserem Nachteil, der SB geht von fehlerhafter Berechnung seitens der Software des FA aus.
    Der SB hat direkt die Widersprüche gefertigt und entsprechend begründet, nächste Woche gibt es einen neuen Bescheid.
    Bin mal gespannt.....

  • Moin ...



    " Unabhängig davon muss es aber bei 1726.-- € Differenz derbe Unstimmigkeiten geben, die wahrscheinlich auf Eingabefehler hindeuten ! "


    Dann entschuldige ich mich ... !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    soll mir auch jetzt Schnuppe sein, solang der kommende Bescheid korrekt ist...

    Na ja, und da frage ich mich zwar, wie das funktionieren soll, wenn die FA-Software falsch rechnet, aber manches muß man auch nicht verstehen. Drücke Dir die Daumen, daß jetzt alles passt.

    • Offizieller Beitrag

    Fakt ist ein derber Rechenfehler zu unserem Nachteil, der SB geht von fehlerhafter Berechnung seitens der Software des FA aus.
    Der SB hat direkt die Widersprüche gefertigt und entsprechend begründet, nächste Woche gibt es einen neuen Bescheid.

    Was bei einem Programmfehler in der Tat nahezu unmöglich wäre. Da malen die Mühlen nämlich um einiges langsamer. Zumal da jede Änderung auch bundesweit abgestimmt werden muss.


    Könnte ja immer noch ein Anwenderfehler des Sachbearbeiters sein...

    Ich vermute mal, nicht nur könnte, sondern ist. Bisher haben wir im Forum dazu ja erst zwei Fälle.