Hallo Zusammen,
als ich im Frühjahr unsere Steuererklärung gemacht habe , habe ich unter Werbungskosten auch Prozess- und Anwaltskosten eingesetzt.
Bin eigentlich davon ausgegangen das es nicht anerkannt wird, aber war zumindest den Versuch wert, da ich in der Richtung vor vielen Jahren schon einmal Erfolg hatte.
Und natürlich wurde es auch nicht anerkannt, wobei der Sachbearbeiter wohl so verärgert war, das er gleich alle Werbungskosten bei mir nicht anerkannt hat.
Werbungkosten welche seit x-Jahren problemlos anerkannt wurden wie: Fachzeitschriften, weitere Arbeitsmittel ( pauschal), Steuerberatungskosten,
Bewerbungskosten, arbeitsbedingt verschmutzte Kleidung (pauschal) und obendrein die Kontoführungsgebühr.
Somit sind die Werbungskosten bei mir auf 0€ gesetzt.
Merkwürdigerweise hat er die fast gleichen Positionen bei meiner Frau nicht angetastet.
Jetzt habe ich vor dagegen Einspruch einzulegen und mich dabei auf die Langjährigkeit zu berufen - meine Frau werde ich dabei zunächst außen vor lassen.
Nun zu meiner Frage: Kann der Schuss für mich in irgendeiner Form nach hinten los gehen?