Mir liegt eine "Ärtzliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" vor.
Kann ich die ganz normal als "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" erfassen?
Mir liegt eine "Ärtzliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" vor.
Kann ich die ganz normal als "10.3 Entgeltfortzahlung nach U1" erfassen?
Nein. Ich habe die Nummer nicht im Kopf, aber Krankheit des Kindes gibt es als Fehlzeit.
es gibt 1.1 Pflege eines kranken Kindes.
Aber dann erscheint ein Hinweis, dass dies ab 2014 nicht mehr benutzt werden darf....
vorgeschlagen wird dann 1.2 Zahlung von Kinderpflege-Krankengeld bzw. Verletztengeld
da muss dann noch ein "Vergleichsnetto aus dem Vormonat" und "Erh. Sozialleistungen p. Monat" (was meinen die damit?) eingetragen werden.
Aber da gibt es dann keine Feld für "Rückerstattung" ? .....*grübel*
Puh... jetzt muss ich mangels vertiefte Wissen erstmal aussteigen. Ich guck nach und geb Bescheid. Aber erst morgen
Hallo Manuel,
hast Du mal nachgesehen?
*pfeif
Nein, vergessen. PN folgt
Wenn im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes ausgeschlossen ist, bekommt der ArbeitNEHMER Krankengeld von der Krankenkasse - für den Arbeitgeber gibt's keine Rückerstattung - die Tage werden dem Arbeitnehmer dann vom Gehalt abgezogen. Korrekter Fehlzeitschlüssel ist in diesem Fall 1.2
Zusätzlich ist noch eine Entgeltbescheinigung für die Krankenkasse (damit diese das Krankengeld berechnen kann) zu erstellen, bisher ging das Online mit SV.net (die Unternehmer-Suite bietet das leider nicht), aber ab 2015 geht's nicht mehr online, sondern man muss auf ein Formular der Krankenkasse warten und dieses ausfüllen.
Sollte der Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht wie o.g. ausgeschlossen sein, muss der Arbeitgeber die Kosten für 5 Tage im Jahr alleine tragen (es gibt dann auch für Firmen unter 30 Mitarbeitern keine U1-Erstattung) - Fehlzeitschlüssel dürfte in diesem Fall 10.5 sein.
Siehe auch: http://www.lohn-info.de/lohnfo…ung_krankheit_kinder.html
und http://www.experto.de/b2b/pers…fortzahlungsanspruch.html
Hallo zusammen,
darf ich diesen Thread nochmal hoch schieben...
Ich habe einen Mitarbeiter der wegen Krankheit des Kindes krank geschrieben ist. Die Fehlzeit habe ich mit 1.2 Zahlung von Kinderpflege-Krankengeld angelegt.
Unser Steuerberater sagte es sollte dann auf der Lohnabrechnung die Fehlzeit abgezogen werden, da der Mitarbeiter keinen Lohn erhält sondern das Kinderpflegekrankengeld. Auf der Lohnabrechnung ist allerdings wird allerdings nichts abgezogen...
Wie muss das richtig angelegt werden?
darf ich diesen Thread nochmal hoch schieben...
Ich weiß nicht, ob das besonders sinnvoll ist bei einem über vier Jahre alten Thread, dessen Diskussion abgeschlossen war.
Zumal sich da auf Software-Seite auch die eine oder andere Änderung ergeben haben könnte.
Moin orgheiss,
wird denn die Fehlzeit in die "Vorgaben" der Bruttolohnerfassung übernomen ? Ansonsten fiele mur nur ein, das Gehalt manuell zu kürzen, was aber ja irgendwie dem Zweck einer EDV- gestützten Abrechnung..widerspricht ... Also:Support anfunken
Viele Grüße
Maulwurf
Alles anzeigenMoin orgheiss,
wird denn die Fehlzeit in die "Vorgaben" der Bruttolohnerfassung übernomen ? Ansonsten fiele mur nur ein, das Gehalt manuell zu kürzen, was aber ja irgendwie dem Zweck einer EDV- gestützten Abrechnung..widerspricht ... Also:Support anfunken
Viele Grüße
Maulwurf
Habe das gleiche Problem. Bei mir wird die Fehlzeit leider nicht in die Bruttolohnerfassung übernommen.