Nachzahlung

  • Hallo zusammen,


    vermutlich bin ich nicht die erste, die sich mit folgendem Problem an das Forum gewandt hat. Aber beim Durchlesen diverser Posts habe ich keine verständliche Lösung bzw. Antwort gefunden.


    Also: Es geht um das Ergebnis, nachdem ich die Werte meiner Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014 eingetippt habe.
    Und zwar soll ich demnach eine Nachzahlung von über 1000 Euro zu leisten haben.
    Weiter habe ich das Programm bzw. die Programme [ich habe mittlerweile 2 Steuerprogramme (Wiso2015 und Tax2015), weil ich zunächst dachte, das es sich um einen Programm-Fehler handeln müsse....] dann auch gar nicht ausgefüllt bzw bearbeitet.
    Ich verstehe nicht, warum ich als ganz normale Angestellte ohne Nebentätigkeiten oder sonstige Einkünfte eine Nachzahlung zu leisten habe, wenn man allein die Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung zu Grunde legt.
    Ich darf doch wohl erst einmal davon ausgehen, dass mein Arbeitgeber sämtliche Steuern für mich abführt?!


    Wenn mir jemand diesen Umstand in für einen absoluten Steuerlaien verständlichen Worten erklären könnte, wäre ich unglaublich dankbar. :)
    Leiah

    • Offizieller Beitrag

    Wenn mir jemand diesen Umstand in für einen absoluten Steuerlaien verständlichen Worten erklären könnte, wäre ich unglaublich dankbar.

    Nein, das können wir nicht, weil wir nicht wissen, was Du eingegeben hast und wie Dein Fall konkret aussieht.
    So kann man nur sagen: ja, auch Dein AG kann Fehler gemacht haben. Oder die Steuerprogression hat zugeschlagen. Oder oder oder...

  • Tja, da gehts ja schon los. Was ist eine Steuerprogression? Oder ein Lohnsteuerfreibetrag/eine Mindestversorgungspauschale? Würde sowas auf meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen?

  • Tja, da gehts ja schon los. Was ist eine Steuerprogression? Oder ein Lohnsteuerfreibetrag/eine Mindestversorgungspauschale? Würde sowas auf meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen?


    Hallo Leiah,


    nur kurz (bitte nachlesen in der steuerlichen Hilfe in deinem Programm und in den einzelnen Hilfepunkten):
    Steuerprogression: mit steigendem Einkommen steigt der Prozentsatz, der als Einkommensteuer zu zahlen ist
    Lohnsteuerfreibetrag: kann bis November des jeweiligen Jahres beantragt werden (beim Finanzamt), wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben im Jahr insgesamt mehr als 1.800 € betragen. Reduziert damit die monatlich vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer (könnte z. B. bei dir der Fall sein, wie miwe4 geschrieben hat)
    Beide Punkte stehen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, da die Progression per Gesetz festgeschrieben ist und der Freibetrag vom Steuerpflichtigen beantragt wurde und in den Lohnsteuermerkmalen über Elstam vom AG abgefragt wird
    Die Mindestvorsorgepauschale (nicht Mindestversorgungspauschale) deckt in der Regel die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab; wenn weniger gezahlt wurde, wird diese angesetzt.
    Vielleicht liegt es bei dir auch daran, dass du noch nicht alle Versicherungsbeiträge eingetragen ist (sollte zwar erfolgt sein, wenn du die Lohnsteuerbescheinigung wirklich komplett im Programm eingetragen hast, aber prüfe dies unter den Vorsorgeaufwendungen)


    Weiter solltest du das Programm einmal komplett ausfüllen - mit Werbungskosten, Sonderausgaben, aussergewöhnlichen Aufwendungen wie Arztkosten, Medikamenten, Physiotherapie, .... oder Spenden o.ä. lässt sich die Steuerbelastung noch reduzieren. Anhand deiner bisherigen Angaben kann keine weitere Hilfe von uns kommen, da wir quasi "im Nebel stochern" müssen, was die Ursachen sein können.

  • Hmm, erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. :thumbup:


    Aber leider sehe ich immernoch ungefähr so aus: ?(

    1. Zum Thema Steuerprogression: Woher weiß ich denn, ob das bei mir womöglich der Fall ist? Bin Lohnsteuerklasse I. Und nachdem ich ein bißchen recherchiert habe, zahle ich wohl einen Steuersatz von 42%.


    2. Lohnsteuerfreibetrag: da der Steuerpflichtige in dem Fall ja ich bin, und ich wissentlich nix eingereicht habe, fällt das wohl auch flach.


    3. Mindestvorsorgungspauschale: hmm, keine Ahnung, ob das bei mir zutreffen könnte. Wenn diese Pauschale nur im Bereich "gesetzlich" gilt, dann wohl auch nicht (bin privat versichert).


    4. Hab meine Daten mit meinem Freund zusammen eingetragen, wir haben quasi einen "Cross-Check" gemacht, also sollte das als Fehlerquelle eigentlich auch ausscheiden.


    5. Wenn ich das Programm bzw. die Programme weiter ausfülle, lande ich irgendwann bei +/- Null.
    Wie ich ja schon in meinem Eingangs-Post geschrieben habe, versteh ich irgendwie nicht, dass man als popliger Angestellter ohne Nebeneinkünfte, ohne Kinder, unverheiratet, quasi ohne alles, erstmal eine Lohnsteuererklärung machen muss um dann nix nachzahlen zu müssen?!
    So als Laie hatte ich mir das eigentlich folgendermaßen vorgestellt: Ich tipp brav meine Lohnsteuerbescheinigung für 2014 ab, dann steht da erstmal eine große "Null". Dann fülle ich den Rest des Programmes aus (Kosten für Fortbildungen, Pendelei, Mitgliedschaften, Spendenbeiträge usw.) und dann steht da irgendwann zum Schluss, keine Ahnung was da realistisch ist, "+ 500€" oder so...


    Oder ist das normal so? Hat da jeder, auf den die gleichen Kriterien zutreffen wie bei mir (keine Kinder, ledig, blablabla), da erstmal ein "Minus" stehen?

    • Offizieller Beitrag

    3. Mindestvorsorgungspauschale: hmm, keine Ahnung, ob das bei mir zutreffen könnte. Wenn diese Pauschale nur im Bereich "gesetzlich" gilt, dann wohl auch nicht (bin privat versichert).

    Also doch womöglich Mindestvorsorgepauschale.


    5. Wenn ich das Programm bzw. die Programme weiter ausfülle, lande ich irgendwann bei +/- Null.

    Dann ist doch gut so.


    Wie ich ja schon in meinem Eingangs-Post geschrieben habe, versteh ich irgendwie nicht, dass man als popliger Angestellter ohne Nebeneinkünfte, ohne Kinder, unverheiratet, quasi ohne alles, erstmal eine Lohnsteuererklärung machen muss um dann nix nachzahlen zu müssen?!

    Popeliger Angestellter und privat versichert widerspricht sich irgendwie in meinen Augen.


    Dann fülle ich den Rest des Programmes aus (Kosten für Fortbildungen, Pendelei, Mitgliedschaften, Spendenbeiträge usw.) und dann steht da irgendwann zum Schluss, keine Ahnung was da realistisch ist, "+ 500€" oder so...

    ?(


    Oder ist das normal so? Hat da jeder, auf den die gleichen Kriterien zutreffen wie bei mir (keine Kinder, ledig, blablabla), da erstmal ein "Minus" stehen?

    Jeder, auf den Deine Daten und Zahlen 100% zutreffen, sollte dasselbe Ergebnis stehen haben. Aber gibt es so einen Fall? ?(

  • 3. Mindestvorsorgungspauschale: hmm, keine Ahnung, ob das bei mir zutreffen könnte. Wenn diese Pauschale nur im Bereich "gesetzlich" gilt, dann wohl auch nicht (bin privat versichert).


    5. Wenn ich das Programm bzw. die Programme weiter ausfülle, lande ich irgendwann bei +/- Null.
    Wie ich ja schon in meinem Eingangs-Post geschrieben habe, versteh ich irgendwie nicht, dass man als popliger Angestellter ohne Nebeneinkünfte, ohne Kinder, unverheiratet, quasi ohne alles, erstmal eine Lohnsteuererklärung machen muss um dann nix nachzahlen zu müssen?!


    Du dürftest aber über der Einkommensgrenze liegen, ab der eine Erklärung obligatorisch ist (bei privat Versicherten ausser bei Beamten in der Regel der Fall). Wenn nur die Lohnsteuerbescheinigung eingegeben wird, fehlen ja in der Regel noch eine Menge Angaben (insbesondere bei privat krankenversicherten Personen die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen, da nur der Basisteil in der Lohnsteuerbescheinigung steht). Werbungskosten werden mit der Pauschale berücksichtigt (nicht die tatsächlichen Kosten), Sonderausgaben ganz minimal (da die Lohnsteuertabellen mit den Pauschalen arbeiten).
    Also lohnt sich in den meisten Fällen eine Erklärung - warum sich bei dir keine Erstattung ergibt, ist aus den Angaben in diesem Thread nicht ersichtlich. Meine Vorredner haben einige Punkte genannt, prüfen kannst nur du.


    Popeliger Angestellter und privat versichert widerspricht sich irgendwie in meinen Augen.

    :D

    • Offizieller Beitrag

    Woher weiß ich denn, ob das bei mir womöglich der Fall ist?

    Rechnen, Lesen, Rätseln. Anders kann man es nicht sagen. Man muss sich alle steuerrelevanten Besteuerungsmerkmale anschauen. Deshalb ist es ja im Forum so schwierig, diese Fragestellung konkret zu lösen.

  • Rechnen, Lesen, Rätseln. Anders kann man es nicht sagen. Man muss sich alle steuerrelevanten Besteuerungsmerkmale anschauen. Deshalb ist es ja im Forum so schwierig, diese Fragestellung konkret zu lösen.

    Siehe meine andere Antwort - es scheint ein Troll zu sein. Sein Beitrag ist ein Zitat aus dem Beitrag von Leiah vom Mittwoch (in seinen anderen Beiträgen ist es ähnlich). :S
    Man sollte ihn und seine Beiträge hier einfach löschen.

  • Ach, das Thema macht mich echt fertig.
    Tut mir übrigens leid, dass sich in meine Posts so ein latent genervter Ton reingeschlichen hat.
    Das liegt daran, dass ich mich seit gut zwei Monaten mal mehr, mal weniger gedanklich mit dem Thema rumschlage und einfach nicht voran komme. Es mich verrückt, dass ich einfach keinen Zugang zu der Sache finde. Das kann doch in meinem Fall nicht so schwer sein!! ;( Ich bin ja nun wirklich nur eine ganz normale ("popelige") Angestellte.
    In mir kommt auch langsam die Sorge hoch, dass ich doch eine Steuererklärung machen muss und unbewusst ein ganz schlimmer Steuerhinterzieher bin, und bald so enden werde wie Uli Hoeneß. :/ Ich dachte eigentlich immer, dass eine Steuererklärung für Normalsterbliche ein "Kann" ist und kein "Muss". Ich hab schon so oft gehört: "Du musst keine Steuererklärung machen, aber mach's trotzdem, das lohnt sich, Du bekommst auf jeden Fall Geld zurück!" Ist diese Aussage denn so grundlegend falsch?!
    Immerhin kommt ja bei mir erstmal diese ominöse Nachtzahlung von 1000Euro raus....
    Aber nochmal kurz Thema normaler/popeliger Angestellter: Damit meine ich, dass ich außer meinem Gehalt (ja, stimmt, das ist berufsbedingt etwas höher...) sonst keinerlei Einkommen habe: Ich bin angestellte Ärztin in einem Krankenhaus.
    Ich habe aber keine Nebentätigkeiten, bin nicht in irgendeiner leitenden Position, ich vermiete nicht, habe auch kein Eigenheim, ich bekomme keine Bonus-Zahlungen, bin nicht liquidationsberechtigt, habe keine großen Reichtümer auf irgendwelchen schweizer Konten versteckt, bin nicht verheiratet und wars auch nie, ich zahle also auch keinen Unterhalt an irgendwelche ex-Männer, habe keine Kinder, habe kein "Home-Office", und ich handele auch nicht mit Aktien oder sonstigen Gütern. Also keinerlei "Extravaganzen" (außer vielleicht der Privatversicherung), die meine Steuererklärung irgendwie kompliziert machen sollten. Von daher kapier' ich einfach nicht, wo das Problem ist, wo die Nachzahlung herkommt, und ich erst beim Ausfüllen des Programmes bei Null lande.


    Aber lange Rede, kurzer Sinn, ich pack' jetzt einfach mal die harten Fakten auf den Tisch und tipp' einfach mal ab (gerundet):
    3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und. 10. 71.500€
    4. einbehaltene Lohnsteuer von 3. 19.000€
    5. einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3. 1050€
    -dann gehts erst mit 22 weiter-
    22. b) Arbeitgeberanteil an berufständische Versorgungseinrichtungen 7.500€
    23. b) Arbeitnehmeranteil an - " - 7.500€
    24. b) steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur priv. KV 2.500€
    c) - " - zur gesetzlichen Pflegeversicherung 105€
    27. Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung 1045€
    28. Beiträge zur priv. KV und Pflege-Pflichtversicherung
    oder Mindestvorsorgepauschale 1.900€
    -weiter bei 34.-
    34. in 3. enthaltener steuerpfl. Zuschuss des Arbeitgebers
    zur Zusatzversorgung 515€


    Ich hoffe, die Zahlen helfen weiter, um des Rätsels Lösung irgendwie näher zu kommen.

  • Hallo Leiah,


    dann haben wir schon eine Ursache.
    Du hast zwar die AG-Beiträge für RV, KV und PV eingtragen, die auch in die Sonderausgaben übernommen wurden. Ebenso die AN-Beiträge für die RV. Aber es fehlen deine KV und PV-Beiträge, die dir deine Krankenversicherung ja für Steuerzwecke mitgeteilt hat. Diese musst du unter den privaten Versicherungen noch eintragen.
    Ich habe dies spaßeshalber einmal in meiner "Spieldatei" gemacht und 2.500 Euro AN-Anteil KV und 105 Euro PV eingetragen (also als Beiträge insgesamt 5.000 KV und 210 PV) und noch 1.200 KV-Beiträge über die Basisabsicherung hinaus (was je nach Vertrag durchaus realistisch ist, bei mir sind es 1.500 Euro). Dann bin ich schon bei einer Erstattung.
    Wenn dann noch Werbungskosten oder weitere Sonderausgaben dazukommen, bist du weit in der Erstattung.
    Übrigens: bei deinem Einkommen ist eine Erklärung Pflicht.

  • :thumbsup: Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das erleichtert mich sehr, dass ich jetzt weiß, woher die Nachzahlung kommt.


    Aber mich interessiert trotzdem noch, woher dann das Gerücht kommt, dass man als Angestellter mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit keine Steuererklärung machen muss?
    Und ab welchem Einkommen muss man denn dann eine offizielle Steuererklärung machen?

    • Offizieller Beitrag

    Aber mich interessiert trotzdem noch, woher dann das Gerücht kommt, dass man als Angestellter mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit keine Steuererklärung machen muss?

    Wo kommen Gerücjte her? Ja, aus der Gerüchteküche. Aber mal im Ernst, um diese Frage konkret beantworten zu können, muss man sich eigentlich erst einmal den § 46 EStG im Detail durchgelesen haben.


    Und ab welchem Einkommen muss man denn dann eine offizielle Steuererklärung machen?

    Das ergibt sich abschließend aus dem bereits o.g., und im Forum vielfach zitierten, § 46 EStG.

    • Offizieller Beitrag

    woher dann das Gerücht kosmmt

    Das kommt von den Leuten, die sich mit den Sachverhalten nur oberflächlich befasst haben und dann schreibt einer vom anderen das Gerücht ab und nimmt es für bare Münze. Google hat daran einen nicht zu unterschätzenden Anteil, denn man verläßt sich auf irgendetwas, was die Suchmaschine ausspuckt, ohne daß deren Wahrheitsgehalt geprüft wird.

  • Ich würde mich gerne in dieses Thema einhängen, da ich ein ähnliches Anliegen habe wie der TE und schon mit der 2. Software meine L.St.-Erklärung durchprügle und lande dennoch am Ende bei einer Nachzahlung von über 1000,-€...


    Seit 2015 bin ich freiwillig versichert (14.6% + 0.9%) und habe das Gefühl (ähnlich wie bei TE), dass es damit zu tun haben muss, denn die Jahre zuvor bin ich beim FA immer mit Geld rausgegangen.
    Ich habe vom AG drei Lohnsteuerbescheinigungen (aufgrund von interner Formalitäten) erhalten, kumuliert sieht es bei mir so aus:


    3.

    64.439,00

    4.

    13.934,00

    5.

    766,31

    10.

    314,27

    11.

    113,00

    12.

    6,21

    22a)

    6.025,03

    23a)

    6.025,03

    24a)

    3.613,56

    24c)

    581,00

    25.

    7.672,57

    26.

    1.287,00

    27.

    967,00


    Bei vielen der Nachzahlungs-Threads handelte es sich um fehlerhafte oder fehlende Daten im Programm, in meinem Fall bin ich die Zahlen zig mal durchgengen und kann die Nachzahlung einfach nicht nachvollziehen.
    Von WISO kriege auch keine weiteren Tipps, die ich nicht schon befolgt habe.


    Hätte jemand eine Vermutung?


    Bin für jeden Hinweis sehr dankbar!


    VG
    olli.e

  • Hallo olli.e,


    ich habe einmal spaßeshalber deine Daten in einen Lohnsteuerrechner eingegeben, da komme ich auf eine Lohnsteuer von knapp 15.000 Euro (bei Steuerklasse 1 ohne Kinder). Die Einträge ab Zeile 10 habe ich unberücksichtigt gelassen, da sie die Berechnung nur unwesentlich verändern.


    Da solltest du deinen Arbeitgeber fragen, warum die einbehaltene Steuer so niedrig ist. Es kann durchaus sein, dass durch die Dreiteilung bei ihm irgend etwas schief gelaufen ist. Nicht alle Lohn-/Gehaltsprogramme machen solche Aufteilungen fehlerlos mit ...


    Gruß nesciens