Verbindlichkeiten

  • Hallo, ich nutze Wiso Mein Büro und habe ist Versteuerer eingestellt. Jetzt bin ich verpflichtet eine Bilanz aufzustellen.


    Die Forderungen gibt das Programm ja problemlos aus, aber wie sieht es mit den Verbindlichkeiten aus?


    Vom Programm werden die Eingangsrechnungen ja erst gebucht, wenn ich diese überweise.


    Mache ich einen Denkfehler, oder gibt es dafür eine Lösung?

  • Hallo jens,


    ja - denn als Bilanzierer gilt diese Regel nicht mehr. Du musst Rechnungen schon beim Eingang einbuchen. Aber- mit Mein Büro wird dir das nicht gelingen, da du hier keine Bilanz erstellen kannst. Du musst umsteigen auf die etwas größeren und umfangreicheren Programme (WISO Unterehmer, WISO Buchhaltung etc.)


    nesciens

  • Du musst umsteigen auf die etwas größeren und umfangreicheren Programme

    Moin,


    Ich denke mal, dass (Neu) "Bilanzierer" den Abschluss nebst allen Meldungen u. Veröffentlichung sowieso von einem Steuerberater durchführen lassen.
    (wer es sich denn selbst zutraut....)
    WISO Mein Büro Standard o. Plus beherrscht doch die doppelte Buchführung (Soll/Ist) und um das Datev-Modul erweitert, auch den Datev-Austausch mit der Steuerkanzlei.


    Wäre eigentlich nur eine "Bedien;- Gewohnheits;- Kostenfrage". Wobei die Kosten, bei den Zahlen welche zur Bilanzpflicht führen, nebensächlich sein dürften.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Rechnungen schon beim Eingang einbuchen. Aber- mit Mein Büro wird dir das nicht gelingen

    Das kann Mein Büro bei der Sollversteuerung.

  • Das kann Mein Büro bei der Sollversteuerung.

    Er macht aber laut Eingangsbeitrag Istversteuerung! Also hat nesciens schon Recht, als Istversteuerer geht es nicht (ich glaube, ein Ergänzungsmodul schaltet die Eingangsrechnungen auch frei - zumindest war es früher das Bankingmodul)

  • Es geht jetzt speziell um die Umstellung, 2015 war ich noch Ist Versteuerer. Ab 2016 ist die Bilanzpflicht, damit Sollversteuerung. Wenn ich den Haken heute setze, gilt das dann rückwirkend.
    Die richtige Bilanz wird vom Steuerberater erstellt, über DATEV Austausch, ich möchte aber bei mir zur Kontrolle und zum schnellen Überblick möglichst auch die richtigen Daten haben

  • Die richtige Bilanz wird vom Steuerberater erstellt, über DATEV Austausch, ich möchte aber bei mir zur Kontrolle und zum schnellen Überblick möglichst auch die richtigen Daten haben

    :thumbup:
    Und, bleibst Du bei "Mein Büro"?
    Wenn Du Datev-Datentausch machst, hast Du sicher auch schon das nötige Modul zu Mein Büro?!


    Vom Programm werden die Eingangsrechnungen ja erst gebucht, wenn ich diese überweise.

    Wie das bei Mein Büro gehandhabt wird weiß ich nicht. (Ich denke eher nicht, da jetzt doppelte Buchführung) Aber als Bilanzierer solltest Du, anders als EÜRechner, die Rechnungen buchen auch wenn sie noch nicht bezahlt sind. Bringt Dir den Vorteil früher die Vorsteuer zu ziehen plus einen günstigen Mittelherkunft/Zahlungszielkredit Deiner Lieferanten.

  • Aber als Bilanzierer solltest Du, anders als EÜRechner, die Rechnungen buchen auch wenn sie noch nicht bezahlt sind.

    Das sollte man aber auch als EÜR Rechner tun.


    Davon abgesehen hat doch die Bilanzierungspflicht noch gar nichts mit der Sollversteuerung zu tun. Bilanzieren muß man ab einem Jahresgewinn von 50.000,00 €, oder 500.000,00 € Jahresumsatz. Die Pflicht zur Sollversteuerung kennt aber keine Gewinngrenze, sondern greift erst ab 500.000,00 € Jahresumsatz. Liegst du also unter der halben Million, würde ich mich aber ganz schnell wieder auf die Ist-Versteuerung umstellen. Wer will sich schon freiwillig als Kreditgeber fürs Finanzamt betätigen? :)

  • Bilanzieren muß man ab einem Jahresgewinn von 50.000,00 €, oder 500.000,00 € Jahresumsatz.

    Moin Heiko,


    Vorab und ganz oben, weil wichtig: :thumbup:

    Zitat

    Sie erstellen eine doppelte Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG). Diese ist zwingend vorgeschrieben, wenn Ihr Gewinn die Grenze von 50.000,00 € (ab 2016: 60.000,00 €) übersteigt oder Ihr Netto-Jahresumsatz über 500.000,00 € (ab 2016: 600.000,00 €) liegt (§ 141 AO).

    Quelle:Steuernetz-de


    Zitat von maxi_floor

    Aber als Bilanzierer solltest Du, anders als EÜRechner, die Rechnungen buchen auch wenn sie noch nicht bezahlt sind.


    Das sollte man aber auch als EÜR Rechner tun.

    Darum habe ich ja auch geschrieben:

    Zitat

    Wie das bei Mein Büro gehandhabt wird weiß ich nicht.


    Wenn beim Bilanzierer eine Rechnung eintrifft, bucht er diese Wareneingang+Vorsteuer an Lieferant. Schon kann er die VSt. geltend machen, ohne vorher sein Bankkonto zu belasten.
    Bei EÜRechner- (Wiso-Mein Büro-Anwender) wird, wenn ich recht gelesen habe, doch erst alles gebucht (also auch die VSt.) wenn er sein Konto mit der Zahlung belastet. (Geldflussprinzip)
    Nach meinem Verständnis:
    Rechnung liegt auf dem Tisch, Buchhaltung überweist, Zahlung wird abgezogen (Kontenabgleich) "klick" Rechnung wird der Zahlung zugeordnet und geht in die USt.Va. ein.
    Rechnung wird geschrieben/fakturiert, Kunde zahlt, "klick" Zahlungseingang wird der Rechnung zugeordnet, USt. geht in die Voranmeldung ein. (IST-Prinzip)


    Weil eben dort keine doppelte Buchführung (Vermögen/Forderungen/Verbildlichkeiten etc.) stattfindet. sozusagen: Rechnung gestellt, Geld eingegangen -> = zahlen.


    Ich bevorzuge das Prinzip der doppelten Buchführung, weil sie jederzeit einen Überblick über die Liquidität der Firma erlaubt und irgendwie transparenter ist.
    Ja ich weiß, auch EÜR muss transparent sein.Nur was bringt das, wenn nach dem Geldflussprinzip gebucht wird. Und die Zahlen erst nach dem jeweiligen Geldfluss auf dem Tisch liegen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei EÜRechner- (Wiso-Mein Büro-Anwender) wird, wenn ich recht gelesen habe, doch erst alles gebucht (also auch die VSt.) wenn er sein Konto mit der Zahlung belastet. (Geldflussprinzip)

    Auch wenn es nicht zum Thema gehört. In Mein Büro hat man die optionale Wahl, wann die Vorsteuer der Eingangsrechnung gezogen werden soll:
    > Stammdaten Finanzbuchhaltung > Standard Fibu Konten > Einstellung der Standard Fibu-Konten :


    > Konten für Eingangsrechnungen
    wenn der Haken gesetzt wird bei
    > Ist Versteuerung(Vorsteuerabzug erst bei Zahlung)

  • > Ist Versteuerung(Vorsteuerabzug erst bei Zahlung)

    Bei EÜRechner ....(also auch die VSt.) wenn er sein Konto mit der Zahlung belastet.

    Das ist doch was ich meine. Also das gleiche.


    Der Bilanzierer (doppelte Buchhaltung) zieht die Vorsteuer schon mit der bloßen Buchung Wareneingang/Vorsteuer an Lieferanten.
    Da ist noch kein Geld geflossen.
    Da kann es noch 30 Tage (je nach Zahlungsziel) dauern bis Geld fließt.
    Während der EÜRechner erst mit Geldfluss (erst bei Zahlung) die VSt. geltend machen/Einbuchen kann. Folglich, um schneller die VSt. erstattet zu bekommen, auch früher die Rechnung begleicht.

    • Offizieller Beitrag

    Der Bilanzierer (doppelte Buchhaltung) zieht die Vorsteuer schon mit der bloßen Buchung Wareneingang/Vorsteuer an Lieferanten.
    Da ist noch kein Geld geflossen.
    Da kann es noch 30 Tage (je nach Zahlungsziel) dauern bis Geld fließt.
    Während der EÜRechner erst mit Geldfluss (erst bei Zahlung) die VSt. geltend machen/Einbuchen kann. Folglich, um schneller die VSt. erstattet zu bekommen, auch früher die Rechnung begleicht.

    Nochmal abseits des Thema's zur Information unabhängig von diesem Fall:
    auch in der EÜR - ohne Bilanzierer zu sein - kann entschieden werden, ob vor Geldfluss mit Eingangsdatum der ER Vorsteuer gezogen wird. Es ist nicht so, dass nur erst mit Geldfluss der EÜR'ler die Vorsteuer aus der ER gezogen werden kann. Mein Büro kann das leisten mit diesem Haken. Modul Finanzen vorausgesetzt!
    Wenn jens91 Eingangsrechnungen überweisen kann, hat er das Modul und die Wahl.



    So und nun zu Fall jens91


    Vom Programm werden die Eingangsrechnungen ja erst gebucht, wenn ich diese überweise.

    Ab 2016 ist die Bilanzpflicht, damit Sollversteuerung.


    Diese Aussagen machen klar: Im Falle von jens91 hat diese Aussage keine Bedeutung/Problematik. Du kannst mit deinen Voraussetzungen vom Programm her Sollversteuerung machen. Mit Eingangsdatum der ER wird der Betrag und Vorsteuer gebucht.
    Du solltest unbedingt vor Umstellung eine Datensicherung anlegen oder die DB separat parat halten.
    Zuverlässigkeit der Datensicherung?
    (Die Pfade haben sich seit 2016 geändert.)

  • Habe es ausprobiert,wenn man von ist auf Sollbesteuerung umstellt. leider rechnet er dann all Buchungen neu und verändert die alten Jahre. Schön wäre es wenn es nicht wieder generelle Diskussionen gibt, sondern Antworten von Mitgliedern, die mit mein Büro arbeiten und für dieses Problem eine Lösung haben.


    Hauptproblem, ich würde gern eine Summe von Verbindlichkeiten abrufen können.


    Weiterhin steht demnächst die Umstellung von Soll auf Istbesteuerung an, wie kann ich das lösen

  • Mitgliedern, die mit mein Büro arbeiten

    Moin ...


    Nein, ich arbeite immer noch nicht mit MB. Aber bevor überhaupt keiner mehr antwortet versuche ich es noch einmal. :)


    steht demnächst die Umstellung von Soll auf Istbesteuerung an,

    Das beste derzeit greifbare "Mitglied" meint.


    Wenn man "demnächst" mit Bilanzstichtag gleichsetzt....


    Nein der muss nicht zwingend der 31.12. sein. Es würde sich aber empfehlen.


    Und die Umstellung wirkt sich ausschließlich auf Erlösbuchungen aus, welche NACH diesem Stichtag verbucht wurden.


    Wo ist jetzt das Problem die Summe der "Verbindlichkeiten" abzurufen?
    Die Summe bleibt gleich. Egal ob soll oder ist. Hauptsache Dir liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor.
    Die Vorsteuersumme bleibt gleich egal ob soll oder ist-besteuerung.
    Ebenso die USt.summe

    • Offizieller Beitrag

    Schön wäre es wenn es nicht wieder generelle Diskussionen gibt, sondern Antworten von Mitgliedern, die mit mein Büro arbeiten und für dieses Problem eine Lösung haben.

    Hier ist aber ein offenes Forum, bei dem sich grundsätzlich jeder User beteiligen kann, der eine entsprechende Info oder sogar ein ähnlich gelagertes Problem hat.

    Hauptproblem, ich würde gern eine Summe von Verbindlichkeiten abrufen können.


    Weiterhin steht demnächst die Umstellung von Soll auf Istbesteuerung an, wie kann ich das lösen

    Dann solltest Du Dich aber auch an die Regeln halten und keine Sammelthreads starten. Also ein Thread für ein konkretes Thema. Neues Problem = neuer Thread.

  • Ab 2016 ist die Bilanzpflicht, damit Sollversteuerung.

    Nur nochmal zum Verständnis: Das sind zwei Paar Schuhe!
    Bilanzieren muß man ab 60.000,00 € Gewinn oder 600.000,00 € Jahresumsatz. Die Sollversteuerung ist aber unabhängig vom Gewinn erst ab 600.000,00 € Jahresumsatz Pflicht. Solltest Du also wegen der Gewinnüberschreitung bilanzieren müssen, aber noch unter 600.000,00 € Jahresumsatz liegen, würde ich einen Antrag auf Ist-Versteuerung beim FA stellen. ;)


    Ansonsten umgeht man die Fallstricke in Mein Büro, welches ja gar nicht für Bilanzierer gemacht ist, in dem man mit der Software zwar alles erfasst und gern auch die UStVA selbst übermittelt, die Daten dann trotzdem monatlich per Datev-Export seinem Steuerberater zukommen läßt. Dies empfiehlt sich schon allein wegen der noch fehlenden Festschreibung in MB und spätestens beim Jahresabschluß würdest Du einmal mehr bei der Bilanz an die Grenzen von MB stoßen.