Frage zur Lizenz

  • Hallo,


    lt. Support ist es nicht gestattet, die Unternehmersutie kurzzeitig zusätzlich auf dem Laptop zu verwenden um damit zum Steuerberater zu fahren und Buchungen vorzunehmen. Die Lizenzbedingungen sagen nach meiner Ansicht zwar was anderes, aber streiten will ich mich auch nicht.


    Die Dame vom kostenpflichtigen Support, wo ich bihser ca. € 800,-- gelassen habe, sagte mir, dass das eigentlich kein Problem sein.


    Lt. Support soll sich mein Steuerberater gefälligst irgendeinen Teamviewer besorgen um dann auf meinen Rechner zugrifen zu können. Keine Ahnung was das ist und wie das geht. Finde ich insgesamt recht arm und wenig kundenfreundlich.


    Sollte das tatsächlich so sein, dann werde ich den Anbieter wechseln. Veräppelt werden kann ich für Geld überall

    • Offizieller Beitrag

    Und was ist jetzt Deine Frage zur Lizenz? ?(


    Die Lizenzbedingungen sagen nach meiner Ansicht zwar was anderes

    Was denn?


    Lt. Support soll sich mein Steuerberater gefälligst irgendeinen Teamviewer besorgen um dann auf meinen Rechner zugrifen zu können. Keine Ahnung was das ist und wie das geht. Finde ich insgesamt recht arm und wenig kundenfreundlich.

    Der TeamViewer (die Website hat denselben Namen) ist ein einfaches und probates Tool, um von einem Rechner auf den anderen schauen zu können. Für den Privatgebrauch kostenlos.

  • Die Lizenzbedingungen sind nun mal eben so. Was soll der Support da anderes sagen? Teamviewer ist einfach einzurichten und wie gesagt kostenlos. Auf beiden Rechnern installieren, wenn der Steuerberater das nicht schon drauf hat, ist ja ein recht populäres Tool. Auf deinem Rechner im Tool erlauben, dass der andere Rechner Vollzugriff auf deinen Rechner haben darf, dem Steuerberater wenn du da bist, die ID mitteilen und schon seid ihr auf deinem Rechner.

    • Offizieller Beitrag

    Auf beiden Rechnern installieren, wenn der Steuerberater das nicht schon drauf hat, ist ja ein recht populäres Tool. Auf deinem Rechner im Tool erlauben, dass der andere Rechner Vollzugriff auf deinen Rechner haben darf, dem Steuerberater wenn du da bist, die ID mitteilen und schon seid ihr auf deinem Rechner.

    Das ist dann in dem Fall aber keine private Nutzung mehr und damit auch für den Steuerberater nicht kostenlos. Es gibt aber auch noch andere Fernwartungstools.

  • Das ist dann in dem Fall aber keine private Nutzung mehr und damit auch für den Steuerberater nicht kostenlos. Es gibt aber auch noch andere Fernwartungstools.

    nicht nur für den Steuerberater - auch hafensaenger u.a. könnten hier die Lizenzbedingungen von teamviewer verletzen.

  • Ich bin schon davon ausgegangen, dass das Tool für den Steuerberater kein Neuland ist und er ohnehin bereits eine Lizenz hat. Wie das rechtlich aussieht in so einem Fall, dass man selber eine Free-Lizenz verwendet wegen Fragen an den Steuerberater, keine Ahnung. Aber es gibt ja wie gesagt noch andere Tools. Sogar Chrome kann Fernwartung und sogar bei Avast als Virenscanner kann man sowas aktivieren. Es gibt unzählige Anbieter und Möglichkeiten..


    So ist das eben mit Lizenzbedingungen. Wenn der Support sich da nicht aus dem Fenster lehnen will und dem Kunden sagt er darf es nicht, kann ich das verstehen. Kulanzlösungen von Seiten der Teamleitung in Absprache kann man dann ja immer noch erfragen. Aber als kleiner Supporter würde ich mich dazu auch nicht hinreißen lassen..


    Abgesehen davon ist auch davon auszugehen, dass auch andere Anbieter solche Lizenzbedingungen haben. Anbieter wechseln wird also nur zweifelhaft was bringen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hafensaenger,


    grundsätzlich haben Sie von unserem Supportmitarbeiter die zutreffende Information erhalten. Die betreffende Stelle der AGB lautet:


    „Sie sind berechtigt, die Vertragssoftware auf jedem kompatiblen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass sie jeweils nur auf einem Computer eingesetzt wird (soweit nichts anderes vereinbart ist) und Sie im Besitz der Original-Software sind. Die Software gilt als auf einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Direktzugriffsspeicher (d.h. RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (wie z.B. Festplatte oder einem anderen Speichermedium) installiert ist.“


    Die Einschränkung „soweit nichts anderes vereinbart ist“ bezieht sich u.a. auf Programmversionen, die ausdrücklich für die Verwendung auf mehreren Arbeitsplätzen vorgesehen sind, also bspw. Unternehmer Professional. Eine kurzzeitige Nutzung über diese AGB hinaus geschähe ausschließlich auf Basis von Kulanz nach jeweiliger Einzelfallprüfung, weshalb ich jetzt hier auch keine „Generalamnestie“ für vergleichbare Fälle aussprechen kann.


    Deshalb möchte ich noch kurz auf die den AGB entsprechenden Alternativen eingehen: Zum einen könnte Ihr Steuerberater eine Testversion von WISO Unternehmer auf seinem Rechner installieren. Sie benötigten dann lediglich Ihre Datensicherung auf einem USB-Stick.


    Sofern Sie, wie oben erwähnt, über eine Mehrplatzlizenz verfügen wie bspw. Unternehmer Professional oder Mittelstand (und noch nicht alle Arbeitsplatzlizenzen vergeben sind), ist die Installation auf einem Ihrer anderen Rechner sowieso lizenzrechtlich abgedeckt.


    Und die einfachste Variante am Schluss: Ihre Software bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten im Datev-Format zu exportieren. Die meisten Steuerberater arbeiten mit einem Datev-Programm. Sie würden dann in Ihrer Software WISO Unternehmer die Datev-Daten exportieren und nur diese Ihrem Steuerberater zukommen lassen. Er kann dann die Daten gleich in sein eigenes Programm, mit dem er sich sicherlich sowieso besser auskennt, einlesen. Zum Daten-Export haben wir einige FAQs erstellt, z.B. https://www.buhl.de/faqs.html?article=900,https://www.buhl.de/faqs.html?article=1519oder https://www.buhl.de/faqs.html?article=1052).


    Einschränkend muss ich da aber noch etwas erwähnen, da Sie in Ihrem Eröffnungspost schreiben, sie wollten zusammen mit dem Steuerberater Buchungen erstellen: Ein Einlesen von Datev-Daten in das Programm WISO Unternehmer ist nicht möglich.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel