Import von Belegen vom Finanzamt

  • Hallo Steuersparer,
    ich habe nach einigen Jahren der Wiso Software dieses Jahr erstmalig die Steuererklärung erstmalig über ELSTER abgegeben. Das hat auch alles gut funktioniert.
    Nach 5 Wochen kam jetzt der Steuerbescheid und die Info, dass ich Belege vom Finanzamt abrufen kann. Die Erstattung deckt sich auf den Cent mit meiner Berechnung (das gibt mir eigentlich zu denken ;) !!!
    Nach Betätigung des Dateiimports wurden auch Belege vom Finanzamt sichtbar...Lohnsteuerbescheinigung, Kirchensteuer, Krankenversicherung.
    Ich wollte die Belege dann übernehmen aber zu meiner Verwunderung erhöht sich dann im Programm der Erstattungsbetrag.
    Es macht doch keinen Sinn, Belege zu importieren, die nach dem Steuerbescheid (der sich mit meiner Steuererklärung zu 100% deckt) den Erstattungsbetrag erhöhen....
    Hat jemand eine Idee ?


    Und bekommt man über ELSTER auch noch den Steuerbescheid elektronisch? Der kam nämlich postalisch ins Haus geflattert.


    Danke Euch und Grüße


    Roland

    • Offizieller Beitrag

    Nach 5 Wochen kam jetzt der Steuerbescheid und die Info, dass ich Belege vom Finanzamt abrufen kann.

    War da wirklich von Belegen die Rede? Oder ging das eher in die Richtung "ELSTER: Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten (Einkommensteuerbescheid 2015)"?

    Ich wollte die Belege dann übernehmen aber zu meiner Verwunderung erhöht sich dann im Programm der Erstattungsbetrag.

    Also in einem abgeschlossenen Steuerfall brauchst Du keine Belege mehr übernehmen. Du veränderst damit die Datenbasis der Steuererklärung.


    Wenn es also um den Steuerbescheid geht, so darfst Du nicht den Belegabruf ausführen (was Du scheinbar gemacht hast) , sondern unter Punkt "5 Steuerbescheid prüfen" den elektronischen Bescheid abholen.



  • Besten Dank Hermann & Billy.


    Billy: mir erschien es auch logisch, dass in einem abgeschlossenen Fall der Datenimport nicht sinnvoll ist. Daher habe ich diesen Schritt auch nicht gespeichert.
    Ich habe über "Daten importieren"/"Belege abrufen" aktiv die Belege abgerufen. Die in dem Bild ersichtlichen Belege sind verfügbar.
    Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Wozu soll das gut sein?? 2015 ist abgeschlossen und für 2016 sind die Daten ja obsolet....

    • Offizieller Beitrag

    Es wird sich um die übliche Benachrichtigung über das zur Verfügung stehen der Daten zur Bescheiddatenrückübermittlung handeln. Also wie Billy sagt, Punkt 5 (Bescheid prüfen) und da die Bescheiddaten abrufen.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Wozu soll das gut sein?? 2015 ist abgeschlossen und für 2016 sind die Daten ja obsolet....

    Genau und ich habe es bisher auch noch nicht erlebt, daß man eine Nachricht bekommt, daß neue Belege vorliegen. Deshalb wiederhole ich noch einmal meine Frage: ging das eher in die Richtung "ELSTER: Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten (Einkommensteuerbescheid 2015)"?

  • Deshalb wiederhole ich noch einmal meine Frage: ging das eher in die Richtung "ELSTER: Automatische Benachrichtigung über bereitgestellte Steuerdaten (Einkommensteuerbescheid 2015)"?

    Ich hatte die Frage schon beantwortet. Ich habe keine automatische Benachrichtigung bekommen sondern habe durch Belegabruf geschaut was dort für mich bereitliegt (ich hatte eigentlich den Steuerbescheid in elektronischer
    Form erwartet. Den habe ich aber jetzt aufgrund Deines Hinweises über "Steuerbescheid prüfen" gefunden und importiert.)

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte die Frage schon beantwortet. Ich habe keine automatische Benachrichtigung bekommen

    Verstehe, dann war Deine Anmerkung

    Nach 5 Wochen kam jetzt der Steuerbescheid und die Info, dass ich Belege vom Finanzamt abrufen kann.

    missverständlich. Denn hier wird wohl jeder so wie ich und auch miwe4 herauslesen, daß die Info mit dem Bescheid kam. Du hast die "Info" aber erst durch den Belegabruf bekommen, das war uns nicht klar.


    Denn die Info findet man im Papierbescheid in den Erläuterungen zur Festsetzung in der Formulierung "Die Ergebnisse der Verarbeitung wurden zur elektronischen Übermittlung bereitgestellt" bzw. man erhält zeitgleich abgesendet auch eine E-Mail mit dem von mir bereits genannten Betreff. In beiden Fällen ist aber nicht von Belegen die Rede - das ist wie bereits erläutert etwas völlig anderes.


    Aber damit ist jetzt ja aller geklärt. Danke für das Feedback. :thumbsup: