Meine Festsetzung wurde gekürzt, um die pauschal angesetzten Werbungskosten von 103,00 €, mit dem Verweisauf ein Urteil vom "FG Brandenburg vom 25.02.1999 5 K 631/98E". Kann mir einer sagen, wo ich dieses Urteil herbekomme, habe schon den ganzen Nachmittag im Internet gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden. Die ganzen Jahre ist es durchgegangen aber dieses Jahr nicht.
Bescheid gekürzt
- Potsdamer
- Geschlossen
- Erledigt
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habe schon den ganzen Nachmittag im Internet gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.
Auch wenn das Urteil offensichtlich nicht komplett im Web zu finden ist, so sind die Fundstellen zu diesem Urteil doch aussagekräftig:
Es gibt keinen gesonderten Pauschbetrag für Arbeitsmittel. Aus Vereinfachungsgründen erkennt die FinVerw idR Aufwendungen bis zu einem bestimmten Grenzbetrag (etwa 100 EUR) ohne Einzelnachweis an; niedergelegt sind entsprechende Verwaltungsanweisungen in den LSt-Karteien der OFD. Eine Rechtsgrundlage für diese Handhabung gibt es nicht; der StPfl hat keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf Berücksichtigung derartiger Nichtbeanstandungsgrenzen (FG Köln v 26.07.1993, 2 K 210/89, EFG 1994, 29), und zwar auch dann nicht, wenn die FinBeh in den Vorjahren die Aufwendungen ohne Nachweis anerkannt und der StPfl im Vertrauen auf die Beibehaltung dieser Handhabung keine Belege aufbewahrt hat (FG Brandenburg v 25.02.1999, 5 K 631/98 E, EFG 1999, 601).
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Meine Festsetzung wurde gekürzt, um die pauschal angesetzten Werbungskosten von 103,00 €, ... .
Daneben vielleicht noch andere Aufwendungen für Arbeitsmittel (AfA etc.) geltend gemacht?
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Was AfA ist weiß ich nicht, aber ich habe noch das Üblich Fahrt zur Arbeit, Reisekosten für Auswertstätigkeit, Beiträge und natürlich WiSo abgesetzt.
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AfA - Absetzung für Abnutzung (Anlagevermögen, Wirtschaftsgut), z. B. Computer, Drucker etc. (mal in der Hilfe des Programms nachlesen).
Ich vermute aber, Du hast nix dergleichen geltend gemacht, sonst wäre das ja anstelle der Pauschale angerechnet worden.
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genau nichts der Gleichen
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Die ganzen Jahre ist es durchgegangen aber dieses Jahr nicht.
P.S.: "Bescheid gekürzt"? Hat man Dir nur einen Teil des Papierbescheides zugesandt? Oder geht es doch eher um eine Kürzung der angesetzten Werbungskosten?
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genau nichts der Gleichen
Dann war es den Versuch mit der Pauschale wert, hat leider nicht geklappt und Du mußt damit leben ...
Was ja die Aussage des vom FA genannten Urteils ist (siehe Zitat oben).
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Das ich damit leben muss ist mir klar, aber ich wollte ja wissen was in dewm Urteil steht, weil ich das nicht gefunden habe.
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Das ich damit leben muss ist mir klar, aber ich wollte ja wissen was in dewm Urteil steht, weil ich das nicht gefunden habe.
Ich vermute mal, daß man sich in dem Fall direkt an das FG wenden muß. Online kann man da nur die Entscheidungen der letzten Jahre einsehen.
Ansonsten scheint es da nur kostenpflichtige Angebote zu geben (z.B. hier). Aber ich denke, daß sich der Aufwand nicht lohnt. Das warum steht ja klipp und klar in der Programmhilfe.