Hallo zusammen,
ich habe zu dem Thema "Verlustvortrag während des Studiums" bereits viele Informationen über die Suche finden können, die mich weitergebracht haben. Im Grunde glaube ich in der Thematik ansatzweise Bescheid zu wissen.
Ich studiere seit 2012 bis dato (ohne SV-pflichtiges Einkommen) und möchte die Einkommenssteuererklärung für 2012 und 2013 kurzfristig erledigen um einen ersten Verlustvortrag zu bilden.
Eine Frage konnte ich mir dazu bisher allerdings nicht erschließen, nämlich ob ich lediglich die Fortbildungskosten innerhalb der Werbungskosten, oder alle Kosten, die auch ein Arbeitnehmer geltend macht, geltend machen kann. Unter alle Kosten verstehe ich z.B. Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, etc.
Ich danke im Vorfeld für interessante und aufschlussreiche Antworten, bzw. einen Link zu einem Thread, woraus diese Frage beantwortet werden kann. Zwar habe ich die erweiterte Suche verwendet, bin jedoch zu keinen einschlägigen Ergebnissen gekommen.
Grüße