Hallo,
mein Sohn macht eine Ausbildung (duales Studium) bei der Polizei. Als Kommissaranwärter erhält er während der Ausbildung bereits eine Besoldung. Er wohnt noch zuhause.
Ich habe bereits viel gegoogelt, aber noch keine Information zu der Frage gefunden, ob ich ihn auf unserer Steuererklärung angeben muss / kann oder ob er eine eigene Steuererklärung abgeben muss. Und falls wir die Wahl haben: was ist günstiger?
Weiß hier jemand mehr?
Danke
tomm.e