Guten Tag,
folgende Situation.
Ich bin Angestellter.
Ich war im KJ 2016 mehrfach auf Lehrgang. Jeweils >1 Tag. Die Kosten für die Übernachtungen und Verpflegung hat der Arbeitgeber übernommen. Auf meinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist dies auch über den Buchstaben "M" gekennzeichnet.
Kann ich dennoch in der Steuererklärung die Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen?
Dankeschön