Im Est.Bescheid 2016 wurde der erklärte Verlustvortrag aus Gewerbeeinkünften lt. Bescheid zum 31.12.15 nicht berücksichtigt. Die schriftliche Antwort vom Finanzamt auf meinen Einspruch lautete: vortragsfähiger Gew.Verlust vom Vorjahr ist nur mit der Gewst. zu verrechnen !Eine Berücksichtigung bei der Est.nicht möglich ! D a s verstehe ich nicht, wie ist das möglich ? was tun ?
Verlustvortrag
- Kaba2
- Unerledigt
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D a s verstehe ich nicht, wie ist das möglich ?
Wieso nicht? Ist doch eindeutig. Wo hast Du denn den Verlustvortrag eingetragen?
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Hier wird aber gerade nicht aber § 10a GewStG mit § 10d EStG verwechselt? Das sind zwei paar Schuhe und das eine hat mit dem anderen rein gar nichts gemein.
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Hallo Billy, hab i.d.Est.erklärung Mantelbogen Zeile 80 den Antrag auf Verlustvortrag erklärt
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Hallo miwe4, wie meinst Du das mit der Verwechslung ? W e r hat was verwechselt. Ich hab in der Est.Erklärung eindeutig den § 10d Abs.4 gemeint
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Ja und? Hattest Du einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte i.S.d. § 10d EStG und wurde insoweit ein verbleibender Verlustvortrag i.S.d. § 10d EStG auf den 31.12.2015 gesondert festgestellt?
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Oder anders gefragt: hattest Du vom FA wirklich einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer bekommen?