Hallo,
folgendes Szenario:
Mitarbeiter Herr A wohnt in Ort B und ist an wechselnden Einsatzorten (Projekten) beschäftigt. Grundsätzlich ist A aber dem Standort C (erste Tätigkeitsstätte) zugeordnet, der 300km von seinem Wohnort entfernt ist.
An mehreren Tagen im Monat ist A beruflich am Standort C und übernachtet aufgrund der Reisezeit auch dort.
Wie sieht es in diesem Fall mit der steuerlichen Behandlung aus. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte C kann Herr A ja steuerlich geltend machen d.h. pro Fahrt (300km x30 Cent) 90 Euro. Wie sieht es mit den Übernachtungskosten aus? Es handelt sich hierbei ja um keine Dienstreise. Können die aufgrund der Entfernung trotzdem steuerlich geltend gemacht werden?
Vom Arbeitgeber werden nur Kosten im Rahmen einer Dienstreise, also außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte bezahlt.
Viele Grüße
pfaelzerbube