Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Umsatzsteuer Rückerstattung.
Warum muss die von mir schon bezahlte (z.B. durch Kauf eines Firmen-PKW's ) Umsatzsteuer, die dann vom Finanzamt erstattet wird, noch als Einnahme gebucht werden ??
Ich meine ich bezahle die Umsatzsteuer beim Händler, dieser führt die Ust ans Finanzamt ab, ich hole mir die Ust vom Finanzamt wieder. Ist damit nicht der Kreis schon geschlossen?
In der EÜR ist es für mich doch dann nur eine Ausgabe, oder nicht ??
Klärt mich bitte auf.