Hallo, ich mache gerade meine Steuererklärung für 2014 (rückwirkend) und habe ein paar Verständnisfragen zu den Werbungskosten.
Es wäre nett, wenn sich jemand dazu äußern könnte.
Frage 1
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt bei €1000.
Ist es so, dass weitere Pauschalen, wie Entfernungspauschale, Pauschalen für Arbeitskleidung, Kontoführungsgebühr, etc. von dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits bis €1000 abgedeckt sind, oder kann man sämtliche anderen Werbungskosten gesondert absetzen?
https://www.buhl.de/steuernspa…schalen-fuer-ihre-steuer/
Bei mir ist es so, dass ich in 2014 mit Entfernungspauschale, Kosten für Arbeitskleidung, etc. nicht über diese 1000 Euro komme.
Frage 2
Wird der Arbeitnehmerpauschbetrag auch ohne Steuererklärung vom Finanzamt berücksichtigt, oder nur, wenn man eine Steuererklärung abgibt?
Vielen Dank schon mal.