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  • Nein, ein Kauf der Geräte durch den Vermieter ist nicht auf die Mieter umlegbar. Auch nicht bei einer "Ersatzbeschaffung" nach einer Zeit X. Das sind Instandsetzungskosten, keine Betriebskosten.


    Es können lediglich Geräte, die angemietet werden, auf die Mieter umgelegt werden.


    Bei einer nachträglichen Anschaffung solcher Geräte kann über eine Mieterhöhung im Zuge einer Modernisierung bzgl. der Einsparung von Energie gedacht werden.

  • da es keine Messgeräte sind

    Wie kommst du da drauf? Warum sind das keine Messgeräte, nur weil sie etwa Heizkostenverteiler heißen?

    Nein, weil sie nichts messen, sondern nur Daten erfassen und deshalb auch nicht der Eichpflicht unterliegen und Erfassungsgeräte heißen.


    Solche Erfassungsgeräte können beim Kauf durch den Eigentümer nicht auf die Mieter umgelegt werden, da nur die Eichkosten bei schon vorhandenen Geräten umgelegt werden dürfen. HKV haben keine Eichkosten, daher auch keine Umlage.


    Bei gekauften Messgeräten ist die Umlage bei Neuanschaffung von abgelaufenen Messgeräten nur deshalb möglich, weil ein Neukauf günstiger ist als eine neue Eichüberprüfung und die Gericht dies als Ersatz zulassen.


    Wie du schon schreibst ist die Erstanschaffung sowieso nicht umlagefähig. Nach Ablauf der Eichfrist können Messgeräte gekauft und über die Eichdauer umgelegt werden.

    Das trifft aber nicht auf HKV zu, da diese wie schon erwähnt keine Messgeräte sind. Man kann die Anschaffung wie KleinerVerwalter richtigerweise schreibt als Modernisierungskosten auf die Mieter abwälzen.


    Das alles bezieht sich auf gekaufte Messgeräte, die sich im Eigentum des Vermieters befinden!


    Sind Mess- oder auch Erfassungsgeräte gemietet, können diese Kosten vollständig auf die Mieter umgelegt werden!

  • Bin ja froh, das ich nicht der Einzige bin dem Zweifel kommen bei Errjot Vorgehensweise...;)


    Also, die Kollegen haben natürlich Recht, eine Umlage ist nicht zulässig. Und wenn der Handwerker das irgendwie als "Eichgebühren" deklariert, was ja faktisch falsch ist, mag das mal ein , zwei Jahre in der Abrechnung durchgehen.

    Sobald aber ein Anwalt oder Mieterverein da drüberschaut, könnte es mächtig Ärger geben.

    Besser ist es, das zu lassen.


    WENN - dann müsste der Hausverwalter die Geräte auf seine Firma kaufen, und dann vermieten an die WEG. Ob er das aber kostendeckender als die GDMs machen kann, wage ich zu bezweifeln. :rolleyes:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Bin ja froh, das ich nicht der Einzige bin dem Zweifel kommen bei Errjot Vorgehensweise.

    Keiner ist VOLLKOMMEN, ich habe in der letzten Zeit einige Artikel dazu gelesen und heute unter Juris den Hinweis gelesen.


    Werde in Zukunft Besserung geloben:) Danke an alle, die sich um Aufklärung bemüht haben.

  • Sorry, ich grätsche ein wenig dazwischen ;)

    Das gleiche gilt doch auch für die Miete von Rauchwarnmeldern, die darf man doch nicht umlegen auf die Mieter oder liege ich da falsch? Unser externe HK-Ersteller hatte das bislang immer auf die Mieter umgeschlagen.
    Welches Konto nehmt ihr für Modernisierungskosten, da bei uns jetzt der Wechsel aller HKV, KW- und WW-Zähler (mit Funkauslesung) ansteht? Ob wir kaufen oder mieten steht noch nicht 100%ig fest.

  • Bin ja froh, das ich nicht der Einzige bin dem Zweifel kommen bei Errjot Vorgehensweise.

    Keiner ist VOLLKOMMEN, ich habe in der letzten Zeit einige Artikel dazu gelesen und heute unter Juris den Hinweis gelesen.


    Werde in Zukunft Besserung geloben:) Danke an alle, die sich um Aufklärung bemüht haben.

    Was natürlich ohnehin von Dir erwartet wurde... :P


    Diese Vorgehensweise: Novelle der Heizkostenverordnung

    von Allmess ist aus meiner Sicht OK. Hattest Du Dich hierauf bezogen bei Deinem Beispiel ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hattest Du Dich hierauf bezogen bei Deinem Beispiel ?

    Ich habe zwar nichts von Allmess gesehen, das was eingebaut wurde (HKV) sind von Qundis. Die Verteilung der Kosten wird für 2020 zum ersten Mal vorgenommen. Hier bin ich mit dem Kollegen im Gespräch, dass er das als Mieterhöhung machen soll. Mal sehen was damit wird.

    Im Moment habe ich noch keine Info.

  • Ich habe das Thema aktuell in der Diskussion und wollte nochmal Eure Meinung einholen.

    Viele Liegenschaften sind ja gemischt - teils Mieter, teils Eigentümer in den Einheiten. Da hat jeder andere Wünsche.


    Eine Idee die aufkam: die WEG kauft die Messgeräte und HKVs, und legt die Kaufkosten über die Nutzungsdauer - Zähler 5Jahre, HKVs 10 Jahre - auf die Nutzer (in dem Fall Mieter und Eigentümer) als Miete um.


    Was passiert also beim Kauf der Ausstattung: die WEG verursacht Ausgaben für Instandsetzung. Diese Kosten werden auf die Eigentümer umgelegt.

    Die WEG berechnet im Jahr anteilig des Kaufpreises an die Nutzer (Mieter und Eigentümer gleichermassen) eine Mietgebühr.

    Für die WEG sind das Einnahmen aus Gerätevermietung. Für die Nutzer wären es Betriebskosten, Mieter müssten dies dem Vermieter erstatten, für Eigennutzer sind Kosten selber zu tragen (was bei Kauf genauso der Fall wäre).


    Ist ein Gerät defekt, beschafft die WEG (bzw. der Verwalter) einfach Ersatz und verrechnet entsprechend.


    Vorteil für alle: der Kauf der Geräte ist wesentlich günstiger als die Miete bei einem Dienstleister-


    Wie seht ihr das ? Ist das ein valider Vorschlag ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wie seht ihr das ?

    Wir hatten hier schon einmal das Thema bzgl. HKVE, die ja beim Kauf nicht umgelegt werden dürfen bei einer Miete schon. Meine das ist von dir so angegeben worden. Habe mich danach ebenfalls erkundigt und musste gestehen, ich hatte es falsch gesehen. Aber ... man lernt immer noch dazu.


    Ich habe im Moment vier Objekte, wo die GDM = Gelddruckmaschinen rausgeworfen wurden, da deren Leistung einfach zu teuer ist. Es gibt einen Anbieter, der baut die Teile - auch WMZ - ein, die werden gemietet, mehr nicht. Dazu habe ich bereits 2 Objekte den Eigentümer mit einem Datensammler ausstatten lassen. Heißt, der Eigentümer - oder wer auch immer - geht mit dem Gerät hin und liest von außen alle Zähler aus. Deshalb sind auch die Wasserzähler entsprechend mit den Funkmodulen ausgestattet worden, damit sind alle relevanten Daten "mit einem Vorbeifahren" eingelesen. Die Daten werden mir dann mit einer Exceldatei gesendet, wobei ich dann die Verbrauchszahlen nur noch eingeben muss.


    Und als Hausverwalter kann man diesen Datensammler natürlich nicht nur bei einem Objekt nutzen. Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit, oder?

  • Jaja, die Art der Datenerfassung ist ja noch ein anderes Thema. Wir beschäftigen uns auch damit, die Dienstleistung selber anzubieten statt es die GDMs machen zu lassen.


    Vorher jedoch ist die Frage der Kostenumlage zu klären. Ein Dritter, der die Geräte kauft und vermietet - den Fall haben wir ja immer, bei GDMs oder bei Deiner Konstellation. Der Dritte wird aber immer einen dicken Risikoaufschlag nehmen. Deswegen kostet bei Ista und Co. die Miete ja über die Laufzeit das Dreifache der normalen Kaufkosten.


    Die Frage hier ist, kann die WEG als Dritter auftreten.... als teilrechtsfähiger Verband wäre das zumindest denkbar.

    Daher die Frage an die Verwalter .... die mit WEGs arbeiten. :thumbsup:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wie seht ihr das ?

    Es gibt einen Anbieter, der baut die Teile - auch WMZ - ein, die werden gemietet, mehr nicht. Dazu habe ich bereits 2 Objekte den Eigentümer mit einem Datensammler ausstatten lassen. Heißt, der Eigentümer - oder wer auch immer - geht mit dem Gerät hin und liest von außen alle Zähler aus.

    Würde gerne mehr dazu lesen, die Quindis Geräte kenne ich. https://qundis.de/loesungen/q-amr/ Die Lösung finde ich spannend.

    Ein GDM hat uns so ein System auch schon angeboten.

    https://www.molline.de/fileadmin/content/content/Downloads/Service/Broschüre_ausfuehrlich_Molline_Connect.pdf

    Ist ausgereift und angeblich "offen". Dem Braten traue ich aber nicht recht.


    Für den Verwalter muss das system offen und herstellerungebunden sein, sicher, und einbindbar in verschiedene SW Lösungen und Abrechnungsplattformen....bin gespannt was es dazu an Tipps gibt!

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hast Du schon mal selber abgelesen,

    Nein, das macht der Eigentümer selbst, der mir dann die Datei schickt, die ich mit Excel öffne und zuerst einmal die nicht benötigten Zellen ausblende, damit ich schnell an die Werte komme. Das auf einem zweiten Bildschirm, dann kann man sehr schnell die Daten im Programm einlesen.


    Und so sieht eine verkleinerte Datei aus:


  • Danke, sieht einfach aus.

    Was ich mich immer frage: wie ist denn bei diesen Systemen die Datensicherheit gewährleistet, damit nicht jeder mit so einem Datensammler aus jedem Haus mit solchen Funkzählern die Daten rauslesen kann ? Da muss doch eine Verschlüsselung zwischen Lesegerät und Zähler/Messgerät stattfinden, die erst später aufgehoben wird, oder nicht?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • damit nicht jeder mit so einem Datensammler aus jedem Haus

    Wenn neue Zähler, egal welche Art, eingebaut werden, dann werden die so programmiert, dass auch nur von dem erworbenen Datensammler die ausgelesen werden können.

    Insgesamt sieht das ja auch bei den GDM aus, da kann man nicht mit einem Qundis Datensammler die Geräte von denen auslesen. Jeder Dienstleister hat sein eigenes System.


    Ich denke, durch die Programmierung der Geräte mit Datensammler, kann man nur diese Konstellation auslesen. Um ehrlich zu sein, genau weiß ich es nicht, doch bei der letzten Liste ist mir was aufgefallen, da wurde mir diese Vorgehensweise erklärt.