Nein, ein Kauf der Geräte durch den Vermieter ist nicht auf die Mieter umlegbar. Auch nicht bei einer "Ersatzbeschaffung" nach einer Zeit X. Das sind Instandsetzungskosten, keine Betriebskosten.
Es können lediglich Geräte, die angemietet werden, auf die Mieter umgelegt werden.
Bei einer nachträglichen Anschaffung solcher Geräte kann über eine Mieterhöhung im Zuge einer Modernisierung bzgl. der Einsparung von Energie gedacht werden.