Hallo Forum,
eine einfache Frage auf die ich aber keine einfache Antwort gefunden habe.
Wenn ich Kapitalerträge habe, für die keine Kapitalertragssteuer abgeführt wurde (z.B. ausländische Bank) - bin ich dann verpflichtet, diese in KAP anzugeben, auch wenn meine Kapitalerträge insgesamt deutlich unter dem Sparerfreibetrag liegen, oder kann ich mir das sparen?
Vielen Dank für eure Hilfe.