Kinderzulage Riester - unerklärliche Fehlermeldung

  • Guten Tag,


    vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen, das ich ich mit einer unerklärlichen Fehlermeldung im Wiso-Steuersparbuch 2019 für die Steuererklärung 2018 habe.


    Ich bin zum zweiten Mal verheiratet und habe mit meiner Ex-Frau zwei Kinder, von denen eines 2018 ab dem Herbst für ein Studium eingeschrieben war.


    Unter "Persönliches / Kinder" wurde Folgendes eingetragen:


    - Tochter ist 1994 geboren

    - Auf meine (jetzige) Ehefrau (Stiefmutter) laufen keine Freibeträge des Kindes oder ähnliches

    - Die Tochter hat 2018 zeitweise Kindergeld bezogen (wurde der Einfachheit halber direkt von der Kindergeldkasse an sie überwiesen). Kindergeldberechtiger bin ich. Dies wurde alles eingetragen.

    - Als Berücksichtigungsgründe habe ich das Studium eingetragen

    - Die leibliche Mutter (geschiedene Ex-Frau) hat schriftlich der Übertragung aller Zulagen auf mich zugestimmt, da sie nicht riestert und auch sonst keine steuerlichen Vorteile nutzen kann.

    - Eingetragen wurde (in gegenseitiger Absprache), dass die Mutter ihre Unterhaltspflicht nicht zu 75 % erfüllt, bzw. wegen mangelnder Leistungsfähigkeit nicht erfüllen kann und auch nicht die vollen Freibeträge beantragt.


    Unter "Allgemeine Ausgaben / Altersvorsorge Riester / Kinderzulagen" habe ich angegeben, dass für mindestens ein Kind Kinderzulage gewährt wird. Bei den "Angaben zur Ermittlung der Kinderzulage" bekomme ich aber ständig eine Fehlermeldung:


    Egal ob ich das Kind unter Variante 1 eintrage (Eltern sind verheiratet und nicht getrennt lebend) oder Variante 2 (Eltern sind unverheiratet oder dauernd getrennt lebend) meckert das Programm und sagt zu mir, die Angaben wären widersprüchlich und ich hätte 0 Kinder im Bereich "Persönliches / Kinder" erfasst (was aber nicht stimmt).X(:/


    Hat mir jemand einen Tipp, wo ich Korrekturen vornehmen kann, bzw. wo evtl. ein Denkfehler bei mir liegt?


    Besten Dank im Voraus für die Hilfe. Ich hoffe, ich habe alle notwendigen Angaben hierzu gemacht.



    Hippelein

  • Bereinigte Screenshots könnten uns hier helfen, das Problem einzukreisen. Irgendwo ist eine Eingabe zu viel (Übernahme aus dem Vorjahr?) oder es fehlt etwas.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.

    Kann es sein das die vollständige Meldung folgendermaßen lautet:


    "Die von Ihnen eingetragene Anzahl der Kinder stimmt nicht mit den eingetragenen Kindern im Bereich Persönliches / Kinder überein. Sie haben dort 0 Kinder erfasst, die bis zum 31.12.2007 geboren sind und für die Sie Kindergeld erhalten haben.

    Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben." (der angegebene Zeitraum kann abweichend sein)


    Unter Anderem trifft eine Zulagenberechtigung nur dann zu, wenn für das Kind/die Kinder ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dies kann im Eintrag des Kindes bei "Freibeträge für Kinder und Kindergeld" geprüft werden.

  • Hallo,


    dieses Jahr tritt wieder genau das gleiche Problem auf und dank C. Krieger weiß ich jetzt aber woran es liegt. Bei "Freibeträge für Kinder und Kindergeld" wird abgefragt "Wem wird das Kindergeld ausgezahlt" Dort hatte ich (richtig) "An das Kind" angegeben, weil wir es direkt von der Kindergeldkasse an die Tochter abzweigen lassen, damit wir es nicht an sie extra überweisen müssen. Ich bin aber (offiziell) als Vater kindergeldberechtigt. Das Problem will also dass ich - fiktiv - angebe dass das Kindergeld an mich ausbezahlt wurde (obwohl wir es direkt aus Bequemlichkeit an die Tochter abzweigen lassen). Sonst meckert das Programm herum, dass es keine Grundlage für die Berechnung der Kinderzulage hat. Mir wurde mal von der Kindergeldkasse gesagt, dass ich keine Nachteile habe, wenn das Kindergeld gleich direkt an das Kind abgezweigt wird und nicht über mein Konto läuft. Entweder hab ich also die falsche Auskunft bekommen und ich habe mir selbst ein Bein gestellt (die Kinderzulage beim Riestervertrag müsste dann also entfallen) oder das Programm hat hier einen Bug.


    Was ist denn dann richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Bei "Freibeträge für Kinder und Kindergeld" wird abgefragt "Wem wird das Kindergeld ausgezahlt" Dort hatte ich (richtig) "An das Kind" angegeben, weil wir es direkt von der Kindergeldkasse an die Tochter abzweigen lassen, damit wir es nicht an sie extra überweisen müssen. Ich bin aber (offiziell) als Vater kindergeldberechtigt. Das Problem will also dass ich - fiktiv - angebe dass das Kindergeld an mich ausbezahlt wurde (obwohl wir es direkt aus Bequemlichkeit an die Tochter abzweigen lassen). Sonst meckert das Programm herum, dass es keine Grundlage für die Berechnung der Kinderzulage hat. Mir wurde mal von der Kindergeldkasse gesagt, dass ich keine Nachteile habe, wenn das Kindergeld gleich direkt an das Kind abgezweigt wird und nicht über mein Konto läuft.

    Typischer Fall des "vereinfachten" Zahlungswegs.


    Entweder hab ich also die falsche Auskunft bekommen und ich habe mir selbst ein Bein gestellt (die Kinderzulage beim Riestervertrag müsste dann also entfallen) oder das Programm hat hier einen Bug.

    Wieso? ?(

  • Entweder hab ich also die falsche Auskunft bekommen und ich habe mir selbst ein Bein gestellt (die Kinderzulage beim Riestervertrag müsste dann also entfallen) oder das Programm hat hier einen Bug.

    Wieso? ?(


    Das müsste im Programm anders erläutert werden. Anscheinend ist die Programmlogik derart, dass das Programm es so interpretiert, dass ich die Zahlung bekomme, obwohl ich gar kein Geld bekomme, sondern meine Tochter die Zahlung (als Abzweigung) direkt erhält.


    Es wäre für mich weitaus logischer, wenn dort nicht stehen würde "Wem wurde das Kindergeld ausbezahlt?", sondern "Wer ist kindergeldberechtigt?" Dann ist es egal, ob ich das Geld direkt bekomme und an meine Tochter weiterleite (bzw. theoretisch auch behalten könnte) oder ob sie die direkte Überweisung von der Kindergeldkasse bekommt.


    Beim direkten Blick in das Formular "Anlage Kind" wäre für mich die einzige Zeile wo - meinem Verständnis nach - dies hingehört, wäre Zeile 50 "Für das Kind wurde mir Kindergeld ausbezahlt" und dann der Zeitraum. Lustigerweise steht dort aber kein Eintrag, wenn ich mich im Programm als Kindergeldempfänger eingetragen habe.


    Wenn das eigentliche Steuerformular missverständlich ist, sollte die Programmhilfe darauf hinweisen, dass die Kindergeldberechtigung als Zahlung interpretiert wird (auch bei Abzweigung)


    Ich lasse mich auch gerne korrigieren, falls ich hier einem Denkfehler unterliege.

  • Hallo,


    ich erhalte ebenfalls die Fehlermeldung "Anzahl der Kinder korrekt?" Anhang 1





    Ich habe unter Persönliches meine leiblichen Kinder erfasst. Anhang 2 und 3



    In den Berücksichtigungsgründen je Kind sind die Angaben gemacht:




    In den entsprechenden Masken habe ich eingetragen, dass ich beim Riestervertrag die Zulagen erhalte.





    Beide Kinder Studieren noch und sind noch keine 25.Jahre. Über die Familienkasse erhalte ich noch Kindergeld.


    Ich verstehe nicht warum die Fehlermeldung erscheint. Für mich scheint alles ordnungsgemäß und logisch eingegeben zu sein.


    Auch wenn ich den Fehler irgnoriere, ist eine Übertragung an das Finanzamt nicht möglich.


    Wer hat eine Idee für die Lösung. Habe ich etwas falsch gemacht oder hat die Software einen Fehler?

    • Offizieller Beitrag

    Lt. drittem Screenshot hat zumindest Florian von 2019 eine Berufausbildung oder ein Studium abgeschlossen. Da er über 18 Jahre alt ist, gibt es für ihn kein Kindergeld mehr...

    Warum nicht?


    Es könnte doch erst eine Lehre sein, danach ein Studium.....

  • Das solltest du den Gesetzgeber, nicht mich fragen. Was im Rahmen des Kindergeldes eine abgeschlossene Berufsausbildung ist, ist leider komplizierter als es im Rahmen von ein paar Fragen in einer Steuererklärung abgefragt werden kann. Ein Bachelor-Abschluss kann eine eine abgeschlossene Berufsausbildung sein, folgt danach ein konsekutives Masterstudium, ist die Berufsausbildung nicht abgeschlossen. Während eines Zweitstudiums gibt es definitiv kein Kindergeld mehr.


    Wenn die Kindergeldstelle nach Prüfung das Kindergeld auszahlt, wird so ein Fall vorliegen. Dann würde ich nur in der Steuersoftware nicht angeben, dass das Kind die Berufsausbildung abgeschlossen hat.


    Hightower kann ja testweise einmal die besagte Frage mit "nein" beantworten und sehen, was passiert.

  • Hallo,


    Danke für den Hinweis!!!!

    Ich habe die Frage nach "abgeschlossenen Studium oder Ausbildung" verneint. Dann wird nach dem vorraussichtlichem Studiumsdauer gefragt.



    Anschließend wird im davorliegenden Dialog auch ein Kindergeld und / Kinderfreibetrag angezeigt und gefragt, wer dieses zugeteilt bekommt.



    Jetzt läuft die Prüfung durch. Die Warn/Fehlermeldung ist jetzt weg.

    Jetzt ist es logisch, aber wenn man sich durch die ganzen Masken und Abfragen und Hinweise durcharbeitet, ist es verwirrend. Mir hätte schon ein Hinweis bei der Frage geholfen, ==> Studium/Ausbildung abgeschlossen = JA ==> Sie haben damit auch kein Kindergeld bezogen.


    Die Software macht an vielen Stellen Hinweise. Hier vermisse ich eine entsprechende, weil man nicht immer sofort versteht, weshalb gewisse Fragen gestellt werden.


    Vielen Dank an "Rautka", das hat mich mein "Steuerwochenende" gerettet. :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Das solltest du den Gesetzgeber,



    https://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html


    Und deswegen können sie durchaus weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben.


    Außerdem müsste der "Fehler" dann schon in der Eingabemaske bei den Kindern auftauchen, nicht erst bei der Rister-Rente.

  • Hallo liebes Forum,


    auch ich habe das Problem mit der Fehlermeldung Anzahl der Kinder bei der Altersvorsorge (Riester) stimmt nicht mit mit der Anzahl der Kinder (Persönliches) überein. Ich kann somit die Daten nicht an das Finanzamt übermitteln.


    Ich bin verheiratet mit 4 Kindern, 2 davon sind Stiefkinder in der Ausbildung, die anderen 2 Kinder sind Schulpflichtig. 3 Kinder sind vor 2007 geboren, 1Kind nach 2007. Kindergeld erhält meine Frau für alle 4 Kinder. Eigenes Einkommen erzielt Sie nicht. Diese Angaben sind in WISO Steuer MAC 2020 eingegeben.

    Bei den Kindern ist jeweils angegeben: Kindergeld ausgezahlt an die Mutter.

    Ich zahle die Riesterbeiträge für meine Frau auf ihren eigenen Riestervertrag.


    Hat einer eine Idee wo der Fehler ist?