Hallo liebe Mitglieder, ich wende ich mit einer steuerrechtlichen Frage an euch.
Ich habe vor vielen Jahren als Kleinunternehmer meinen Flügel (Klavier) erworben und ins Betriebsvermögen aufgenommen. Ich bin studierter Musiker und nutze es ausschließlich beruflich.
Auf der Rechnung war zwar Umsatzsteuer ausgewiesen, aber ich war nicht vorsteuerabzugsberechigt. Ich hatte den gesamten brutto Kaufpreis abgeschrieben - Restwert 1,00€. Das Instrument ist also "komplett" abgeschrieben.
Wie verhält es sich jetzt mit dem Verkauf des Instrumentes an privat? Muss ich jetzt 19% USt. ausweisen und abführen, oder nicht?
Vielen Dank für jegliche Hilfestellung.