Anlage N Zeile 21 vs. Anlage S

  • Liebe Forenmitglieder,


    ich mache die Steuererklärung für meine Freundin. Diese hat nebst ihrer normalen ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus einige Honorararztdienste in einem anderen Krankenhaus gemacht. Für mich stellt sich die Frage, ob ich diese Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer abgeführt wurde, unter Zeile 21 (steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist) oder unter Anlage S angeben muss.

    In der Legende zu Zeile 21 steht, das dort von einem dritten gezahlter Arbeitslohn angegeben werden soll, bei dem es sich nicht um den Arbeitgeber handelt.

    Im Video zu Anlage S (Freiberufliche und selbstständige Arbeit) sagt der Sprecher, das selbstständig arbeitet, wer eigenverantwortlich wirtschaftet und nicht an die Weisungen eines Arbeitgebers gebunden ist. Das ist ja bei Ihrer Arbeit als Honorarärztin im Krankenhaus nicht der Fall. Sie fügt sich ja in ein bestehendes Gefüge ein und ist weisungsgebunden. Daher hätte ich die Einnahmen aus Honorararztdiensten eher in Zeile 21 eingegeben als unter Anlage S.

    Anders würde es natürlich aussehen, wenn sie niedergelassen in einer Praxis gearbeitet hätte.

    Wer kann mir bei der Frage weiterhelfen?

    Vielen Dank im voraus!

  • Ausserdem: die Freundin ist Ärztin, hat also viele Jahre studiert und gehört damit sicher nicht zu den in eigenen Angelegenheiten unbeholfenen Personen. Sie sollte eigentlich in der Lage sein, ihre Erklärung selber zu machen.


    redlorenzo wenn man selber nicht genau weiß, was eigentlich vorliegt, sollte man nicht auch noch das Risiko einer falschen Beratung in steuerlichen Angelegenheiten eingehen. Das kann nämlich ganz schön "ins Auge gehen" - abgesehen davon, dass du dich hier auf verbotenem Terrain bewegst.

    • Offizieller Beitrag

    Da du in keinem Verwandschaftsverhälnis zu Deiner Freundin stehst

    Wenn Sie verlobt sind, dürfte er es. Hat er zwar nichts von geschrieben, aber möglich ist es.

    und das Forum hier auch keine Beratung in Steuersachen leisten.

    Auch hier nachzulesen.

    Na ja, ich vermute mal, daß er hier das steuer:Sparbuch nutzt (da er über ein Video zur Anlage S sprach) und da könnte man schon sagen, wo die Honorare im Programm einzutragen sind. Das ist doch nichts anderes als wenn jemand fragt, wo er seine Rente eintragen soll.

    Ausserdem: die Freundin ist Ärztin, hat also viele Jahre studiert und gehört damit sicher nicht zu den in eigenen Angelegenheiten unbeholfenen Personen. Sie sollte eigentlich in der Lage sein, ihre Erklärung selber zu machen.

    Also das ist nun wirklich kein Grund! Die Steuererklärung mach in Ehen/Partnerschaften im Normalfall der, der Zeit/Lust/Wissensdurst usw. usf. hat. Wer wie lange studiert hat, ist doch nebensächlich. Zumal man bei einer Ärztin ohne Weiteres annehmen kann, daß sie nicht gerade Langeweile oder Mangel an Papierkram hat.

    wenn man selber nicht genau weiß, was eigentlich vorliegt, sollte man nicht auch noch das Risiko einer falschen Beratung in steuerlichen Angelegenheiten eingehen.

    Das allerdings ist ein Rat, den man geben kann.

    abgesehen davon, dass du dich hier auf verbotenem Terrain bewegst.

    Wie gesagt, daß steht für mich zumindest nicht fest. Kann sein, kann auch nicht sein.

  • Guten Morgen,


    das selbe Problem wird sowieso auch auf mich persönlich zukommen, da ich auch in näherer Zukunft Leiharztdienste machen möchte und sich für mich exakt die selbe Frage, weil die Konstellation genau die selbe ist. Ich weiß ja schon was vorliegt und wie die Konstellation ist, aber es geht auch aus den Erklärungen nicht eindeutig hervor, an welchem Ort die Eintragungen zu erfolgen haben. Eigentlich kann ich auch keinen EÜR aufstellen, da ja ein Stundenlohn gezahlt wird und so der Bertrag X, dn man nach 24 h bekommt ja feststeht und mir keine kosten entstehen,

  • Sie haben offensichtlich wenig Ahnung von Steuern, Abrechnungen und den erforderlichen Angaben, die für ESt-Erklärung gemacht werden müssen - z.B. die Zuordnung zu den Einkünften hängt nicht davon ab, ob man einen Stundenlohn bezieht oder gar Ausgaben dafür hat.


    Tipp: gehen Sie einmal zu einer steuerlichen Beratung!


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Honorararztdienste in einem anderen Krankenhaus

    Anlage S

    Ist es nicht so: Wenn man angestellt ist, bekommt man eine Lohnsteuerkarte(Lohnsteuerbescheinigung) Wenn man selbständig ist, gibt man Anlage S oder Anlage G ab, in diesem Falle Anlage S ?

    Es ist nun einmal leider so, dass auch immer mehr öffentlichrechtliche AG vermehrt zu Honorarvereinbarungen tendieren, um die Sozialabgaben zu sparen. Wobei man auch da natürlich immer wieder einmal über eine Scheinselbständigkeit nachdenken könnte.


    Aber es wird ein entsprechender Vertrag mit Honorarvereinbarung unterschrieben worden sein, womit man zwangsläufig erst einmal bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit i.S. § 18 EStG ist und einer zu erstellenden EÜR.


    Eigentlich kann ich auch keinen EÜR aufstellen, da ja ein Stundenlohn gezahlt wird und so der Bertrag X, dn man nach 24 h bekommt ja feststeht und mir keine kosten entstehen,

    Selbstverständlich können einem auch im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit Kosten (Betriebsausgaben) entstehen. Deren Entstehen ist ja nicht von der Einkunftsart abhängig.