~ 600 Euro Nachzahlung - kann das sein? (Verständnisfrage!)

  • Guten Abend Zusammen,


    ich gebe zuerst mal alle (meiner laienhaften Meinung nach) relevanten Daten an und schildere dann das Problem. Es handelt sich hierbei erst um meine 4. richtige Steuererklärung.


    Ich habe mir auch bereits alle Themen durchgelesen, die das Thema Beamte/Mindestvorsorgepauschale tangieren und zu diesen Themen auch bereits stundenlang im Netz recherchiert, allerdings hat mir das alles nicht wirklich weitergeholfen.

    Ich gehe davon aus, dass irgendwo in meinem Vorgehen ein (Denk/Eingabe)-Fehler vorliegt oder ich irgendwas grundlegend falsch verstanden habe.


    Eckdaten (für SJ 2019):


    SK I

    ledig

    Beamter

    ganz „normal“ private KV/PPV



    Brutto: 30.099,27 €

    Lohnsteuer: 4.418,68 €

    Soli: 242,96 €


    Kirchensteuer: keine, war nie Mitglied



    Beiträge (Nr. 28) zur PKV/PPV laut Lohnsteuerbescheinigung meines Dienstherren:


    1.899,96 € - dieser Wert wurde ja bereits ans FA übermittelt – stimmt ja aber nicht.


    Tatsächlich gezahlte Beträge (Kranken u. Pflegev. zusammen): 2.829,46 €


    davon i.S.d.§ 10 Abs 1 Nr. 3a) EStG: 2.200,92 €


    Das wäre dann doch der Wert, der bei Nr. 28 hingehört und auch vom FA berücksichtigt werden müsste, oder nicht?


    Nun habe ich alle relevanten Daten in WISO steuer:Start 2020 eingegeben und mir wird eine Nachzahlung in Höhe von knapp über 600,00 € angezeigt.


    Gehe ich auf das Fragezeichen bei der Nr. 28 steht dort:


    „Der hier erfasste Betrag wurde bereits […] berücksichtigt“


    Und das stimmt ja nicht. Den Betrag kennt ja nicht mal mein Dienstherr, geschweige denn das FA.


    Gut, ich gebe also den Betrag ein, aber an der Nachzahlung ändert sich nichts.


    Ich lese weiter:


    „Dieses Feld ist rein informativ und wird weder vom Programm noch vom FA ausgewertet“


    Das verstehe ich dann gar nicht mehr. Der korrekte, mir von meiner Versicherung bescheinigte Wert muss doch berücksichtigt werden, und nicht der falsche, von meinem Dienstherren mitgeteilte?

    Wofür gibt es denn dann den „davon i.S.d.§ 10 Abs 1 Nr. 3a) EStG“ gezahlten Betrag per Bescheinigung?


    Weiterhin verstehe ich das überhaupt nicht, weil ich in den letzten zwei Jahren immer das Programm „Steuersparerklärung“ benutzt habe.


    Hier hatte eine Eingabe (und willkürliches Eintragen von Werten) in die Nr. 28 die Erstattung/Nachzahlung immer und sofort beeinflusst – und ich habe zwei Jahre in Folge fast auf den Euro genau die Erstattung bekommen, die das Programm angegeben hatte. Die Abweichung lag im Bereich unter 10 Euro.


    Da ich ja nun aber nicht mal irgendwas zurück kriegen soll, sondern gleich eine extrem saftige Nachzahlung angezeigt wird, und die beiden Programme sich hier ja offensichtlich in einer Eingabemöglichkeit fundamental unterscheiden, bin ich völlig verwirrt, wie ich weiter verfahren soll.


    Des weiteren habe ich ca. 5 verschiedene Lohnsteuer-Rechner im Internet bemüht, und alle zeigen mir entweder an, dass ich eine deutliche Erstattung bekommen müsste oder bei +/- 0 rauskommen sollte. Gut, diese Rechner sind sicher meistens eher allgemein gehalten, aber dennoch macht das alles stutzig.


    Bitte um Hilfe …


    Ich danke euch vorab fürs Lesen!



    Viele Grüße

    Zillion

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre dann doch der Wert, der bei Nr. 28 hingehört und auch vom FA berücksichtigt werden müsste, oder nicht?

    Nein, da das nur ein fiktiver wert im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ist.

    Ich habe mir auch bereits alle Themen durchgelesen, die das Thema Beamte/Mindestvorsorgepauschale tangieren .... .


    Nun habe ich alle relevanten Daten in WISO steuer:Start 2020 eingegeben und mir wird eine Nachzahlung in Höhe von knapp über 600,00 € angezeigt.

    Genau deshalb sind Fälle der Mindestvorsorgepauschale ja ggf. Pflichtveranlagungsfälle i.S. § 46 EStG.


    Tatsächlich gezahlte Beträge (Kranken u. Pflegev. zusammen): 2.829,46 €


    davon i.S.d.§ 10 Abs 1 Nr. 3a) EStG: 2.200,92 €

    Die Du dann hoffentlich bei den Vorsorgeaufwendungen so erfasst hast bzw. mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) hast beistellen lassen. Damit verringert sich die mögliche Nachzahlung nämlich schon einmal auf knapp 246€.

  • weil ich in den letzten zwei Jahren immer das Programm „Steuersparerklärung“ benutzt habe.

    Guten Tag,

    und warum kaufst Du dir dieses Programm nicht nochmal zusätzlich, um einen Vergleich zu haben und zu sehen wo der Fehler liegt oder sitzt?

    25 Euro zusätzlich um knappe 600 zu sparen, ist doch ein deal

  • das ist doch nicht sinnvoll, noch ein 2. Programm zu kaufen.


    Mein Tipp: einfach die Erklärung per elster abschicken und dann auf den Bescheid warten und vergleichen. Wenn immer noch so eine hohe NZ: melden!


    Lia

  • Tatsächlich gezahlte Beträge (Kranken u. Pflegev. zusammen): 2.829,46 €


    davon i.S.d.§ 10 Abs 1 Nr. 3a) EStG: 2.200,92 €

    Die Du dann hoffentlich bei den Vorsorgeaufwendungen so erfasst hast bzw. mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) hast beistellen lassen. Damit verringert sich die mögliche Nachzahlung nämlich schon einmal auf knapp 246€.

    Guten Morgen,


    erstmal vielen Dank für die Antworten.


    Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Wo erfasse ich denn die Vorsorgeaufwendungen, wenn nicht unter Nr. 28?


    Einen Belegabruf habe ich nicht, da ich ehrlich gesagt nicht weiß, wie ich das einrichte. Da bei mir auch bisher nie viel einzugeben war.


    Richtet man diesen Belegabruf mit/in einer Software wie WISO ein oder ist das Software-unabhängig? Da ich ja noch gar nicht sicher bin, ob ich jedes Jahr dieselbe Software nutze oder überhaupt eine externe Software dauerhaft nutzen werde.

  • Ok, Schande über mein Haupt. Da habe ich vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen.


    Hab's gefunden.


    Ich denke das erklärt auch den Unterscheid zu der anderen Software, die ich die zwei Jahre zuvor benutzt hatte. Da war das nicht "getrennt" wie in WISO, sondern man hat das nur einmal eingegeben.


    Hier gibt man ja den Gesamtbetrag in Nr. 28 ein, aber muss die Werte nochmal separat erfassen. Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass ich das in der anderen Software nur einmal eingeben musste.


    Wie man einen Belegabruf einrichtet, bzw. ob dieser Software-(un)abhängig ist, würde mich dennoch interessieren :)

    • Offizieller Beitrag

    Hier gibt man ja den Gesamtbetrag in Nr. 28 ein, aber muss die Werte nochmal separat erfassen. Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass ich das in der anderen Software nur einmal eingeben musste.

    Nein, der Betrag laut Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung hat definitiv an keiner anderen Stelle der Einkommensteuererklärung etwas zu suchen und der dortige Wert ist somit auch nirgendwohin manuell zu übertragen. Das ist ein fiktiver Wert mit ausschließlicher Bedeutung für das Lohnsteuerverfahren. Die info in der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt ausschließlich zur Information des FA, dass diese Mindestvorsorgepauschale angewendet worden ist und somit eine Pflichtveranlagung i.S. § 46 EStG zu prüfen ist.


    Deine anzusetzenden tatsächlich gezahlten Beiträge sind der dem FA elektronisch übermittelten und dir bestätigten Bescheinigung des Versicherungsträgers zu entnehmen.



    Wie man einen Belegabruf einrichtet, bzw. ob dieser Software-(un)abhängig ist, würde mich dennoch interessieren :)

    Das kannst Du alles den Infos Deiner Software sowie deren Programmhilfe und dem Handbuch entnehmen. Außerdem gibt es viel dazu über die erweiterte Forumssuche zu finden. Ggf. auch mal im ELSTER-Portal dazu nachlesen.

  • Nein, der Betrag laut Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung hat definitiv an keiner anderen Stelle der Einkommensteuererklärung etwas zu suchen und der dortige Wert ist somit auch nirgendwohin manuell zu übertragen. Das ist ein fiktiver Wert mit ausschließlicher Bedeutung für das Lohnsteuerverfahren. Die info in der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt ausschließlich zur Information des FA, dass diese Mindestvorsorgepauschale angewendet worden ist und somit eine Pflichtveranlagung i.S. § 46 EStG zu prüfen ist.


    Aber ich muss die tatsächlich gezahlten Beträge doch unter "Allgemeine Ausgaben" - "Versicherungen" erfassen, oder nicht? Das meine ich ja mit separat erfassen, oder zumindest, überhaupt erfassen. Aber es sind doch ein und dieselben Beträge, die ich bei Zeile 28 eintrage, oder nicht? Oder könnte ich die Zeile 28 dann auch einfach leer lassen, wenn das Feld eh "egal" ist?


    Deine anzusetzenden tatsächlich gezahlten Beiträge sind der dem FA elektronisch übermittelten und dir bestätigten Bescheinigung des Versicherungsträgers zu entnehmen.

    Wenn die tatsächlich gezahlten Beträge von meiner Versicherung dem FA mitgeteilt werden/wurden, wozu muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung machen? Sorry, aber ich bin anscheinend zu blöd, das zu verstehen. Wenn die meine tatsächlich gezahlten Beträge direkt von meiner Versicherung mitgeteilt bekommen, dann muss ich eine Steuererklärung machen, um eben diese bereits bekannten gezahlten Beiträge noch einmal anzugeben.


    Das ergibt doch keinen Sinn.

    • Offizieller Beitrag

    Aber es sind doch ein und dieselben Beträge, die ich bei Zeile 28 eintrage, oder nicht?

    Nein, die Zeile 28 ist ein fiktiver Betrag und hat rein gar nichts mit Deinen tatsächlich gezahlten Beiträgen zu tun. Bitte noch einmal zum Thema Mindestvorsorgepauschale (beim Lohnsteuerabzug) nachlesen.


    Oder könnte ich die Zeile 28 dann auch einfach leer lassen, wenn das Feld eh "egal" ist?

    Nein, Du hast die Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich 1:1 in Deine Einkommensteuererklärung zu übernehmen. Dieser seitens des Arbeitgebers zwingend vorzunehmende Eintrag dient, wie schon mehrfach gesagt, der Information des Finanzamtes und Prüfung einer etwaigen Veranlagungspflicht zur Einkommensteuer.


    Wenn die tatsächlich gezahlten Beträge von meiner Versicherung dem FA mitgeteilt werden/wurden, wozu muss ich dann überhaupt eine Steuererklärung machen

    Weil Du in Deiner Einkommensteuererklärung vollständige Angaben zu machen hast. Das FA prüft zwar grundsätzlich auch zu Deinen Gunsten, aber wenn dann etwas übersehen wird, hast Du halt Pech gehabt.


    Das ergibt doch keinen Sinn.

    Das ergibt einen großen Sinn, da eine etwaige Pflichtveranlagung § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG sehr oft eben zu einer Einkommensteuer-Nachzahlung führt.

  • Nein, die Zeile 28 ist ein fiktiver Betrag und hat rein gar nichts mit Deinen tatsächlich gezahlten Beiträgen zu tun. Bitte noch einmal zum Thema Mindestvorsorgepauschale (beim Lohnsteuerabzug) nachlesen.

    Bei Zeile 28 steht wörtlich: "Es kann sich um die tatsächlichen Kranken - und Pflegeversicherungsbeiträge von privat versicherten Arbeitnehmern oder um eine Mindestvorsorgepauschale handeln"


    Das liest sich für mich nun so, dass ich da entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Beträge eintragen kann.


    Dass das Feld rein informativ ist und eh nicht ausgewertet wird (steht ja dort auch im Hinweis), liest sich dann so, dass es im Prinzip auch leer bleiben könnte.


    Du wirst natürlich Recht haben - es ist nur für Laien missverständlich, meiner Meinung nach.


    Nein, Du hast die Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich 1:1 in Deine Einkommensteuererklärung zu übernehmen. Dieser seitens des Arbeitgebers zwingend vorzunehmende Eintrag dient, wie schon mehrfach gesagt, der Information des Finanzamtes und Prüfung einer etwaigen Veranlagungspflicht zur Einkommensteuer.

    Ok, das war mir so nicht bewusst (ja, ehrlich nicht). Eben weil die Hinweise sowohl in der Software, die ich die letzten zwei Jahre benutzt habe, als auch hier in WISO, für einen Laien irgendwie missverständlich sind, teilweise zumindest.


    Ich habe die letzten zwei Jahre definitiv in die 28 die Gesamtsumme meiner tatsächlich gezahlten Beiträge eingegeben und das FA hat nicht gemeckert. Ich habe nicht den Betrag, der auf der Lohnsteuerbescheinigung stand, eingegeben, weil ich es ja eben offensichtlich grundlegend falsch verstanden habe ...


    Herrje, so langsam glaube ich, ich hätte gut daran getan, mir von Anfang an professionelle Hilfe zu holen - andererseits hatte ich auch von Anfang an den Ehrgeiz, meine Steuern selbst zu machen.


    Das ergibt einen großen Sinn, da eine etwaige Pflichtveranlagung § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG sehr oft eben zu einer Einkommensteuer-Nachzahlung führt.


    Gut, meine tatsächlich gezahlten Beträge übersteigen die Vorsorgepauschale und mindern so meine Steuerschuld - was im Idealfall sogar eine Erstattung bedeutet. Zumindest war es ja die letzten Jahre so, und auch jetzt zeigt WISO mir eine Erstattung an.


    Jetzt würde ich noch gerne verstehen, warum das so ist, wie Du im letzten Zitat schreibst - bei mir führt die Veranlagung zu einer mehr oder weniger deutlichen Erstattung (wenn man Beträge von ~ 100 - 150 Euro als solche betrachtet).


    Warum ist es denn nun aber so, dass bei anderen (vielen) eben dieser Pflichveranlagungsgrund dazu führt, dass sie was nachzahlen müssen?

    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich für meine PKV zuviel zahle, und andere deutlich niedrigere Beiträge zahlen (als Beispiel)? Oder spielen da dann wieder noch andere Faktoren mit rein?


    Ehrlich, ich will es wirklich verstehen. Mir mangelt es hier wohl noch an absolutem Grundwissen.


    Und vielen Dank für Deine Antworten. Einiges ist mir schon klarer geworden.

  • Der Fiskus möchte, dass alle Lohnsteuerzahler die Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen können, also auch DieJennigen, welche keine Steuererklärung abgeben. Wie macht er das: Indem er bei dem monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren 250/3000 € Freibetrag in die Lohnsteuertabelle einberechnet, also freistellt.

    Wie wirkt sich das aus: Sie haben 4000 € An-Krankenkassenbeiträge, also 4000 €, die Sie bei Vorsorgeaufwendungen eintragen. Jetzt ergibt sich folgende Rechnung. 4000 € minus 3000 € (Haben Sie ja schon "abgesetzt") verbleiben 1000 € zum absetzen.

    Alles klar ? Verheerend wirkt sich aus, wenn Sie Ihre Krankenkassenbeiträge nicht eintragen, infolge würde sich eine erhebliche Nachzahlung ergeben.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die letzten zwei Jahre definitiv in die 28 die Gesamtsumme meiner tatsächlich gezahlten Beiträge eingegeben und das FA hat nicht gemeckert.

    Warum sollten die meckern? Die nehmen den Ihnen elektronisch durch den Arbeitgeber übermittelten Betrag. Damit sind die grundsätzlich erst einmal fertig mit der Position.


    Herrje, so langsam glaube ich, ich hätte gut daran getan, mir von Anfang an professionelle Hilfe zu holen - andererseits hatte ich auch von Anfang an den Ehrgeiz, meine Steuern selbst zu machen.

    Das würde in diesem Punkt rein gar nichts ändern. Außer eben, dass er es von vorneherein bei dem auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Betrag belässt.


    Warum ist es denn nun aber so, dass bei anderen (vielen) eben dieser Pflichveranlagungsgrund dazu führt, dass sie was nachzahlen müssen?

    Weil es z.B. auch Arbeitnehmer gibt, denen eine freie Heilfürsorge zusteht oder welche, bei denen eben die tatsächlichen Beiträge unter der Höhe der Mindestvorsorgepauschale liegen. Der Gesetzgeber denkt sich schon etwas dabei, wenn er für etwas einen Pflichtveranlagungstatbestand einführt.



    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich für meine PKV zuviel zahle, und andere deutlich niedrigere Beiträge zahlen (als Beispiel)? Oder spielen da dann wieder noch andere Faktoren mit rein?

    Das mit der Kalkulation von Versicherungsbeiträgen etc. hast Du doch bestimmt schon gehört. Und oft haben andere Beiträge eben auch andere Leistungen oder Eigenbeteiligungen zur Folge. Aber das gehört eher in ein Versicherungsforum als hierher.

  • Der Fiskus möchte, dass alle Lohnsteuerzahler die Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen können, also auch DieJennigen, welche keine Steuererklärung abgeben. Wie macht er das: Indem er bei dem monatlichen Lohnsteuerabzugsverfahren 250/3000 € Freibetrag in die Lohnsteuertabelle einberechnet, also freistellt.

    Wie wirkt sich das aus: Sie haben 4000 € An-Krankenkassenbeiträge, also 4000 €, die Sie bei Vorsorgeaufwendungen eintragen. Jetzt ergibt sich folgende Rechnung. 4000 € minus 3000 € (Haben Sie ja schon "abgesetzt") verbleiben 1000 € zum absetzen.

    Alles klar ? Verheerend wirkt sich aus, wenn Sie Ihre Krankenkassenbeiträge nicht eintragen, infolge würde sich eine erhebliche Nachzahlung ergeben.

    Genau, das war ja mein Fehler, weil ich die Beiträge zuerst gar nicht erfasst hatte, weil ich Zeile 28 grundsätzlich missverstanden hatte.


    Warum sollten die meckern? Die nehmen den Ihnen elektronisch durch den Arbeitgeber übermittelten Betrag. Damit sind die grundsätzlich erst einmal fertig mit der Position.

    Ok, verstanden.


    Das würde in diesem Punkt rein gar nichts ändern. Außer eben, dass er es von vorneherein bei dem auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Betrag belässt.


    Weil es z.B. auch Arbeitnehmer gibt, denen eine freie Heilfürsorge zusteht oder welche, bei denen eben die tatsächlichen Beiträge unter der Höhe der Mindestvorsorgepauschale liegen. Der Gesetzgeber denkt sich schon etwas dabei, wenn er für etwas einen Pflichtveranlagungstatbestand einführt.


    Das mit der Kalkulation von Versicherungsbeiträgen etc. hast Du doch bestimmt schon gehört. Und oft haben andere Beiträge eben auch andere Leistungen oder Eigenbeteiligungen zur Folge. Aber das gehört eher in ein Versicherungsforum als hierher.

    Ok, auch hier "ich verstehe". Zumindest grob und grundsätzlich.


    Ich danke Euch und miwe4 im Besonderen für die Antworten, Ihr habt mir sehr geholfen.


    Schönen Sonntagabend noch!