Übernahme Umsatzsteuer in EÜR 2020

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt: Ich mache zur Zeit keine Umsatzsteuervoranmeldungen, sondern nur eine Umsatzsteuererklärung aufgrund der der geringen Umsatzsteuer. Für das Jahr 2020 werden meine Umsätze möglicherweise steigen und über den Wert von 1000 EUR kommen, bei dem ich eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung lt. Finanzamt abgeben muss. Bisher mache ich meine Umsatzsteuererklärung bis 31. Mai des Jahres und übernehme den Wert als Betriebsausgabe in die aktuelle EÜR.


    Nun meine Frage: Kann ich die Umsatzsteuer aus 2020 auch in die EÜR für 2020 übernehmen, wenn ich z.B. direkt Anfang des Jahres die Umsatzsteuererklärung abgebe (Stichtag 10. Januar?) und den Betrag an das Finanzamt überweise (so als würde ich Vorauszahlungen machen)? Dann könnte ich die Umsatzsteuer noch dieses Jahr gewinnmindernd buchen. Ab 2021 müsste ich dann sowieso vierteljährlich voranmelden.


    Vielen Dank

  • nein - die 10-Tageregelung des § 11 EStG gilt nur für laufende Zahlungen und hierzu gehört die einmal im Jahr fällige Umsatzsteuer nicht, wie auch keine Forderungen aus Ausgangsrechnungen. Sie gehört in das Jahr, in dem du den Betrag bezahlst.