Einnahmenüberschussrechnung erstellen Title

EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung

So einfach wird der Gewinn ermittelt

Was unterm Strich zählt, ist der Gewinn. Bis dahin ist es aber ein weiter Weg. Dabei muss aber nicht jeder gleich eine Bilanz aufstellen. Es gibt nämlich noch eine weitere Art zur Gewinnermittlung: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abgekürzt EÜR.

EÜR – Überblick & Infografik

EÜR: Einnahmen-Überschuss-Rechnung Infografik

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung. Anstatt einer aufwendigen Bilanz kannst du die einfachere Form wählen. Es ist also die „einfache“ Buchführung.

Wer muss eine EÜR machen?

  • Freiberufler
  •  Gewerbetreibende
    (mit max. 60.000 Euro Gewinn/Jahr & max. 600.000 Euro Umsatz/Jahr)
  • Land- & Forstwirte
    (mit max. 25.000 Euro Nutzflächenwert & max. 60.000 Euro Gewinn/Jahr)

Folgende Rechtsformen dürfen keine EÜR abgeben:

  • OHG
  • KG
  • GmbH
  • AG
  • Mischformen

Wie erstelle ich eine EÜR?

Die EÜR ist schnell erstellt. Du rechnest einfach deine gesamten Einnahmen minus der Ausgaben:

Einnahmen Überschuss Rechnung Berechnung

Gesamt Einnahmen – Gesamt Ausgaben = Gewinn

Gesamt Einnahmen = gesamte Einnahmen + eingenommene Umsatzsteuer
Gesamt Ausgaben = Betriebsausgaben + gezahlte Vorsteuer

Wie die EÜR funktioniert, steckt schon im Namen: Es wird der Überschuss der (Betriebs-)Einnahmen über die (Betriebs-)Ausgaben festgestellt. Dafür müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres miteinander verrechnet werden. Am Ende steht dann der Gewinn.

Du kannst die EÜR ganz bequem in WISO Steuer erstellen

Mit WISO Steuer wird deine Steuererklärung zum Kinderspiel. Dank der integrierten EÜR-Funktion musst du nicht zwischen verschiedenen Programmen wechseln, sondern gibst alles bequem an einer Stelle ein.

Gehe dafür einfach auf Feststellungserklärung > Anlage EÜR das Programm führt dich jetzt Schritt für Schritt.

Einnahmenüberschussrechnung: EÜR WISO Steuer eintragen

Unter diesem Punkt findest du sämtliche Punkte für die Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Wenn alles ausgefüllt ist, ist deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in WISO Steuer fertig.

Außerdem kannst du in WISO Steuer die Feststellungserklärung Sonderbetriebs- und Ergänzungsvermögen der Beteiligten in den Anlagen SE, AVSE und ER erfassen. Diese Anlagen sind nur für Personengesellschaften relevant, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und bei denen Sonderbetriebsvermögen oder Ergänzungsvermögen vorliegt.

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Video: Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Im Video zeigen wir, was bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wichtig ist und wie du ganz einfach den Überblick behältst.

Muss die EÜR beantragt werden?

Für die Abgabe der EÜR muss kein besonderer Antrag gestellt werden. Du musst lediglich die entsprechende Anlage der Steuererklärung ausfüllen. Damit teilst du dem Finanzamt automatisch deine Entscheidung zwischen EÜR und Bilanz mit. Hast du für ein Jahr deine Wahl getroffen und die Steuererklärung eingereicht, gibt es allerdings kein Zurück mehr.

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

Alle Details zur EÜR

Gewinn vs. Überschuss

Schwarze Zahlen, Profit, ein Plus am Ende des Jahres – es gibt unzählige Arten zu sagen, dass man Gewinn gemacht hat. Im Steuerrecht ist aber nicht alles Gewinn, was wir umgangssprachlich als solchen bezeichnen. Hier wird zwischen Gewinn und Überschuss unterschieden. Das ist wichtig für die Besteuerung.

Nur, wer einen Beruf unternehmerisch ausübt, kann im steuerrechtlichen Sinne einen Gewinn erzielen. Das Gesetz spricht von Gewinneinkunftsarten. Dazu zählen Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte und Selbstständige. Arbeitnehmer hingegen erwirtschaften keinen Gewinn, sondern einen Überschuss.

Warum das interessant ist

Der Gewinn am Ende des Jahres ist für viele interessant. Vor allem aber für dich selbst: Du entscheidest anhand des Gewinns, wie viel du deinen Mitarbeitern bezahlst oder investieren kannst. Aber auch Banken wollen wissen, wie das Geschäft läuft: Je nachdem, wie viel Gewinn man erwirtschaftet, kann die Bonität bei der Bank variieren. Zudem können auch deine Mitbürger, Geschäftspartner und Mitarbeiter aus dem Gewinn ableiten, wie die Zukunftsaussichten für den Betrieb sind. Zu guter Letzt kommt natürlich noch das Finanzamt ins Spiel.

Der Gewinn als Grundlage für die Besteuerung

Aber wie genau berechnet man jetzt den Gewinn? Dafür gibt es verschiedene Regeln – nach denen du zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen kannst. Die EÜR ist eine Methode, den steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Also den Gewinn, den du dem Finanzamt in der Steuererklärung mitteilst.

Erleichterte Gewinnermittlung

Die EÜR stellt aber nur eine Art Erleichterung zur komplexeren steuerlichen Gewinnermittlung dar: Die Bilanzierung, auch doppelte Buchführung genannt. Deswegen darf nicht jeder seinen Gewinn mit der EÜR ermitteln. Vielmehr müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Regeln dafür sind in § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz festgehalten. Deswegen nennt man die EÜR auch „4/3-Rechnung“.

Bilanz oder EÜR – Was ist der Unterschied?

In der Bilanz werden alle Vermögenswerte eines Unternehmens abgebildet. Das können Waren, Maschinen, Konto-Salden oder Forderungen sein. Ebenso muss sie aber auch alle Verbindlichkeiten und das Eigenkapital enthalten.

Gewinn- & Verlustrechnung

Der Gewinn wird über eine Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, ermittelt. Um alle Werte korrekt festzustellen, ist die Buchführung notwendig. Die Regeln hierfür sind im Handelsgesetzbuch festgehalten.

Denn: Die Bilanz nach Handelsrecht ist eigentlich gar nicht für das Finanzamt gedacht. Sie soll vor allem Gläubigern (zum Beispiel Banken oder Investoren) die wirtschaftliche Lage des Unternehmens offenbaren. Da die Vorschriften im Handelsgesetz eher zur vorsichtigen Bewertung aufrufen. Deshalb wird der Gewinn etwas niedriger abgebildet, als er tatsächlich ist. Ergänzend gibt es  steuerliche Sonderregeln, die im Einkommensteuergesetz stehen. Steuerlich soll der Gewinn nämlich nicht zu niedrig ausgewiesen werden. Dadurch würden nämlich auch zu wenig Steuern gezahlt werden.

Bei der Bilanzierung wird der Gewinn so ermittelt, dass das Wirtschaftsjahr bestmöglich abgebildet wird: Das heißt, dass Erlöse und Aufwendungen unabhängig vom Zahlungszeitpunkt in dem Jahr berücksichtigt werden, in das sie wirtschaftlich gehören. Das passiert durch die Ermittlung von Forderungen und Verbindlichkeiten.

Zufluss-Abfluss-Prinzip

Verbindlichkeiten oder Forderungen gibt es bei der EÜR nicht. Hier steht nicht die zeitraum-gerechte Zuordnung im Vordergrund. Vielmehr wird geschaut, welche Zahlungen im Jahr geflossen sind. Das nennt sich Zufluss-Abfluss-Prinzip.

Die EÜR wird immer für ein Jahr erstellt, also für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Eine EÜR von beispielsweise dem 01.06.-31.05. ist deshalb nicht möglich.

Bei Land- und Forstwirten ist ausnahmsweise auch ein abweichender Zeitraum erlaubt.

Klingt eigentlich einfach, oder? Trotzdem gibt es ein paar Regeln zu beachten.

EÜR: Wer darf sie anwenden?

Wie du selbstständig als Gewerbetreibender, Land- und Forstwirt oder Freiberufler deinen Gewinn ermittelst, kommt ganz darauf an…

…welchem Beruf du nachgehst

Glück hast du, wenn du freiberuflich arbeitest. Dann kannst du immer die EÜR anwenden.

Anders sieht es aus, wenn du ein Gewerbe oder einen landwirtschaftlichen Betrieb hast oder eine Handelsgesellschaft betreibst (OHG, KG, GmbH, AG oder Mischformen). Dann bist du grundsätzlich erstmal zur Buchführung und damit zur Bilanzierung verpflichtet.

Als Buchführung wird die geordnete Aufzeichnung aller Vorgänge in einem Unternehmen bezeichnet. Dabei werden alle Erlöse, Kosten, Anschaffungen, Forderungen oder Darlehen in sogenannte Konten untergliedert. Die Buchführung bildet die Basis für die Gewinnermittlung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Aus der Buchführung kann dann eine Bilanz erstellt werden, die das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Unternehmens enthält. Die Regeln für die Buchhaltung sind im Handelsgesetzbuch festgehalten.

…wie hoch die Gewinne sind

Du bist Gewerbetreibender oder Land- und Forstwirt? Eine Chance auf die EÜR hast du noch: Und zwar, wenn du Kleingewerbetreibender bist. Das ist man dann, wenn der Betrieb bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreitet.

Du kannst die EÜR anwenden, wenn dein Jahresgewinn nicht über 60.000 Euro liegt. Zusätzlich darf dein Jahresumsatz nicht mehr als 600.000 Euro betragen. Hast du einen landwirtschaftlichen Betrieb, gilt dieselbe Gewinngrenze. Zusätzlich darf der Wert der Nutzflächen nicht höher als 25.000 Euro sein.

Was passiert, wenn die Grenzen überschritten werden? Sobald du die Umsatz- oder Gewinngrenze überschreitest, gibt es Post vom Finanzamt. Hierin wirst du aufgefordert, für das nächste Jahr eine Bilanz abzugeben. Damit musst du die Gewinnermittlungsart wechseln.

EÜR – ein Muss?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung soll eine Erleichterung darstellen. Du bist aber nicht verpflichtet, eine EÜR abzugeben. Es steht dir genauso frei, deinen Gewinn durch die Bilanzierung zu ermitteln.

Was sind EÜR-Betriebsausgaben?

Der Begriff lässt es schon erahnen: Betriebsausgaben sind Kosten, die für das Gewerbe, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder die freiberufliche Tätigkeit anfallen. Das bedeutet, dass private Ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nichts zu suchen haben. Es dürfen nur die Kosten angeben werden, die tatsächlich für den Betrieb ausgegeben wurden. Die wichtigsten Betriebsausgaben sind:

Wareneinkauf

Waren- oder Rohstoffeinkäufe sind Betriebsausgaben. Dazu gehört alles, was du unmittelbar für deine Tätigkeit brauchst. Zum Beispiel Pinsel für einen Maler oder Mehl für einen Konditor.

Dienstleistungen

Auch die Kosten für die Dienstleistung eines anderen Unternehmens sind Betriebsausgaben. Typischerweise sind das zum Beispiel Telefon- und Internetkosten, Beratungsleistungen, Reparaturen etc.

Löhne und Gehälter

Das Geld, das du deinen Mitarbeitern bezahlst, reduziert auch als Betriebsausgabe dein Gewinn.

Miete

Eventuell mietest du für den Betrieb extra ein Büro oder einen Lagerraum an. Die Miete hierfür ziehst du als Betriebsausgabe ab.

Ausstattung

Auch die Ausstattung, die über den Waren- oder Rohstoffeinkauf hinaus geht, ist eine Betriebsausgabe. Das können z. B. Büromaterialien, Einrichtungsgegenstände, Berufskleidung etc. sein.

Absetzung für Abnutzung

Für manche Wirtschaftsgüter darfst du die Anschaffungskosten nicht komplett in der EÜR angeben. Die Betriebsausgaben werden im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) über die Jahre der Nutzung verteilt.

KFZ- Kosten

Die Kosten für Firmenwagen können vollständig als Betriebsausgaben angegeben werden. Dazu zählen auch Leasingraten oder die AfA, falls du das Fahrzeug gekauft hast. Wichtig dafür ist aber, dass du das Auto dem Betriebsvermögen zuordnest. Das kannst du, wenn du es zu mehr als 10 Prozent betrieblich nutzt.

Achtung bei privater Nutzung! Wenn du das Auto nicht ausschließlich betrieblich nutzt, musst du im Gegenzug immer auch eine private KFZ-Nutzung als Betriebseinnahme angeben.

Umsatzsteuer

Beim Kauf von Waren, Dienstleistungen und Wirtschaftsgütern, zahlst man Umsatzsteuer. Wenn du aber selbst umsatzsteuerpflichtige Einnahmen hast, darfst du die gezahlte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abziehen. Das gilt für die Umsatzsteuer-Beträge, die du an andere Unternehmen zahlst. Aber auch für die, die du an das Finanzamt entrichtest.

Betriebsausgaben, die nicht in die EÜR kommen

Es gibt aber auch Zahlungen, die zwar an sich zum Betrieb gehören, aber grundsätzlich keine Betriebsausgaben darstellen. Dazu gehören z. B.

  • Tilgungen
  • Forderungsverluste
  • Private Entnahmen

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Es gibt aber auch Kosten, die zwar prinzipiell betrieblich veranlasst sind. Trotzdem sagt der Gesetzgeber aber, dass sie nicht steuerlich abgezogen werden dürfen – oder nur teilweise. Die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben sind:

Bewirtungskosten

Eine Besonderheit gilt, wenn man Geschäftsfreunde zum Essen einlädt. Die Kosten hierfür darfst du zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehen.

Gewerbesteuer

Wenn du Gewerbesteuer zahlst, dann ist das natürlich ein betrieblicher Anlass. Trotzdem darf die Gewerbesteuer nicht den Gewinn mindern. Dafür wird dir die Gewerbesteuer aber bei der Einkommensteuer angerechnet. So wird sichergestellt, dass du deinen Gewinn nicht doppelt versteuern musst.

Geschenke

Geschenke, die teurer als 35 Euro waren, dürfen in bestimmten Fällen nicht als Betriebsausgaben angegeben werden. Der Abzug scheidet nämlich dann aus, wenn du Personen beschenkst, die nicht dein Arbeitnehmer sind. Das können zum Beispiel Geschäftsfreunde oder Kunden sein.

Gästehäuser

Wenn du außerhalb deines Betriebsortes ein Gästehaus betreibst, dann kann der Ausgabenabzug abgelehnt werden. Und zwar dann, wenn du dort Gäste unterbringst, die nicht deine Arbeitnehmer sind. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Vermietung, die steuerlich gesondert zu betrachten ist.

Kosten für: Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten

…im Rahmen von Betriebsveranstaltungen oder Ausflügen mit Geschäftsfreunden? Das zählt als Luxus-Kosten. Deshalb sind die Aufwendungen dafür ebenfalls nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Auch damit einhergehende Bewirtungskosten sind nicht abziehbar.

Häusliches Arbeitszimmer

Hast du neben deinem Büro am Geschäftsort auch Zuhause ein Arbeitszimmer? Dann darfst du die anteiligen Kosten für Miete, Gebäude-AfA, Strom, Wasser, etc. nicht steuerlich absetzen. Steht dir allerdings kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, dann darfst du die Kosten bis zu 1.250 Euro ansetzen. Dieser Höchstbetrag gilt auch, wenn du das Arbeitszimmer für ein nebenberufliches Gewerbe nutzt. Die vollen Kosten darfst du absetzen, wenn dein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt deines Haupt-Geschäfts bildet.

Was sind Betriebseinnahmen?

Betriebseinnahmen können alle Zahlungen sein, die du im Jahr erhalten hast. Wichtig sind aber nur die Einnahmen, die deinem Gewerbe, deiner Land- und Forstwirtschaft oder deiner Freiberufler-Tätigkeit zuzuordnen sind. Dabei geht es aber nicht nur um Geldbeträge: Auch geldwerte Einnahmen zählen dazu.

Geldwerte Einnahme

Eine geldwerte Einnahme ist z. B., wenn der Kunde nicht mit Geld bezahlt, sondern die Ware im Tausch anbietet. Einnahmen aus einem anderen Beruf zählen nicht dazu. Diese müssen dann in der Einkommensteuererklärung separat angeben werden.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel EÜR & geldwerte Einnahme

Stefan ist freiberuflich als Autor tätig. Gleichzeitig ist er aber auch in der Verwaltung eines Unternehmens angestellt. Zur Ermittlung des Gewinns für die Autorentätigkeit sind nur die Einnahmen aus der Tätigkeit als Autor wichtig. Das Gehalt, das Stefans Chef zahlt, gehört nicht in die EÜR.

Die wichtigsten Betriebseinnahmen für die EÜR

Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb

Den größten Teil der Betriebseinnahmen stellen die Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb dar: Also alles, was die Kunden zahlen, um dein Produkt oder deine Dienstleistung zu erhalten.

Einnahmen aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern

Auch wenn es nicht Teil deines Geschäftsmodells ist: Das Geld, das du für den Verkauf von Betriebsausstattung erhältst, ist eine Betriebseinnahme. Zum Beispiel wenn du  als Ingenieur deinen alten Schreibtisch verkaufst.

Private Nutzung des Firmenwagens

Zahlst du dafür, deinen Firmenwagen auch privat zu nutzen? Wahrscheinlich nicht. Hierbei handelt es sich um eine fiktive Einnahme. Die Kosten für den Firmenwagen können nämlich als Betriebsausgabe voll von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings nutzt du den Wagen eventuell nicht ausschließlich betrieblich – sondern auch privat. Deswegen müssen die Betriebsausgaben korrigiert werden. Das passiert, indem man einen Wert für die private Nutzung ermittelt. Dieser wird dann als Einnahme angegeben.

Ermittlung der privaten KFZ-Nutzung

Der Wert, mit denen private KFZ-Nutzung als Betriebseinnahme angesetzt werden, kann unterschiedlich ermittelt werden.

Eine Möglichkeit ist das Fahrtenbuch:

Hier zeichnet man alle betrieblichen und privaten Fahrten direkt auf. So kann am Jahresende einfach der Anteil der Privatnutzung ermittelt werden.

Die zweite Möglichkeit ist die 1-Prozent-Regelegung:

Hier wird pauschal von einem privaten Nutzungsvorteil in Höhe von 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Autos ausgegangen.

Umsatzsteuer

Hast du umsatzsteuerpflichtige Einnahmen? Dann zahlt dein Kunde auf den Preis der Ware auch noch die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer zählt dabei auch als Einnahme. Das Gleiche gilt, wenn das Finanzamt Umsatzsteuer erstattet.

Keine Betriebseinnahmen sind:

  • Private Einlagen
  • Forderungen
  • Darlehensauszahlung

Zufluss-Abfluss-Prinzip: Das Timing zählt

Der Gewinn, der mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird, bezieht sich immer auf ein Geschäftsjahr. Bei einem laufenden Betrieb müssen also alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben vom 1.1. bis zum 31.12. betrachtet werden. Dabei gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das heißt: Wichtig sind nur die Zahlungen, die tatsächlich im Jahr geflossen sind. Und zwar egal, in welches Jahr sie wirtschaftlich gehören.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Zufluss-Abfluss-Prinzip

Stefanies Kunde begleicht seine Rechnung vom 10.12.2019 erst am 31.01.2020. Wirtschaftlich betrachtet gehört die Zahlung ins Jahr 2019. Hier hat sie bei der EÜR 2020 aber keine Auswirkung. Die Rechnung wurde erst 2020 beglichen. Deswegen wird die Einnahme erst bei der EÜR 2020 berücksichtigt.

10-Tage-Regel

In manchen Fällen wird vom Zufluss-Abfluss-Prinzip abgewichen. Unter anderem bei wiederkehrenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Das sind beispielsweise Miete, Stromabschläge etc. Diese Einnahmen bzw. Ausgaben werden in einem Zeitraum von jeweils 10 Tagen vor und nach dem 31.12. dem Jahr zugeordnet, in das sie wirtschaftlich gehören. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung innerhalb dieser 20 Tage auch fällig war.

EÜR: 10 Tage Regel

Ab wann ist eine Zahlung regelmäßig?

Ganz egal ist, ob die Beträge wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder nur einmal im Jahr gezahlt werden. Auch die Höhe der einzelnen Zahlungen muss nicht immer konstant sein. Allein auf die Regelmäßigkeit kommt es an.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel 10-Tage-Regel

Die Dezember-Miete für Stefanies Büro ist am 31.12.2020 fällig. Sie zahlt aber erst am 03.01.2021. Nach dem strengen Zufluss-Abfluss-Prinzip müsste die Zahlung im Jahr 2021 berücksichtigt werden. Aber: hier greift die 10-Tage-Regel: Die Fälligkeit war innerhalb der letzten zehn Tage im Jahr 2020. Die Zahlung erfolgte innerhalb der ersten zehn Tage im Jahr 2021. Damit muss die Zahlung in dem Jahr berücksichtigt werden, in das sie tatsächlich gehört: 2020.

Ein weiterer Fall: Die Dezember-Miete war am 01.12.2020 fällig. Jetzt liegt zwar die Zahlung immer noch innerhalb des 10-Tage-Zeitraums. Die Fälligkeit war allerdings schon lange vorher. Deswegen kommt die 10-Tage-Regel nicht zur Anwendung. Die Zahlung muss im Jahr 2021 berücksichtigt werden.

Besonderheit: Umsatzsteuervorauszahlung

Eine kleine Ausnahme gibt es bei der 10-Tage-Regel. Und zwar bei Umsatzsteuervorauszahlungen. Diese sind bei monatlichen Vorauszahlungen immer am 10. Tag des Folgemonats fällig, wenn keine Fristverlängerung vorliegt. Grundsätzlich gilt auch hier: Zahlung und Fälligkeit müssen innerhalb der 10 Tage vor und nach dem 31.12. liegen. Hast du dem Finanzamt aber eine Einzugsermächtigung erteilt, darf die Zahlung auch außerhalb der 10 Tage liegen. Das Finanzamt hätte nämlich die Möglichkeit gehabt, den Betrag rechtzeitig vom Konto abzubuchen.

Absetzung für Abnutzung

Du weißt schon, dass die AfA auf Wirtschaftsgüter eine Betriebsausgabe ist. Gleichzeitig wird aber auch bei der AfA das Zufluss-Abfluss-Prinzip durchbrochen. Hier werden nämlich Ausgaben über mehrere Jahre verteilt, obwohl sie nur zu einem Zeitpunkt tatsächlich geflossen sind.

Aufzeichnungspflicht bei der EÜR?

Wenn du deinen Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, bist du nicht zur Buchführung verpflichtet. Aber wie müssen Einnahmen und Ausgaben dann dokumentiert werden?

Grundsätzlich: Keine besondere Aufzeichnungspflicht

Eine bestimmte Form zur Aufzeichnung ist bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnunggesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem solltest du deine geschäftlichen Vorgänge so dokumentieren, dass du vollständig und richtig liegst. Das geht am besten mit Belegen: Und zwar sowohl für die Umsätze als auch für die Ausgaben. Im Zweifel möchte das Finanzamt nämlich nachvollziehen können, wie du deinen Gewinn ermittelt hast. Wenn es feststellt, dass Zahlungen oder Belege fehlen, kann das Finanzamt auf Gewinn hinzuschätzen. Dadurch kann eine Steuernachzahlung auf dich zukommen. Allerdings gibt es besondere Fälle, die man speziell dokumentieren muss.

Für bestimmte Betriebseinnahmen und -ausgaben musst du allerdings spezielle Aufzeichnungen vorlegen können:

Aufzeichnung von Wareneingang und Warenausgang

Beim Handel mit Waren muss der Warenein- und -ausgang dokumentiert werden.

Beim Wareneingang sind folgende Informationen erforderlich:

  • Datum des Wareneingangs oder Rechnungsdatum
  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • Bezeichnung der Ware
  • Kaufpreis
  • Hinweis auf den Beleg (zum Beispiel Rechnungsnummer)

Beim Verkauf von Ware an andere Unternehmer, die die Ware ebenfalls betrieblich nutzen, müssen zudem folgende Informationen dokumentiert werden:

  • Datum des Verkaufs oder Rechnungsdatum
  • Name und Anschrift des Abnehmers
  • Bezeichnung der Ware
  • Verkaufspreis
  • Hinweis auf den Beleg (zum Beispiel Rechnungsnummer)

Aufzeichnung der Erlöse nach Umsatzsteuer

In Deutschland gibt es verschiedene Umsatzsteuersätze. Am häufigsten ist die 19-prozentige und 7-prozentige (Juli bis Dezember 2020: 16- bzw. 5-prozentige) Umsatzsteuer. Hast du Einnahmen beider Steuersätze, müssen die Umsätze getrennt aufgezeichnet werden. Du musst zwar bei der EÜR grundsätzlich kein Kassenbuch führen. Trotzdem solltest du deine Einnahmen vollständig dokumentieren. Eine bloße handschriftliche Liste reicht dabei nicht aus.

So dokumentiertst du Einnahmen

  • Jede Einnahme einzeln aufzeichnen
  • Tagessummen aufzeichnen und Kassenstreifen (Z-Bon) aufbewahren: Dazu müssen Anfangs- und Endbestand der Kasse aufgezeichnet werden.
  • Tägliche Kassenberichte anfertigen: Auch hier müssen Anfangs- und Endbestand der Kasse aufgezeichnet werden. Außerdem müssen alle Einnahmen- und Ausgaben im Kassenbericht enthalten sein.

Zur ordnungsgemäßen Kassenbuchführung hat die OFD Karlsruhe einige Informationen zusammengefasst.

AVEÜR: Aufzeichnung abnutzbarer Wirtschaftsgüter

Maschinen, Ausstattung, Gebäude: Hierzu zählen alle Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten im Rahmen der AfA über mehrere Jahre verteilt werden. Das musst in einem Anlage- bzw. Abschreibungsverzeichnis dokumentiert werden. So kann das Finanzamt nachvollziehen, welche Betriebsausgaben du wie lange angibst. Das Anlageverzeichnis wird als Anlage AVEÜR mit der EÜR an das Finanzamt übermittelt. Die Anlage AVEÜR wird automatisch ausgefüllt, sobald du abnutzbare Wirtschaftsgüter im EÜR-Formular angibst.

Aufzeichnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben

Ausgaben, die du für deinen Betrieb hattest, sind nicht immer auch steuerlich abzugsfähig. Diese hast du bereits unter dem Punkt Betriebsausgaben kennengelernt: Es handelt sich um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Diese müssen ebenfalls gesondert dokumentiert werden.

Welche Form muss die EÜR haben?

Einnahmen abzüglich Ausgaben: Genügt hier nicht eine einfache Rechnung? Leider nein.

Ab dem Steuerjahr 2017 darf die EÜR nicht mehr formlos beim Finanzamt abgegeben werden. Stattdessen muss die EÜR mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Das geht besonders einfach mit WISO Steuer. Du füllst alles im Programm aus und schickst alles mit einem Klick digital ans Finanzamt.

Es ist auch möglich, Die EÜR separat beim Finanzamt abzugeben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn für deinen Betrieb ein anderes Finanzamt zuständig ist als für dich privat.

Welches Finanzamt für deine Einkommensteuer zuständig ist, hängt davon ab, wo du wohnst. Man spricht auch vom Wohnsitzfinanzamt. Anders sieht es bei deinem Betrieb aus: Hier ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Betrieb befindet. Mann nennt das auch Betriebsfinanzamt. Sind Wohnsitz- und Betriebsfinanzamt identisch, gibst du die EÜR einfach zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung ab. Was, wenn es sich um verschiedene Finanzämter handelt? Dann solltest du die Anlage EÜR in der gesonderten Feststellungserklärung beim Betriebsfinanzamt abgeben.

Klingt kompliziert? Keine Sorge. WISO Steuer ermittelt das zuständige Finanzamt automatisch für dich.

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Kann ich zur Bilanzierung wechseln?

Einmal EÜR – immer EÜR? Hast du dich einmal für die EÜR entschieden, heißt das nicht, dass du dein Leben lang daran gebunden bist. Du darfst auch zur Bilanzierung wechseln (und umgekehrt).

Gründe für den Wechsel von EÜR zu Bilanz

  • Verpflichtender Wechsel zur Buchführung, z. B weil die Gewinngrenze überschritten wurde
  • Betriebsaufgabe oder -Veräußerung
  • Du bist Land- und Forstwirt und möchtest den Gewinn in Zukunft durch Schätzung ermitteln
  • Freiwilliger Wechsel zur Buchführung bzw. Bilanzierung

Der Übergangsgewinn

Die Grundsätze der Gewinnermittlung zwischen Bilanzierung und EÜR sind verschieden. Deswegen muss beim Wechsel von EÜR auf Bilanz ein Übergangsgewinn berechnet werden. Das stellt sicher, dass alle gewinnwirksamen Kosten und Erlöse auch wirklich berücksichtigt werden. Man korrigiert den Gewinn der EÜR. Und zwar werden die Geschäftsvorfälle des Jahres einzeln überprüft: Wie wirkt sich der Posten bei der Bilanzierung aus? Wie hat er sich bei der EÜR ausgewirkt? Es muss sichergestellt sein, dass sich Erträge und Aufwände weder doppelt noch überhaupt auf den Gewinn auswirken.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel Übergangsgewinn

Stefanies Kunde kauft 2019 ein Produkt für 2.000 Euro, aber bezahlt die Rechnung erst im Jahr 2020. Für 2020 möchte sie aber von der EÜR auf die Bilanzierung wechseln. Im Jahr 2019 (EÜR) wirkt sich der Kauf des Kunden auf Stefanies Gewinn gar nicht aus, da der Kunde nicht gezahlt hat (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Bei der Bilanzierung hätte man den Erlös allerdings schon berücksichtig. Dazu wäre eine Verbindlichkeit gebildet worden. Die Zahlung im Jahr 2020 ist mit der Bilanzierung dann nicht mehr gewinnwirksam, sondern gleicht nur die Verbindlichkeit aus. So würde weder in 2019 (EÜR) noch 2020 (Bilanzierung) der Erlös auftauchen. Deswegen erfolgt bei der Berechnung des Übergangsgewinns eine Korrektur des EÜR-Gewinns in Höhe von 2.000 Euro.

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