Photovoltaik und 10-Tages-Regel

  • Hallo Zusammen


    Habe schon die Suche bmüht, aber nicht gefunden:

    Bisher habe ich meine EÜR immer extern erstellt und die Daten ins Sparbuch üebrtragen.

    Heuer wollte ich das mit dem Assistenten erledigen.


    Ich erhalte immer in den ersten 10 Tagen des Januars die Endabrechnung des Netzbetreibers.

    Dabei habe ich bisher immer diesen Geldeingang in die EÜR des Rechnungsjahres gebucht und die Umsatzsteuer in das Jahr des Zuflusses.

    Lässt sich dies im Steuer Sparbuch darstellen?


    Beispiel:

    Ich habe am 09.01.2020 475.77€ vom Netzbetreiber erhalten.

    Die netto 399,81€ tauchen in der EÜR von 2019 auf, die Umsatzsteuer 75,96€ sollten eigentlich 2020 auftauchen.

    Wie kann ich das machen?


    Danke für eure HIlfe

  • Naja, so weit ich informiert bin und auch die alte Software sah das so(kann auch sein, dass ich das falsch lese und interpretiere):

    EÜR: 10 Tages-Regel bei Zugehörigkeit zum Vorjahr

    Umsatzsteuer: Zuflussprinzip ohne Berücksichtigung der Jahreszugehörigkeit


    Daher wurde die Netto-Einnahme 2019 berücksichtigt, die Umsatzsteuer erst 2020

    • Offizieller Beitrag

    Dabei habe ich bisher immer diesen Geldeingang in die EÜR des Rechnungsjahres gebucht und die Umsatzsteuer in das Jahr des Zuflusses.

    ?(


    Umsatzsteuer: Zuflussprinzip ohne Berücksichtigung der Jahreszugehörigkeit

    ist mir neu, gut ich habe auch nichts mit Photovoltaik zu tun.

    Kenne ich auch nicht. Entweder oder. Warum sollten bei der EÜR die Beträge der Betriebseinnahme unterschiedlich behandelt werden? Das hat nichts mit den USt-VAs zu tun.

  • Das Einfachste ist doch, alle Ein- und Abgänge im Jahr der Zahlung zu verbuchen und auf die 10-Tages-Regel zu verzichten.


    Es gibt die wunderbare Erfindung der Prognose für's laufende Jahr.


    Dann kommste auch nie mehr durcheinander ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Das Einfachste ist doch, alle Ein- und Abgänge im Jahr der Zahlung zu verbuchen und auf die 10-Tages-Regel zu verzichten.

    Verzichten ist nicht, wenn sie wirklich anzuwenden ist. Wenn, dann aber einheitlich für die gesamte Einnahme der EÜR.

  • Die 10-Tage-Regelung gilt aber nur für regelmäßige Zahlungen (also im Endeffekt die monatlichen Abschläge des Energieversorgers), nicht aber für die Endabrechnung. Das ist jedesmal eine einmalige Rechnung und daher gemäß dem Zahlungsprinzip auch erst im Rechnungsjahr in der EÜR auszuweisen.

  • Wie denn? Anhand deiner Buchungen kann "die Software" so etwas doch überhaupt nicht erkennen. Du bist für deine Buchungen verantwortlich.

  • Ich habe eine verwandte Frage.
    Zunächst:
    Ich denke, dass Betreiberzahlung und Umsatzsteuer bei Zufluss vor 10.1. beide per Wertstellung in das Vorjahr gebucht werden müssen, weil bedie regelhaft sind. Auch die Umsatzsteuer fällt regelmäßig an.

    Nun aber: Die Rechnung enthält auch die Kosten für den Messstellenbetrieb. Diese wird jährlich fällig. Ist das noch "regelmäßig" - oder mein "regelmäßig" sowviel wie "unterjährig mehrfach und regelmäßig"?

    Wenn aber nicht: Dann wäre dieser Betrag in das neue Jahr zu buchen. ABER: Dabei entsteht das Problem, dass er in der Rechnung mit 16% STeuer ausgewiesen ist, also seitens des Netzbetreibers als ins alte Jahr gehörig angesehen wird.

  • Ist das noch "regelmäßig"

    wenn in 10 Jahren jedes Jahr 1x die Gebühr anfällt ist das...genau , regelmäßig.

    Die Versicherungsbeiträge 1x im Jahr...= regelmäßig. Und es kommt auch nicht darauf an ob der Betrag jedes Jahr gleich hoch ist.

    Dabei entsteht das Problem, dass er in der Rechnung mit 16% STeuer ausgewiesen ist, also seitens des Netzbetreibers als ins alte Jahr gehörig angesehen wird.

    siehste, kein Problem ...altem Jahr zuordnen

  • Ich hatte von der Umsatzsteuer gesprochen, nicht von der Behandlung in der EÜR.

  • Nein, denn für die Schlussrechnung gilt die allgemeine Regelungen, dass Lieferantenrechnungen nicht regelmäßig sind. Du hast diese in das neue Jahr zu buchen (im Gegensatz zu den Abschlägen).