Photovoltaik: Anschaffungskosten nur zum Teil in 2020 bezahlt

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2020 eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen, allerdings wurde davon erst 90% bezahlt, die letzte Abschlagsrechnung kommt erst, da der Zählereinbau vom Netzbetreiber erst vor kurzem war. Daher gab es 2020 auch keine Einnahmen.


    Das macht es natürlich nicht einfach alles richtig bei WISO Steuer einzugeben.


    Frage 1: Datum Lieferung / Montage ist wohl, der Tag als vergangenes Jahr die Montagearbeiten begonnen haben oder dieses Jahr, als der Zählereinbau erfolgte?

    Frage 2: Soll ich die vollen Anschaffungskosten eintragen, also auch was noch nicht bezahlt wurde oder dann für 2021 die 10% als "Zugang" buchen?

    Frage 3: Welcher Vorsteuerbetrag ist anzugeben, der volle oder der bisher gezahlte?

    Frage 4: Die Vorsteuer, die ich vom Finanzamt bereits zurückerhalten habe, ist sicher unter Betriebseinnahmen zu verbuchen, dann wohl bei "Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet", oder?

    Frage 5: Bei Betriebsausgaben Vorsteuer sind die für die Anlage schon fest eingetragen und können nicht mehr geändert werden, das natürlich unschön. Wie soll ich das gerade biegen?


    Ich möchte mich schon einmal für Eure Hilfe bedanken.

    • Offizieller Beitrag

    ich glaub das beste ist, ich gebe da gar nix an, erst nächstes Jahr.


    wird das beste sein....

    Meinst Du das jetzt ernst? Übernimmst Du die Verantwortung, wenn er Dich beim Wort nimmt?


    Hmm,


    ich glaub das beste ist, ich gebe da gar nix an, erst nächstes Jahr. Nur die Zinsen die ich fürs Darlehen gezahlt habe.

    Hinsichtlich der laufenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gilt zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip. Hinsichtlich etwaiger Anschaffungskosten und AfA musst Du den Zeitpunkt der Fertigstellung der Anlage prüfen.


    Ansonsten bitte keine solche Sammelthreads in Forum von 1., 2. 3. usw., da man die erweiterte Forumssuche dann demnächst nicht mehr sinnvoll nutzen könnte. Diese hilft Dir übrigens auch bei der Beantwortung Deiner Fragen. Gleiches gilt für die Programmhilfe/-suche und die Benutzerführung nebst Erläuterungen.

    • Offizieller Beitrag

    Meinst Du das jetzt ernst?

    hat der TE schon ein Gewerbe angemeldet?

    Spielt doch für das FA keine Rolle.

  • Die meisten Gewerbeämter wollen bei Photovoltaik keine Gewerbeanmeldung. Wichtiger ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur.

  • hat der TE schon ein Gewerbe angemeldet?

    Die Frage ist nicht klar formuliert und damit kein eindeutiger Tipp möglich. ;)



    Die meisten Gewerbeämter wollen bei Photovoltaik keine Gewerbeanmeldung.

    Das stimmt.


    ABER häufig ist mit Gewerbeanmeldung die Anmeldung eines Unternehmens beim FA gemeint.

    Die Anmeldung eines Unternehmens beim FA ist notwendig. :saint:

  • Hallo,


    ich hab ein Gewerbe angemeldet und bereits letztes Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen getätigt.

    Dabei habe ich die Vorsteuer auf die Anzahlungen auch bereits angegeben und entsprechend zurückbekommen.

    Wenn ich die Anschaffung der Anlage dann erst nächstes Jahr bei der Steuer angebe, wird es schwierig mit der Vorsteuer. Da dieser Wert offenbar fix drin steht.


    Gebucht habe ich immer auf Vorauszahlung 1517


    Wenn ich dann bei der Steuererklärung den Import aus EÜR mache, werden nur die Zinsen aufgeführt, die Vorauszahlungen, Vorsteuer etc. findet sich nirgendwo wieder.


    Also konkret wäre meine Fragen bzw. Annahmen


    * Da die Anlage erst dieses Jahr fertiggestellt wurde, kann ich noch keine Abschreibung vornehmen

    * Wo gebe ich beim WISO-Steuersparbuch die Vorauszahlungen aus 2020 an und die zugehörige Vorsteuer

    * Wo gebe ich die Erstattung bei der Umsatzsteuer aus 2020 an

    * In Summe ergeben diese 0, aber wenn ich dann bei der Steuererklärung für 2021 die Vorsteuer bei der Anlage angebe, geht's nicht mehr auf oder sollte ich dann nur den Nettobetrag angeben, da es durch die Umsatzsteuerpflicht ja sowieso ein Nullsummenspiel ist.

    * Gibt es was bei der Umsatzsteuer für 2020 noch zu beachten?

  • Gebucht habe ich immer auf Vorauszahlung 1517

    immer....was?

    zumal es Konto 1517 im EKR vom Steuersparbuch überhaupt nicht gibt.

    richtig wäre 0280 gewesen weil da auch die VSt. mit ausgewiesen wird. Danach, bei Fertigstellung, Inbetriebnahme, Schlusszahlung (mit VSt.-Anmeldung) auf 0280 umgebucht/aktiviert.

    * Da die Anlage erst dieses Jahr fertiggestellt wurde, kann ich noch keine Abschreibung vornehmen

    richtig

    * Wo gebe ich beim WISO-Steuersparbuch die Vorauszahlungen aus 2020 an und die zugehörige Vorsteuer

    in der USt.-Erklärung für 2020

    * Wo gebe ich die Erstattung bei der Umsatzsteuer aus 2020 an

    ebenso in der USt.-Erklärung 2020

    * In Summe ergeben diese 0,

    so sollte es sein.

    aber wenn ich dann bei der Steuererklärung für 2021 die Vorsteuer bei der Anlage angebe, geht's nicht mehr auf oder sollte ich dann nur den Nettobetrag angeben, da es durch die Umsatzsteuerpflicht ja sowieso ein Nullsummenspiel ist.

    warum nicht?

    du machst 2021 ja nur die Schlusszahlung und erhältst somit auch nur die VSt. für diese erstattet.

    * Gibt es was bei der Umsatzsteuer für 2020 noch zu beachten?

    dass Du nicht den Gesamtkaufpreis ansetzt, sondern eben nur die Anzahlung.

    • Offizieller Beitrag

    Man sollte dabei aber immer beachten, dass UST/VorSt als Einnahmen/Ausgaben eigener Art auch in der EÜR zu berücksichtigen sind, entsprechend natürlich auch die Erstattungen vom bzw. Zahlungen an das FA.


  • Also bei mir gibt es Konto 1517 und in einem Thread hier habe ich auch gelesen, das dies sinnvoll wäre.


    Konto 280 dagegen ist bei mir nicht in der Liste, 290 wäre noch in Frage gekommen, aber die erste Anzahlung habe ich ja geleistet, da war noch gar nix gebaut und die zweite, da wurde damit erst begonnen.


    Drücke ich jetzt bei EÜR auf Werte übernehmen, so taucht die Vorsteuer und deren Erstattung nirgendwo auf. Dann werde ich das wohl manuell bei Betriebseinnahmen und -ausgaben nachpflegen.

  • Konto 280 dagegen ist bei mir nicht in der Liste,

    da geht es Dir anscheinend so wie mir.

    Im Demomandant war 1517 nicht aktiviert.

    Also ist die VSt. richtig ausgewiesen und Du kannst dann von 1517 nach Anlagekonto umbuchen.

    Welches Du da verwendest musst Du selbst wissen. Ich würde von 0280 ausgehen.

    Wenn Du einen Anzahlung geleistet hast, hast u auch eine Anzahlungsrechnung mit ausgewiesener USt. und auf die kommt es an.

    • Offizieller Beitrag

    Drücke ich jetzt bei EÜR auf Werte übernehmen, so taucht die Vorsteuer und deren Erstattung nirgendwo auf.

    Da muss man sich ja nur die Zuordnungen anschauen:



    Konto 280 dagegen ist bei mir nicht in der Liste, 290 wäre noch in Frage gekommen,

    Ein fehlendes Konto ist dann ggf. noch zu aktivieren. Auch der eingeschränkte Kontenrahmen des Sparbuchs hat mehr Konten als man denkt. ;)

  • Danke für die Hinweise, dann schaue ich mal in die Stammdaten und was man da einstellen kann. Man findet immer noch etwas, was man konfigurieren kann. :)


    Ich habe meinen Fehler gefunden, bei der Erstattung muss ich Konto 1780 und nicht 1575 verwenden. Dann klappt's.