Wirtschaftsplan: Entnahme von IHR + Zuführung IHR ohne Verteilung

  • Jedes Jahr zahlen unsere Eigentümer in die Instandhaltungsrücklage ein, und ebenso wird diese Zahlung im Wirtscharftsplan berücksichtigt. Hierdurch erhöht sich das Hausgeld. So weit so gut (alles noch einfach!).


    Nun haben wir dieses Jahr einen großen Betrag aus einer Mängel-Klage zu erwarten, der an die WEG gezahlt wird und direkt in die IHR gebucht werden soll. Gleichzeitig soll der hohe Betrag dieses Jahr auch wieder ausgegeben werden. Dennoch möchte ich den Betrag in die IHR buchen und dann für die Mängelbehebungen dort auch wieder entnehmen. So wurde es auch beschlossen.


    Nun frage ich mich, wie ich das im Wirtschaftsplan darstelle. Dort kann ich Zuführungen und Entnahmen planen, allerdings alles nur verteilt. Vermutlich ist das so, weil ja direkte Zahlungen in die oder aus der IHR das Hausgeld gar nicht beeinflussen.


    Somit komme ich zum Schluss, dass dort die geplante, hohe Zuführung nicht in den Wirtschaftsplan gehört, auch die geplante Ausgabe nicht. Denn wenn ich nun irgendeinen Teil der Kosten dort aufnehme, verändert sich der kalkulierte Betrag für das Hausgeld. Aber das Geld kommt ja auf der einen Seite herein und geht auf der anderen wieder heraus, es dürfte also das, was Eigentümer monatlich zahlen, nicht ändern.


    Beispiel:

    1. Einnahme aus dem Verfahren: 100 000 Euro

    2. unverteilte erwartete Zuführung: 100 000 Euro

    3. Entnahme: 100 000 Euro

    4. Sanierungskosten (geplant): 100 000 Euro


    Wenn ich jetzt 2. und 3. in den Wirtschaftsplan aufnehme, dann wird die Zuführung verteilt und das Hausgeld steigt. Also lasse ich die Zeilen weg! Das einzige, was interessiert, sind doch die Sanierungskosten und die Einnahme, die dem gegenüber steht, richtig? Ich würde halt gerne auch die Buchungen in die IHR sehen, selbst wenn diese nicht verteilt werden.

  • Du hast doch die Möglichkeit, verschiedene Instandhaltungsrücklagen anzulegen. Also würde ich vielleicht darüber nachdenken, ob es nicht eine "spezielle IHR" nur für diesen einen Fall ist. Dann bleibt alles andere davon unberührt.

  • Also würde ich vielleicht darüber nachdenken, ob es nicht eine "spezielle IHR" nur für diesen einen Fall ist.

    Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht! Vielen Dank für diese Idee.

    Jedoch löst das mein eigentliches Problem nicht: Ich wollte eigentlich wissen, wie man die Gesamtgeldflüsse in die IHR und aus der IHR heraus im Gesamtwirtschaftsplan darstellen kann, ohne das Hausgeld zu beeinflussen. Die Summe gehört gar nicht in den Einzelwirtschaftsplan. Aber es wäre schön, wenn man im Gesamtwirtschaftsplan sehen könnte, dass eine große Summe x direkt in die Rücklage gezahlt werden wird, und dass es eine Entnahme in gleicher Höhe geben wird, die sich nicht auf's Hausgeld auswirken, weil sie bereits verteilt sind.


    Zumindest wenn man den Wirtschaftsplan als eine Art Gesamtübersicht über die zu erwartenden Geldflüsse versteht, wäre diese Information hilfreich.

  • Du gibst im WP einfach nur 2. (Zuführung zur RL) und 4. (Sanierungskonto) an. Damit sind die Beträge für die Einzelpläne neutral, tauchen aber im Gesamtplan auf.


    Mit "direkt in die RL gebucht" wirds schon knifflig. Lass das einfach wie eine Einnahme aus Gemeinschaftseigentum zuerst über Giro laufen, dann transferierst Du aufs IHR Konto, dann kommt die Sanierungsrechnung, dann entnimmst Du genau den Betrag vom IHR Konto aufs Giro, und zahlst dann von dort die Rechnung... so ist es eindeutig nachvollziehbar - und mit dem HV buchbar.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Du gibst im WP einfach nur 2. (Zuführung zur RL) und 4. (Sanierungskonto) an. Damit sind die Beträge für die Einzelpläne neutral, tauchen aber im Gesamtplan auf.

    Hast Du das mal probiert? Genau der Fall führt bei mir zu hohen Abschlagszahlungen im Wirtschaftsplan, obwohl die Position ja für den Abschlag kostenneutral sein sollte.