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26.04.2024

Alles Wissenswerte zur Umsatzsteuer-ID: Ein Leitfaden für Unternehmen

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Was ist die Umsatzsteuer ID?

Die Umsatzsteuer-ID ist eine einzigartige Kennnummer, die von den nationalen Steuerbehörden an Unternehmen und Selbstständige vergeben wird, die grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU tätigen. Diese Nummer ist essenziell, um Umsatzsteuerregelungen innerhalb der EU korrekt anzuwenden und ermöglicht eine vereinfachte Abwicklung von Geschäften über Ländergrenzen hinweg.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für Geschäfte innerhalb der EU unverzichtbar

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), manchmal auch Umsatzsteuer-Identnummer genannt, wird von allen in der EU ansässigen Unternehmern benötigt, die ihre Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend verkaufen und erwerben. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfüllt eine zentrale Funktion im Umgang mit der komplizierten Umsatzbesteuerung bei grenzüberschreitenden Geschäften auf dem europäischen Binnenmarkt. Im Gegensatz dazu ist die deutsche Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer nur für Geschäfte zwischen deutschen Anbietern und Kunden innerhalb von Deutschland relevant.

Warum ist die Umsatzsteuer-ID wichtig?

  1. Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Unternehmen, die Waren von einem EU-Land in ein anderes versenden, können diese Lieferungen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei stellen. Die Umsatzsteuer-ID beider beteiligten Unternehmen ist hierfür eine zwingende Voraussetzung.
  2. Vereinfachung des internationalen Handels: Mit einer gültigen Umsatzsteuer-ID können Unternehmen den administrativen Aufwand reduzieren, da sie bei der Rechnungsstellung keine Umsatzsteuer berechnen müssen, wenn der Empfänger der Ware ebenfalls über eine gültige Umsatzsteuer-ID verfügt.
  3. Vermeidung von Steuerbetrug: Die Umsatzsteuer-ID hilft den Steuerbehörden, Transaktionen zwischen EU-Mitgliedsstaaten zu überwachen und Steuerbetrug zu verhindern.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss überprüft werden – am besten schon, bevor man eine grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung in der EU eingeht

Ein Unternehmer, der mit einem anderen Unternehmer innerhalb der EU Geschäfte tätigen will, ist zur Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Geschäftspartners verpflichtet. Die Besteuerung des Umsatzes erfolgt nämlich in diesem Fall nicht im eigenen EU-Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, sondern wird in das EU-Land des Geschäftspartners verlagert. Auf diese Weise lässt sich ein umständliches Erstattungsverfahren zwischen den betreffenden EU-Ländern vermeiden. Fehlt auf der Rechnung an den Geschäftspartner dessen USt-IdNr. oder ist diese fehlerhaft, muss der Rechnungssteller im schlimmsten Fall selbst die Umsatzsteuer an das Finanzamt seines Landes abführen. Zu beachten ist allerdings, dass dem EU-Geschäftspartner keinesfalls die deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden darf. 

Die deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind 11-stellig und beginnen mit dem Ländercode ‚DE’ für Deutschland, gefolgt von neun Ziffern. Generell beginnen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aller EU-Länder mit dem jeweiligen Ländercode, der immer aus zwei Buchstaben besteht, allerdings ist die Länge der Ziffernfolge EU-weit nicht einheitlich geregelt, sie variiert zwischen acht und zwölf Ziffern. Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Website http://evatr.bff-online.de/eVatR/ eingerichtet, auf der die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern online abgefragt und überprüft werden können.

Laut § 18a UStG müssen beide Geschäftspartner darüber hinaus in der Zusammenfassenden Meldung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des jeweils anderen angeben. Daher muss auf der Rechnung ebenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des rechnungsstellenden Unternehmers ausgewiesen sein.

Wie beantragt man eine Umsatzsteuer-ID?

Die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID erfolgt in Deutschland über das Bundeszentralamt für Steuern. Der Prozess ist in der Regel unkompliziert:

  1. Antragsstellung: Unternehmen können den Antrag postalisch oder online über das BZSt-Portal einreichen.
  2. Überprüfung und Zuteilung: Nach Überprüfung der Angaben wird die Umsatzsteuer-ID zugewiesen und kann für alle EU-weiten Geschäfte genutzt werden.

Wo kann man die Umsatzsteuer-Identifkationsnummer beantragen?

Beantragt werden kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer online per Formular unter www.bzst.de, schriftlich oder telefonisch beim Bundeszentralamt für Steuern. Bei der Neugründung eines Unternehmens kann man die USt-IdNr. auch sofort direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt beantragen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird dem Unternehmen eindeutig zugewiesen und bleibt auch nach einem Umzug innerhalb Deutschlands dieselbe. Mehr dazu

Best Practices für den Umgang mit der Umsatzsteuer-ID

  • Überprüfung der Umsatzsteuer-IDs: Vor der Durchführung von geschäftlichen Transaktionen sollte die Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID des Geschäftspartners über das EU-System VIES (VAT Information Exchange System) überprüft werden.
  • Aktualisierung der eigenen Daten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmensdaten im Umsatzsteuer-ID-Register stets aktuell sind. Änderungen in der Firmenstruktur oder Adresse sollten umgehend gemeldet werden.
  • Dokumentation und Nachweisführung: Für alle Transaktionen, die unter Verwendung der Umsatzsteuer-ID abgewickelt werden, ist eine sorgfältige Dokumentation erforderlich. Dies erleichtert die Nachweisführung bei steuerlichen Prüfungen.

Fazit

Die Umsatzsteuer-ID ist ein unerlässliches Werkzeug für Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt agieren. Durch die korrekte Anwendung und Nutzung der Umsatzsteuer-ID können Unternehmen nicht nur Steuervorteile realisieren, sondern auch ihren administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Es lohnt sich daher, sich eingehend mit den Regelungen und Anforderungen rund um die Umsatzsteuer-ID vertraut zu machen und diese konsequent in der Geschäftspraxis zu integrieren.

 

22.04.2024

Quicktipp: Angebotsnummer auf Rechnung übernehmen

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Zur besseren Nachverfolgbarkeit für Sie und Ihre Kunden können Sie Ihre Angebots- oder Auftragsnummern ganz einfach auch auf Ihre Rechnungen übernehmen! So wissen Sie immer welche Vorgänge zueinander gehören und haben den vollen Durchblick. Mit welchen Klicks Sie diese Nummern auf Ihre Vorgänge übernehmen können, zeigen wir in diesem Quicktipp.

 

Vorgänge ineinander umwandeln

In WISO MeinBüro Rechnungen haben Sie ganz einfach die Möglichkeit einen Vorgang in einen anderen umzuwandeln: Ein Angebot in einen Auftrag, einen Auftrag in einen Lieferschein oder direkt in eine Rechnung. Hierbei werden ganz einfach der gewählte Kunde und die Artikel mit in den neuen Vorgang geschrieben. Selbstverständlich können Sie weitere Artikel hinzufügen oder löschen. Mit dieser Vorgangsumwandlung sparen Sie sich Zeit und ermöglichen sich die einfach Nachverfolgung Ihrer Vorgänge. In WISO MeinBüro Rechnungen sind Vorgänge, die umgewandelt wurden, automatisch mit diesem verknüpft. Mit einem Klick können Sie so von einem Auftrag in die zugehörige Rechnung springen und müssen nichts mehr umständlich suchen.

Verknüpfung der Vorgänge

Nachverfolgung von Vorgängen

Diese Verknüpfung von unterschiedlichen Vorgängen ist praktisch für jeden Nutzer von WISO MeinBüro Rechnungen. Sobald Sie Ihre Vorgänge allerdings per Mail an Ihre Kunden schicken oder ausdrucken, geht diese Verknüpfung und die einfache Nachverfolgung verloren. Damit Sie und Ihre Kunden auch weiterhin den vollen Überblick behalten, nutzen Sie diese Funktion:

 

Auftrags- und Angebotsnummer auf Rechnung übernehmen

Zuerst wird ein neuer Auftrag erstellt: Der passende Kunde und die besprochenen Artikel werden aus den Stammdaten ausgewählt und der Auftrag gespeichert. Sobald der Kunde den Auftrag annimmt. Wird aus dem Auftrag mit einem Klick die entsprechende Rechnung. Wie kommt jetzt die Auftragsnummer auf die neu erstellte Rechnung?

Jeder Vorgang in WISO MeinBüro Rechnungen verfügt über den sogenannten Informationsblock in der rechten oberen Ecke.

Rechnung Informationsblock bearbeiten

Hier finden Sie wichtige und obligatorische Informationen wie die aktuelle Nummer des Vorgangs und die Kundennummer des ausgewählten Empfängers. Über das Zahnradsymbol können Sie die Einstellungen des Informationsblocks öffnen und weitere vordefinierte oder individuelle Felder hinzufügen. Hier finden Sie unter anderem das Feld „Auftrags-Nr.”

 

Rechnung Informationsfeld hinzufügen

Rechnung AN AB NR hinzufügen

Wählen Sie das Informationsfeld aus und bestätigen Sie die Auswahl mit „Speichern“. Das Feld „Auftrags-Nr.“ erscheint sofort im Informationsblock und zeigt die Nummer des vorangegangenen Auftrags an. Die Bezeichnung des Feldes können Sie ändern, die eigentlich Nummer ist festgeschrieben.

Rechnung AN AB NR auf RG

Jetzt nur noch die Rechnung speichern und abschließen und schon haben Sie und Ihre Kunden jederzeit den vollen Überblick über alle verknüpften Vorgänge!

 

Diese Vorgänge unterstützen die Übernahme der Vorgangsnummern:

Die traditionelle Reihenfolge der Vorgangserstellung ist: Angebot › Auftrag › Rechnung

Die Nummern der vorangegangenen Vorgänge können immer auf die nächsten Vorgänge übernommen werden

  • Angebotsnummer: kann auf Aufträge und Rechnungen übernommen werden
  • Auftragsnummer: kann auf Rechnungen übernommen werden

 

19.04.2024

Differenzbesteuerung: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmer

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Die Differenzbesteuerung ist eine spezielle Umsatzsteuerregelung, die insbesondere für Unternehmer von Interesse ist, die gebrauchte Gegenstände, Kunstwerke, Sammlungsstücke oder Antiquitäten wiederverkaufen. Anstatt die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis zu berechnen, wird sie bei der Differenzbesteuerung nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis angewendet. Hauptzweck der Differenzbesteuerung ist somit, Unternehmen vor hohen Steuerzahlungen zu schützen, wenn sie gebrauchte oder beschädigte Waren weiterverkaufen.
Im Folgenden zeigen wir auf, was Unternehmer über die Differenzbesteuerung wissen müssen.

Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung

Um die Differenzbesteuerung anwenden zu können, müssen gemäß § 25a UStG folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wiederverkäuferstatus: Der Unternehmer muss als Wiederverkäufer handeln, also gewerbsmäßig (unter anderem) gebrauchte Waren einkaufen und wieder verkaufen.
  • Gebrauchte Waren: Die Waren müssen gebraucht sein. Neuware ist von der Differenzbesteuerung ausgenommen, ebenso Edelsteine und Edelmetalle.
  • Erwerb im Gemeinschaftsgebiet: Die Waren müssen im Inland oder EU-Gebiet erworben worden sein.
  • Keine Umsatzsteuer beim Erwerb: Auf die eingekauften Waren darf vom Verkäufer keine Umsatzsteuer erhoben worden sein, wie es z. B. beim privaten Pkw-Verkauf der Fall ist.

 

Ausnahmen von der Differenzbesteuerung

Edelsteine und Edelmetalle wie z. B. Silber sind von der Differenzbesteuerung ausgenommen, weil ihre Preise stark von internationalen Marktpreisen abhängig sind. Die Preise sind also oft weniger durch Nutzung oder Alter beeinflusst, wie es bei typischen gebrauchten Waren wie Pkw oder Handys der Fall ist. Diese Produkte sind zudem häufig Investitionsgüter und können zur Geldanlage oder als spekulative Güter dienen.

Die Standardbesteuerung, auch Regelbesteuerung genannt, bietet hier eine transparentere und gleichmäßigere Steuererhebung, was die Risiken von Steuerumgehungen mindert.

 

Wie funktioniert die Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung berechnet die Umsatzsteuer auf den Differenzbetrag zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis des Objekts.

Ein Beispiel für die Differenzbesteuerung könnte wie folgt aussehen:

Beispiel Differenzbesteuerung

Der Unternehmer hat Ware für 5.000 Euro eingekauft und verkauft sie für 8.000 Euro netto weiter. Es entsteht eine Differenz von 3.000 Euro. Die Umsatzsteuer von 19 % wird nur auf eben diese Differenz erhoben.

 

Was ist der Unterschied zwischen Differenz- und Regelbesteuerung?

Die Regelbesteuerung ist die Standardmethode zur Berechnung der Umsatzsteuer in Deutschland. Hierbei wird die Umsatzsteuer auf den Netto-Verkaufspreis eines Produktes oder einer Dienstleistung angewendet.

Wir ergänzen zur Verdeutlichung das Beispiel von oben um die Regelbesteuerung:

Beispiel Differenz- und Regelbesteuerung

Die Umsatzsteuer von 19 % wird auf den Netto-Verkaufspreis erhoben, der über dem Einkaufspreis liegt. Die Umsatzsteuer und der Brutto-Verkaufspreis sind bei der Regelbesteuerung also deutlich höher als bei der Differenzbesteuerung.

Anders ausgedrückt: Der Händler kann differenzbesteuerte Ware ohne Verlust deutlich günstiger weiterverkaufen als ein Wettbewerber, der die Umsatzsteuer mittels Regelbesteuerung berechnet – wovon auch der Endkunde profitiert.

 

Wann Differenzbesteuerung und wann Regelbesteuerung?

Die Entscheidung, ob die Differenz- oder Regelbesteuerung angewendet werden sollte, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art der Waren: Die Differenzbesteuerung eignet sich besonders für den Handel mit gebrauchten Waren. Die Regelbesteuerung ist hingegen für alle Geschäftsarten anwendbar, unabhängig von der Art der verkauften Güter oder Dienstleistungen.
  • Möglichkeit zum Vorsteuerabzug: Unternehmer können die Umsatzsteuer, die sie auf Geschäftseinkäufe gezahlt haben, von ihrer eigenen Steuerschuld abziehen. Hat ein Unternehmen also hohe Eingangsrechnungen, ist die Regelbesteuerung meistens die bessere Wahl.
  • Administrativer Aufwand: Für kleinere Unternehmen oder solche, die keine umfangreichen Buchhaltungssysteme unterhalten möchten, kann die Differenzbesteuerung aufgrund ihrer Einfachheit attraktiver sein.

Es empfiehlt sich, die Wahl der Besteuerungsmethode regelmäßig zu überprüfen, insbesondere wenn sich die Geschäftsumstände ändern. In vielen Fällen kann eine Beratung durch einen Steuerberater hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die gewählte Methode optimal zu den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens passt.

 

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Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?

Bei der Differenzbesteuerung gilt immer der Regelsteuersatz von 19 %. Zudem muss bei der Rechnungserstellung deutlich gemacht werden, dass die Differenzbesteuerung zur Anwendung kommt. Gemäß § 14a Abs. 6 UStG verlangt der Gesetzgeber dafür einen der folgenden Hinweistexte auf der Rechnung:

  • „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“
  • „Kunstgegenstände/Sonderregelung“
  • „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“

 

Wie verbucht man differenzbesteuerte Waren?

Unabhängig von der gewählten Besteuerungsmethode besteht eine Aufzeichnungspflicht für den Unternehmer. Das bedeutet, auch bei der Differenzbesteuerung ist eine sorgfältige Dokumentation und Kontenführung notwendig, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Folgende Punkte sollten Unternehmer im Blick haben:

  • Dokumentation: Für jedes Objekt müssen Einkaufspreis, Verkaufspreis und Besteuerungsmethode einzeln dokumentiert werden.
  • Kontenführung: Separate Konten für die Erfassung der Wareneingänge und Erlöse könnten sinnvoll sein, wie z. B. „Wareneingang ohne USt.“ und „Erlöse ohne USt.“
  • Aufzeichnungszeitraum: Die Aufzeichnungen müssen nicht zeitnah erfolgen, sondern können auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden; kann das Finanzamt allerdings aufgrund fehlender Aufzeichnungen nicht feststellen, ob die Differenzbesteuerung korrekt angewandt wurde, ist die Regelbesteuerung anzuwenden.

Wie auch schon bei der Wahl der Besteuerungsmethode empfiehlt sich hier die Konsultation eines Steuerberaters, um die individuellen Buchungsfälle optimal abzubilden.

 

Vor- und Nachteile der Differenzbesteuerung

Noch unsicher, ob die Differenzbesteuerung die richtige Besteuerungsmethode für Sie ist? Nachfolgend fassen wir die Vor- und Nachteile für Sie zusammen.

Vorteile:

  • Steuerersparnis: Die Mehrwertsteuer wird nur auf die Gewinnmarge erhoben anstatt auf den gesamten Verkaufspreis – das kann die Steuerlast signifikant reduzieren.
  • Vereinfachte Buchführung: Der Unternehmer muss lediglich den Einkaufs- und Verkaufspreis jedes Objekts dokumentieren.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Da die Steuerlast geringer ist, können Unternehmer ihre Waren zu günstigeren Preisen anbieten, was sich insbesondere auf Märkten mit starkem Wettbewerb anbietet.
  • Nachhaltigkeit: Der Handel mit gebrauchten Waren wird gefördert, da die geringere Steuerlast den Ein- und Verkauf attraktiver macht.

Nachteile:

  • Eingeschränkte Anwendbarkeit: Die Differenzbesteuerung kann nicht auf Dienstleistungen oder neue Waren angewandt werden, sie ist auf den Handel mit gebrauchten Waren beschränkt.
  • Mögliche Liquiditätsnachteile: Da auf die eingekauften Waren keine Umsatzsteuer erhoben wurde, kann der Unternehmer auch keine Vorsteuer geltend machen, die er von der Steuerschuld abziehen könnte.

 

Zum Abschluss: Unser Tipp für Sie

Die Differenzbesteuerung ist eine attraktive Option für viele Unternehmer, die mit gebrauchten Waren handeln. Sie bietet steuerliche Vorteile und vereinfacht die Buchhaltung.

Um jedoch sicherzustellen, dass alle Vorschriften korrekt eingehalten werden, ist es ratsam, geeignete Tools zu nutzen. Dafür bieten sich insbesondere die folgenden Produkte aus der WISO MeinBüro Produktwelt an:

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