OSTERAKTION

Aktion vom 25.03.2024 bis 02.04.2024 - Jetzt bis zu 50% Rabatt 1) auf das 1. Vertragsjahr sichern!

Aktion vom 25.03.2024 bis 02.04.2024 - Jetzt bis zu 50% Rabatt 1) auf das 1. Vertragsjahr sichern!

EÜR erstellen

EÜR erstellen (Einnahmenüberschussrechnung)

Das Thema  Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) kommt mindestens einmal im Jahr auf Selbstständige zu. „EÜR erstellen, wie geht das und was ist das überhaupt“ fragen Sie sich?

Freiberufler, kleine Gewerbebetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe haben die Möglichkeit, ihre Gewinne (ganz egal ob positiv oder negativ) im Rahmen einer Einnahmenüberschussrechnung dem Finanzamt mitzuteilen. Mit Ausnahme der Freiberufler gibt es dafür allerdings zwei Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung zulässig ist.

Voraussetzungen für eine Einnahmenüberschussrechnung

Die Einkünfte, die zum Erstellen einer EÜR berechtigen, müssen aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler) stammen. Ist dies der Fall, ist die Höhe des Umsatzes und auch die Höhe des Gewinns irrelevant. Ist dies jedoch nicht der Fall und die Einkünfte stammen aus einem Gewerbebetrieb oder einem landwirtschaftlichen Betrieb, muss Folgendes beachtet werden:

  1. Der Jahresumsatz darf 600.000€ nicht übersteigen,
  2. und der Jahresgewinn darf 60.000€ nicht übersteigen.

Inhalt der Einnahmenüberschussrechnung

Grob gesagt: Bei der Einnahmenüberschussrechnung werden im laufenden Geschäftsjahr alle Einnahmen und Ausgaben (Zu- und Abflüsse) dokumentiert. Der Aufbau wird dabei anhand eines 2005 eingeführten EÜR Formulars bestimmt.

Bis zur Steuererklärung 2016 gab es für sehr kleine Unternehmen noch eine Erleichterung. Waren Betriebseinnahmen für ein Geschäftsjahr geringer als 22.000€, konnte der Gewinn (egal ob positiv oder negativ) formlos ermittelt werden. Ab der Steuererklärung 2017 gilt das nicht mehr. Jetzt muss die EÜR immer erstellt werden.

Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung

Für die Übergabe der Einnahmenüberschussrechnung gibt es im Rahmen der Steuererklärung ein extra Formular, die Anlage EÜR.  Mithilfe dieser Anlage müssen Sie die EÜR per ELSTER elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Bis zur Steuererklärung 2016 brauchte die Anlage EÜR bis zu Betriebseinnahmen von 22.000 € nicht elektronisch übermittelt werden. Diese Regelung gilt nicht mehr. Ab 2017 darf die EÜR nur noch postalisch übermittelt werden, wenn eine Übermittlung über das Internet aus technischen Gründen nicht möglich ist.

Anlagen

Während die EÜR in der Regel aus circa vier Seiten + Anlagenverzeichnis besteht, gibt es darüber hinaus weitere Anlagen, die jedoch nur für die Beteiligten von Personengesellschaften vorgesehen sind. Das sind die folgenden:

  • Ergänzungsrechnung (Anlage ER)
  • Sonderberechnung (Anlage SE)
  • Anlageverzeichnis zur Anlage SE (Anlage AVSE)
Hinweis

Kleiner Tipp

Wenn Sie Ihre EÜR erstellen wollen, suchen Sie nach einem besonders einfachen Weg? Mit WISO MeinBüro ist die EÜR im Handumdrehen erledigt. In unserem Lexikon erklären wir Ihnen in einzelnen Schritten, wie Sie schnell ans Ziel kommen.

Diesen Beitrag teilen

Artikel zu ähnlichen Themen

04.03.2024

Eigenverbrauch von Waren und Produkten: neue Pauschwerte zur Besteuerung von Sachentnahmen

Das Thema  Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) kommt mindestens einmal im Jahr auf Selbstständige zu. „EÜR erstellen, wie geht ...
22.01.2024

Das Wachstumschancengesetz: Welche Änderungen kommen auf Selbstständige zu?

Das Thema  Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) kommt mindestens einmal im Jahr auf Selbstständige zu. „EÜR erstellen, wie geht ...
21.01.2024

Manchmal müssen Arbeitnehmer auch in der Freizeit erreichbar sein

Das Thema  Einnahmenüberschussrechnung (kurz: EÜR) kommt mindestens einmal im Jahr auf Selbstständige zu. „EÜR erstellen, wie geht ...

Newsletter abonnieren

Gerne informieren wir Sie regelmäßig per E-Mail über spannende Themen und Neuigkeiten für Ihre Selbstständigkeit.
WISO MeinBüro Web
  • Im Browser und per App arbeiten
  • Vorlagen für Dokumente
  • Vorbereitende Buchhaltung
  • Dokumentenverwaltung
  • Lagerbestandsführung
Jetzt kostenlos testen

Testphase endet automatisch - keine Kündigung nötig.

WISO MeinBüro Desktop
  • Lokal unter Windows arbeiten
  • Dokumente frei gestaltbar
  • Buchhaltung und Steuern per ELSTER
  • Dokumentenablage
  • Warenwirtschaft inkl. Inventur
Jetzt kostenlos herunterladen & testen

Testphase endet automatisch - keine Kündigung nötig.

Noch unentschlossen? Jetzt beide Produkte vergleichen

Beide Produkte sind nicht miteinander kompatibel.